4.876 Anwälte für Geschwindigkeitsüberschreitung | Seite 204

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aus 222 Bewertungen Herr Holger-C. Rohne ist fachlich und menschlich einen sehr gute Anwalt. Freundlich , kompetent , sehr bemüht und … (25.04.2024)
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(31.03.2011) Die Menschlichkeit, und die Kompetenz.
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Herr Rechtsanwalt Tim Schmidhäußler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Geschwindigkeitsüberschreitung
aus 31 Bewertungen In o. g. Verkehrsrechtsangelegenheit wurde ich ohne großen bürokratischen Aufwand und zu meiner vollsten Zufriedenheit … (08.05.2024)
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aus 21 Bewertungen Sehr freundlicher Anwalt und positive Ergebnisse. (12.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung

Fragen und Antworten

  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Geschwindigkeitsüberschreitung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine der häufigsten Ursachen von einem Verkehrsunfall. Hinzu kommt meist noch ein zu geringer Sicherheitsabstand oder der Genuss von Drogen nach dem BTMG (Betäubungsmittelgesetz) bzw. Alkohol vor Fahrtbeginn.

Wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, ist unter anderem abhängig davon, wie schnell man im betreffenden Bereich fahren darf. So beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit z. B. innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich dagegen 100 km/h, für Lkw jedoch nur 80 km/h. Auf Autobahnen bzw. Straßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, wird keine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben. Das Fahrzeug, das diese Straßen benutzt, muss aber mindestens 60 km/h schnell fahren können. Man sollte aber die sog. Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen beachten. Eine diesbezügliche Geschwindigkeitsüberschreitung stellt zwar keine Ordnungswidrigkeit dar, kann aber nach einem Unfall dazu führen, dass die Haftungsquote des Rasers vom Gericht erhöht wird. Anderes gilt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Mit Verkehrsschildern oder Straßenmarkierungen kann zudem eine andere zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt werden, z. B. die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einem Wohngebiet von 50 km/h auf 30 km/h.

Wurde man etwa von der Polizei bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, muss man mit einem Bußgeld und unter Umständen mit einem Fahrverbot rechnen. Daneben gibt es Strafpunkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Das Verkehrsrecht gehört zum Zivilrecht, sodass der Geschädigte nach einem Unfall von seinem Gegner Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen kann. So muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung die Kosten für die Schadensregulierung übernehmen, z. B. die Reparaturkosten bei einem Sachschaden oder die Arztrechnung bei einem Personenschaden.

Ferner gibt es das sog. Verkehrsstrafrecht. Danach erwartet den Täter ein Strafverfahren und möglicherweise sogar die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn er neben der Geschwindigkeitsüberschreitung etwa noch eine Nötigung begeht, indem er sich dem „langsamen" Vordermann annähert und dann mit der Hupe auffordert, Platz zu machen. Wer z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unfall baut und kurz darauf einfach weiterfährt, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen und/oder dem verletzten Unfallbeteiligten zu helfen, begeht Unfallflucht nach § 142 StGB (Strafgesetzbuch) bzw. unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB.

Um einen Zivilprozess zu vermeiden, können die Unfallbeteiligten ein Mediationsverfahren durchführen und so eine außergerichtliche Konfliktlösung finden. Dennoch sollte man einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen.

(VOI)

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