1.350 Anwälte für Mangel | Seite 57

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mangel
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwalt Tony Blasig
sehr gut
Münster & Blasig Rechtsanwälte, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau 7101.5547542925 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mangel steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tony Blasig gerne zur Verfügung
aus 93 Bewertungen Herr Blasig hat uns in einer unangenehmen Situation sehr geholfen. Durch seine Unterstützung waren wir darüber … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Martensen
Rechtsanwältin Sandra Martensen
BRINK & PARTNER Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Rathausstrasse 1, 24937 Flensburg 6623.5099991802 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • WerkvertragsrechtKaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mangel steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Martensen gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Schnelle Terminvergabe und Rückmeldungen. (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Chantal Stockmann
sehr gut
Rechtsanwältin Chantal Stockmann
Kanzlei Stockmann, Andreasstraße 15, 68642 Bürstadt 6837.6112608871 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Mangel beantwortet Frau Rechtsanwältin Chantal Stockmann
aus 26 Bewertungen Wir waren mit der Arbeit von Frau Stockmann im höchsten Maße zufrieden. Sehr kompetente und vollumfängliche Beratung … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Massolle
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Massolle
Massolle & Herkenrath Rechtsanwaltspartnerschaft, Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburg 6735.2219980076 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mangel bietet Herr Rechtsanwalt Marco Massolle
aus 50 Bewertungen We had complications with VAT refund (kaution) after buying a car for export to Poland. We've reached Marco … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Hansen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mangel
aus 10 Bewertungen Sehr zufrieden.....immer wieder gerne. Die Kanzlei werde ich weiter empfehlen. (12.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mangel

Fragen und Antworten

  • Mangel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mangel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mangel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mangel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mangel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Begriff Mangel meint im Recht, dass eine nach dem jeweiligen Vertrag geschuldete Leistung nicht entsprechend erbracht wurde. Das Geleistete bleibt hinter dem Geschuldeten zurück. Man spricht bei einem Mangel daher auch von einer Schlechtleistung.

Wann ein Mangel vorliegt und welche Rechte Betroffene deshalb haben, hängt dabei vom Vertragstyp - z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Mietvertrag - ab. Den Mangelbegriff ist gesetzlich somit nicht einheitlich, sondern vertragsabhängig geregelt. Eigenschaften und an den Mangel geknüpfte rechtliche Folgen sind trotz mitunter vorhandener Verweise auf dieselben Regeln zur Gewährleistung grundsätzlich verschieden. Bei Kaufvertrag und Werkvertrag schreibt das BGB etwa explizit die mangelfreie Verschaffung des jeweiligen Gegenstands vor. Daneben teilen sich Kaufvertrag und Werkvertrag viele Gemeinsamkeiten, was den Inhalt eines Mangels und Mangelansprüche angeht. Bei einem Werklieferungsvertrag schreibt das BGB sogar grundsätzlich die Anwendung des Kaufrechts und damit des Rechts zum Kaufvertrag vor. Dennoch gelten in anderen Fällen beispielsweise bei einem Reisemangel die Mängelregeln zum Reisevertrag, bei einem Mietmangel diejenigen zum Mietvertrag. Dementsprechend sind auch die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels sowie die Verjährung sich eventuell daraus ergebender Ansprüche unterschiedlich geregelt. Die Verjährung richtet sich dabei nicht nur nach dem Vertragstyp. Auch der Gegenstand, an dem der Mangel auftritt, kann sich auf die Verjährungsdauer der Ansprüche auswirken. So verjähren bestimmte Ansprüche wegen an Bauwerken auftretender Baumängel beispielsweise erst nach fünf Jahren. Bei anderen Werken kann dies bereits nach zwei Jahren der Fall sein, obwohl auch diesen ein Werkvertrag zugrunde liegt.

Dass ein Gegenstand nicht zwangsläufig kaputt sein muss, um als mangelhaft zu gelten, zeigt beispielhaft der weite Mangelbegriff beim Kaufvertrag. So sind Kriterien für das Vorliegen eines Mangels bei einem Kaufvertrag etwa, ob die gekaufte Sache von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Haben Käufer und Verkäufer keine Beschaffenheit vereinbart, kommt es darauf an, dass die Sache sich zur vertraglich vorausgesetzten bzw. zur gewöhnlichen Verwendung eignet und ob sie eine wie bei vergleichbaren Gegenständen entsprechend zu erwartende und übliche Beschaffenheit aufweist. Ein Sachmangel liegt darüber hinaus bei einer unsachgemäßen Montage durch den Verkäufer oder einer mangelhaften Montageanleitung vor. Außer einem solchen Sachmangel kann zudem ein Rechtsmangel vorliegen. So z. B., wenn ein bestimmter Gegenstand unerwartet mit Rechten Dritter belastet ist. Insbesondere bei einem Grundstückskaufvertrag kann ein zwar im Grundbuch eingetragenes aber tatsächlich nicht bestehendes Recht einen Rechtsmangel darstellen. Eine zu geringe Leistung bzw. eine bloß teilweise Leistung ist wie die Leistung mit einem anderen als dem geschuldeten Gegenstand rechtlich betrachtet zwar kein Mangel. Das BGB knüpft an solche Fälle jedoch die gleichen rechtlichen Folgen wie bei einem Sachmangel oder Rechtsmangel. Denn wie der Mangel stellt auch ein Zuwenig eine Pflichtverletzung des jeweiligen Vertrags dar. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch beim Kauf von Tieren - z. B. einem Pferdekauf -, die rechtlich betrachtet als Sachen gelten.

Das Vorliegen eines Mangels eröffnet davon betroffenen Personen ihre Gewährleistungsrechte. Beim Kaufvertrag gehört dazu etwa vorrangig das Recht auf Nacherfüllung, also auf Nachbesserung bzw. die Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstands. Ob eine Reparatur oder ein Umtausch erfolgt, entscheidet, sofern beides möglich ist, der Verkäufer. Erst danach sind grundsätzlich weitere Gewährleistungsrechte wie eine Minderung des Kaufpreises, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder ein Anspruch auf Schadenersatz eröffnet.

Unabhängig davon ist eine rechtzeitige Mängelanzeige gegenüber dem Verkäufer wichtig, um sich eventuelle Rechte wegen eines Mangels zu erhalten. Das gilt insbesondere für sich aus einem Mangelschaden oder Mangelfolgeschaden ergebende Ansprüche. Eine erweiterte Gewährleistungsfrist, eine Garantie, ein freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht bzw. ein etwa im Fernabsatzrecht - z. B. beim Online-Kauf - als Verbraucherrecht eingeräumtes Widerrufsrecht können die Lösung der sich durch einen Mangel ergebenden Probleme erleichtern. Statt einer solchen Erweiterung der Gewährleistung können Vertragspartner durch Allgemeine Geschäftsbedingungen - kurz AGB - die Mängelrechte innerhalb gewisser Grenzen aber auch einschränken.

(GUE)

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