129 Anwälte für Pflegeleistungen | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Gülay Tasli
sehr gut
Rechtsanwältin Gülay Tasli
Kanzlei Gülay Tasli, Marktstr. 16, 40213 Düsseldorf 6648.7383245982 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Gülay Tasli ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Pflegeleistungen
aus 20 Bewertungen Dear Frau Tasli, With the greatest respect, I am reaching out to ask if you can assist with a recommendation or … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Ziegler
Rechtsanwältin Susanne Ziegler
Kanzlei Susanne Ziegler, Westenhellweg 124/126, 44137 Dortmund 6675.8440039906 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflegeleistungen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Ziegler gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Rathsack
sehr gut
Kanzlei Rathsack, Am Pferdemarkt 3, 17033 Neubrandenburg 6907.6490356461 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Rathsack für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflegeleistungen
aus 25 Bewertungen Ich hatte mir ein Rat geholt weil ein Verkaufer bei eBay sich nicht an das Jugendschutzgesetz gehalten hat (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Mona Laudam
Rechtsanwältin Fachanwältin Mona Laudam
Anwaltskanzlei Laudam, Eichhornstraße 3, 97070 Würzburg 6921.2116937041 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Versicherungsrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Pflegeleistungen hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Mona Laudam
(02.11.2023) Ich habe eine sehr gute Erfahrung mit Frau Laudam gemacht, die auf alle Fragen über Scheidungsrecht eine Lösung hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Weil
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Weil
Anwaltskanzlei Weil, Frankfurter Str. 219, 35398 Gießen 6799.5943806055 km
Fachanwalt Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Björn Weil unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Pflegeleistungen
aus 30 Bewertungen Ich empfehle Herrn Weil als wegweisenden Rechtsanwalt, weil es mir nach einem neun Jahre andauernden … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Wittmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Wittmann
Pohl & Wittmann Rechtsanwälte, Marktstr. 3, 99084 Erfurt 6921.9752865287 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Pflegeleistungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gregor Wittmann gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Es war ein langer und harter Weg, Hr. Wittmann stande immer mit Rat und Tat an meiner Seite. Ohne Ihn wäre ich … (10.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Wingert
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Wingert
ASRA - Kanzlei für Generationen, Möllner Landstr. 8, 22111 Hamburg 6727.1121925309 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Marco Wingert im Bereich Pflegeleistungen bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Herr Wingert hat sich zu meiner vollsten Zufriedenheit um meine Rechtsangelegenheit gekümmert, die in meinem Sinne wie … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Swantje Jonasson
Rechtsanwältin Swantje Jonasson
Kanzlei Swantje Jonasson, Vahrer Str. 296, 28329 Bremen 6679.8663945544 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Pflegeleistungen bietet Frau Rechtsanwältin Swantje Jonasson
(01.01.2024) Frau Jonasson hat sich sehr engagiert für meine Interssen eigesetzt und war sehr erfogreich. Durch ihre freundliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Pflegeleistungen bietet Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 11 Bewertungen Kompetente Beratung am Telefon zu meinem Fall. (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegeleistungen

Fragen und Antworten

  • Pflegeleistungen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegeleistungen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflegeleistungen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegeleistungen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegeleistungen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Pflegeleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. So zahlt die Versicherung etwa Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige weder einen Pflegedienst in Anspruch nimmt noch in einem Pflegeheim lebt, er vielmehr zu Hause wohnt und sich selbst um einen Pfleger gekümmert hat. Das Pflegegeld kann seit Januar 2013 übrigens auch beantragen, wer keiner Pflegestufe zugeordnet werden kann, sog. Pflegestufe 0.

Wurde dagegen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, erhält der Pflegebedürftige kein Geld überwiesen. Als Pflegeleistungen der Pflegekasse sind hier die Zahlungen an den tätig werdenden Pflegedienst anzusehen, die dieser für die Dienstleistungen erhält. Voraussetzung für die Pflegeleistungen ist allerdings, dass die Versicherung mit dem Pflegedienst einen Vertrag, den sog. Versorgungsvertrag, geschlossen hat. Wie hoch die Pflegeleistungen ausfallen, ist von der Pflegestufe und damit vom Pflegebedarf abhängig. Eine wichtige Rolle im Pflegerecht bzw. im Schwerbehindertenrecht spielt daher, ob eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder eine schwere Krankheit beim Pflegebedürftigen festgestellt wurde oder ob die Pflegebedürftigkeit vorübergehend aufgrund einer Operation eingetreten ist.

Nach Abschluss von einem Heimvertrag und dem Umzug in ein Pflegeheim erbringt die Pflegeversicherung auch einige Pflegeleistungen. Dabei ist maßgeblich, ob es sich um eine teilstationäre Pflege oder um eine vollstationäre Pflege handelt. So werden Pflegeleistungen bei der teilstationären Pflege nur gewährt, wenn diese erforderlich ist. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Pflege tagsüber nicht möglich ist, weil die Pflegeperson arbeitet. Außerdem müssen die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung vom Pflegebedürftigen getragen werden. Anderes gilt beispielsweise, wenn dieser kein Vermögen hat, die Rente zu gering ist und auch die Einkommensverhältnisse seiner Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt nicht ausreichen. Dann kann sich unter Umständen das Sozialamt an den Kosten beteiligen. Auch die vollstationäre Pflege muss in der Regel notwendig sein, damit die Versicherung die Pflegeleistungen erbringt. Eine Notwendigkeit wird jedoch bei Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III vermutet.

Daneben gewährt die Pflegeversicherung unter anderem Pflegeleistungen bei Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung - z. B. dem behindertengerechten Umbau von Immobilien oder dem Einbau von einem Treppenlift -, bei der Ersatzpflege oder der Kurzzeitpflege. Sofern die Krankenversicherung nicht einstandspflichtig ist, versorgt sie den Pflegebedürftigen in gewissen Fällen auch mit Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl oder Gehhilfen.

Als Pflegeleistungen kann man auch die Leistungen der Pflegeperson ansehen. Zu den Pflegeleistungen gehört demnach unter anderem die Körperpflege oder Ernährung des Pflegebedürftigen. Auch das Verabreichen der Arzneimittel an den Pflegebedürftigen oder die Haushaltsführung wird häufig von den Hilfskräften erledigt.

Übrigens: Sofern eine Pflegeperson die Pflege nicht erwerbsmäßig ausübt - z. B. das Kind oder Enkelkind -, ist nach § 44 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Möchte sie außerdem nach der Pflegetätigkeit wieder anfangen zu arbeiten, kann sie gefördert werden, um ihr eine leichtere Wiedereingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen, z. B. mittels einer beruflichen Weiterbildung.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Pflegeleistungen umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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