1.257 Anwälte für Rente | Seite 53

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Inga Nielsen-Schmidt
Kanzlei Inga Nielsen-Schmidt, Lotzestr. 9A, 37083 Göttingen 6825.5288721534 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Inga Nielsen-Schmidt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente
Profil-Bild Rechtsanwalt Michail B. Karawer
Rechtsanwalt Michail B. Karawer
Kanzlei Michail B. Karawer, Leipziger Str. 69, 39112 Magdeburg 6893.3898463908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michail B. Karawer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rente
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Niermann
Rechtsanwältin Tanja Niermann
Rechtsanwaltskanzlei Niermann & Wenzel GbR, Karlshafener Straße 11, 34128 Kassel 6806.0133672869 km
Familienrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Niermann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rente
(27.02.2019) Frau Niermann hat mich über Jahre hinweg in einer schwierigen, sehr komplexen familienrechtlichen Angelegenheit, sowie …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards
Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards
Kanzlei Gerhards, Leinenweberstr. 2, 31789 Hameln 6759.6097297122 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Gerhards ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Rente
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Tloka ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Rente
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rente
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Heereman
sehr gut
Kanzlei Barbara von Heereman, Schillerplatz 7, 01309 Dresden 7084.081221328 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Rente beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara von Heereman
aus 21 Bewertungen Die Beratung war sehr ausführlich. Sie hat sich viel Zeit dafür genommen. (16.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schmidt, Lessingstr. 3, 17033 Neubrandenburg 6907.4143876518 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • SozialrechtSozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Alexander Schmidt für Rechtsfragen rund um den Bereich Rente
aus 22 Bewertungen Herr Schmidt hatte durch seine freundliche und sachliche Beratung beim Erstgespräch sofort mein volles Vertrauen . … (06.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rente

Fragen und Antworten

  • Rente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Begriff der Rente bezeichnet ganz allgemein eine Form von regelmäßigen Geldzahlungen. Diese können aus Versicherungen, Geldanlagen (verzinsliche Wertpapiere) oder Rentenversicherungen stammen. Prinzipiell kompensiert die Rente Verdienstausfälle, die infolge von Unfall, Krankheit, Behinderung, Alter oder Tod entstehen würden.

Hierzu werden u.a. Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung ( z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Witwenrente) , in der gesetzlichen Unfallversicherung ( z.B. Verletztenrente ) und in der sozialen Entschädigung gezahlt.

Im Allgemeinen spricht man von "Rente" vor allem, wenn die Altersrente gemeint ist, d.h. die Geldleistungen die jemand aufgrund früherer Erwerbstätigkeit aus einer gesetzlichen, berufsständischen oder betrieblichen Rentenversicherung erhält, wenn er das Rentenalter erreicht hat und nicht mehr erwerbstätig ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Für alle abhängig Beschäftigten (sowohl Angestellte wie auch Arbeiter) besteht eine Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ebenso wie in der Kranken - und Unfallversicherung, Für besonders schutzwürdige Selbständige sieht das Gesetz ebenfalls eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor: Hebammen, Entbindungspfleger, im Hausgewerbe Tätige sowie in der Handwerkerrolle eingetragene Handwerker.

Exkurs zu Besonderheiten:

Andere Selbständige sind können sich auf Antrag hin freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.

Angehörige bestimmter Berufsgruppen, für ie ein berufsständisches Versorgungswerk existiert, können sich von der gesetzlichen Rentenvericherungspflicht befreien lassen, wenn sie dem Versorgungswerk beitreten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Ärzte, Zahnärzte u.a.).

Eine weitere Besonderheit stellt die für Künstler und Publizisten eingerichtete Künstlersozialversicherung dar. Die Künstlersozialkasse als Leistungsträgerin erhält Zuschüsse vom Bund und aus Abgaben von Verlagen, Konzertveranstaltern u.a., weil sie sich nicht aus den Mitgliedsbeiträgen allein finanzieren kann.

Versichert sind durch die gesetzliche Rentenversicherung die Risiken von Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Tod des Versicherten. Entsprechend umfassen die Leistungen der Versicherungsträger die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente (z.B. krankheitsbedingt) sowie die Hinterbliebenenrente (zur Versorgung der Angehörigen).

Voraussetzung für eine Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles die vorgeschriebene Wartezeit zurückgelegt hat

So beträgt z.B. die Wartezeit für die Regelaltersrente, der Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und der Rente wegen Todes 5 Jahre gemäß § 50 SGB VI. Hierbei werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet. Im Sonderfall kann bei voller Erwerbsminderung die Wartezeit 20 Jahre betragen (§ 43 Abs. 6 SGB VI).

Alle Rentenversicherungen setzen zudem den Eintritt des Versicherungsfalles voraus, d.h. das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, verminderte Erwerbsfähigkeit oder Tod des Versicherten.

Viele Diskussionen gab es um die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters : Im März 2007 beschloss der Bundestag die stufenweise Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahre auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029.

Bei der Berechnung der Renten werden unterschiedliche Faktoren wie die Beitragszeiten und Beitragshöhe berücksichtigt. Für die im Laufe der Berufstätigkeit einbezahlten Beiträge werden dem Rentenversicherten sogenannte Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Beitragszeiten können auch in Zeiten unverschuldeter Ausfälle durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit durch Anrechnung von Ersatz oder Ausfallzeiten erreicht werden. Ebenso kann eine Anrechnung z.B. wegen Berufsausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten erfolgen. Wer jedoch vor Erreichen des Renteneintrittsalters die Altersrente in Anspruch nimmt, muss sich die monatliche Rente durch Rentenabschläge kürzen lassen. Der Rentenabschlag beträgt 0,3% für jeden Monat, den der Versicherte vor dem Erreichen seines gesetzlichen Rentenalters früher in Rente geht.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Rente nach folgender Formel errechnet:

                  Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert = Monatliche Rente

Da die gesetzliche Altersrente immer häufiger den Lebensstandard nicht mehr deckt, wurde eine staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge, die sogenannte Riesterrente, eingeführt. Hierbei werden bei staatlich zertifizierten privaten Altersvorsorgeverträgen Altersvorsorge-Zuschläge während der Einzahlungsphase (Antrag erforderlich!) sowie steuerliche Vergünstigungen gewährt.

Die Zertifizierung der Riesterrenten-Produkte erfolgt durch die Bundesbehörde BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich) und setzt u.a. das Recht auf Beitragsfreiheit bei Zahlungsproblemen, Informationspflichten sowie die Garantie der Rückzahlung der Beiträge voraus. Die Auszahlung beginnt mit dem 60. und endet mit dem 85. Lebensjahr.

Betriebsrente - Betriebliche Altersvorsorge

Zahlreiche Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern im Rahmen einer Mitarbeiterbeteiligung die Vorteile einer betrieblichen Altervorsorge an, wonach die Arbeitnehmer aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses Ansprüche auf eine Betriebsrente bei Erreichen des Rentenalters erhalten. Vorteil der betrieblichen Altersrente: Der Altersvorsorgevertrag muss nicht vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) zertifiziert werden und wird steuerlich begünstigt, sofern er auf eine lebenslange Rente abgeschlossen ist.

Die Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Einzelarbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder sogar aus betrieblicher Übung ergeben. Leistungszusagen, die vor 2001 gemacht worden sind, sind unverfallbar sobald der Arbeitnehmer das 35. Lebensjahr erreicht hat und die Zusage zehn Jahre zurückliegt.

Zusagen, die nach dem 1.1.2005 gemacht wurden, sind bereits unverfallbar, wenn sie mindestens 5 Jahre zuvor gemacht worden sind.

Endet das Arbeitsverhältnis vor Erreichen des Vorsorgungsfalles, so bleiben die erwirtschafteten Anwartschaften des Arbeitnehmers auf die Betriebsrente grundsätzlich erhalten. Sie können aber auch durch eine Abfindung abgegolten werden gemäß § 3 BetrAVG oder vom neuen Arbeitgeber übernommen werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Rente umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Rente besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.