2.884 Anwälte für Rücktritt | Seite 121

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sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M.
Hölder Rechtsanwälte, Wandsbeker Marktstr. 85-87, 22041 Hamburg 6723.1570692813 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian J. Hölder LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rücktritt
aus 16 Bewertungen Herr Hölder hat vor dem Familiengericht sehr kompetent den Versuch des Jugendamtes abgewehrt, mir Teile des … (13.09.2023)
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Rechtsanwalt Mag. Robert Rieger
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Rechtsanwältin Verena Lommatzsch
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Frau Rechtsanwältin Kathrin Kellner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Rücktritt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rücktritt

Fragen und Antworten

  • Rücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Durch den Rücktritt lässt sich ein wirksamer Vertrag rückgängig machen. Vor der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 war im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) statt von Rücktritt noch von der Wandlung die Rede.

Ein Rücktrittsrecht ist bei vielen Vertragsarten gegeben. So kann man nicht nur von einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich auch bei einem Versicherungsvertrag oder Reisevertrag möglich. Beim Versicherungsvertrag beinhaltet vor allem das VVG spezielle Rücktrittsregeln. Der Reiserücktritt ist nicht immer mit Stornogebühren verbunden, die in AGB geregelt einer Vertragsstrafe gleichkommen. Falls doch, übernimmt eine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung die Entschädigung des Reiseanbieters. Noch engeren Grenzen für einen Rücktritt begegnen Vertragspartner bei einem Erbvertrag oder einem Ehevertrag.

Das Recht zum Rücktritt können die Vertragspartner bereits im Vertrag selbst als vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. In der Regel bestimmt aber das Gesetz die Rücktrittsmöglichkeit für zahlreiche Fälle. Liegt ein entsprechender Rücktrittsgrund vor und wird der Rücktritt gegenüber dem Vertragspartner erklärt, wird der mit ihm geschlossene Vertrag häufig nach den Vorschriften des BGB rückabgewickelt.

Im Gegensatz zur Kündigung werden beim Rücktritt die bereits ausgetauschten Leistungen so zurückgewährt, als habe der Vertrag nicht bestanden. Bei der Kündigung wird der Vertrag hingegen als für die Vergangenheit bestehend betrachtet. Der Widerruf ist dem Rücktritt wiederum ähnlicher. Ein Widerrufsrecht findet sich etwa häufig im Versandhandel - insbesondere beim Online-Kauf - und steht als Verbraucherrecht nur bestimmten Personen zu. Ein Widerruf ist im Gegensatz zum Rücktritt auch grundlos möglich, dafür in der Regel aber nur innerhalb kurzer Zeit nach dem Vertragsschluss. Die Widerrufsmöglichkeit soll so einen leichten Umtausch der Ware ermöglichen.

Ein häufiger Rücktrittsgrund ist beispielsweise beim Kauf eines mangelhaften Gegenstands gegeben. Im Rahmen der Gewährleistung darf - sofern der Verkäufer den Mangel beispielsweise nicht durch Nachbesserung beheben kann - der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Statt des Rücktritts ist auch die Minderung des Kaufpreises möglich. Ein Anspruch auf Schadenersatz dagegen ist neben dem Rücktritt nicht ausgeschlossen. Ist jedoch die Gewährleistungsfrist abgelaufen, ist der Rücktritt nicht mehr möglich. Auf diese Weise ist über das Gewährleistungsrecht eine Verjährung des Rücktrittsrechts möglich. Auch von einem Werkvertrag kann etwa, wenn nicht behebbare Baumängel vorliegen, zurückgetreten werden. Liegt dem Bauvertrag jedoch die VOB zugrunde, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht des BGB häufig ausgeschlossen.

(GUE)

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