4.134 Anwälte für Steuerstrafrecht | Seite 173

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Rechtsanwältin Monika Seebald
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Seebald hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Steuerstrafrecht
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Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza
K de S Anwaltskanzlei, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Chayane Kuss de Souza bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Steuerstrafrecht
(06.07.2022) Frau Kuss de Souza ist eine sehr kompetente Anwältin. Sie hat mich sehr gut über meine Rechte informiert. Mir würden …
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Rechtsanwalt Holger Frey
Kanzlei Holger Frey, Seestraße 5, 01445 Radebeul 7074.6849529284 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Steuerstrafrecht bietet Herr Rechtsanwalt Holger Frey
aus 6 Bewertungen Rasche Bearbeitung des Falles. Diskrete und freundliche telefonische Betreuung. Wohlfühlfaktor 👍 (13.03.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Florian Gempe
Hahn & Gempe Rechtsanwälte, Johannesstraße 3, 99084 Erfurt 6922.3700019975 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Gempe vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerstrafrecht
aus 15 Bewertungen Vielen Dank, die Antwort auf meine Frage kam innerhalb 24 Std. und hat mir sehr weitergeholfen. Auch auf eine weitere … (30.11.2022)
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sehr gut
Notar Konstantin Krauskopf
Notar Konstantin K. Krauskopf, Grünberger Str. 64, 35394 Gießen 6800.9735228431 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsanwalt Herr Notar Konstantin Krauskopf - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Steuerstrafrecht
aus 47 Bewertungen Sehr fundierte und vielseitige Beratung, freundliches und reaktionsschnelles Team. Sehr erfahrener und routinierter … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Lüder Gutsche
Kanzlei Lüder Gutsche, Oldenburger Str. 53, 26316 Varel 6619.8258518251 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Steuerstrafrecht bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Lüder Gutsche
(07.04.2022) Sehr kompetente, ausführliche Beratung, dazu ein freundliches und sympathisches Auftreten.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Steuerstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Steuerstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionierung von Straftaten, die im Steuerrecht begangen werden können. Nach § 369 II AO (Abgabenordnung) gelten dabei in der Regel die Vorschriften aus dem Strafrecht. Ob und wann also z. B. Beihilfe oder Mittäterschaft anzunehmen ist, ergibt sich aus dem StGB (Strafgesetzbuch).

Steuerstraftaten

Straftaten aus dem Steuerstrafrecht sind vor allem

  • die Steuerhinterziehung nach § 370 AO,
  • der Bannbruch nach § 372 AO,
  • der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO und
  • die Steuerhehlerei nach § 374 AO.

Kommt es wegen einer Steuerstraftat zu einem Strafverfahren, muss der Steuerpflichtige mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße rechnen. Für die Einleitung des Verfahrens - durch die Finanzbehörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft - ist jedoch zunächst der sog. Anfangsverdacht nötig. Das bedeutet, eine Finanzbehörde, z. B. ein Finanzamt, erhält den Hinweis, dass ein Steuerpflichtiger eine Tat aus dem Steuerstrafrecht begangen haben könnte. Der Verdacht könnte entstehen nach anonymen Anzeigen oder wenn ein Beamter der Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung bzw. Steuerprüfung beim Steuerpflichtigen durchführt.

So begeht man etwa eine Steuerhinterziehung im Rahmen der Erbschaftsteuer, wenn man es unterlässt, das Finanzamt über eine Erbschaft oder Schenkung zu informieren, die steuerrechtlich erheblich ist, der Erwerb also z. B. den Freibetrag gemäß § 16 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) übersteigt. Auch Schwarzarbeit kann steuerrechtlich relevant werden, wenn etwa bei der Buchführung trotz fehlender Rechnung die Vorsteuer verbucht wird. Steuerhinterziehung begeht außerdem, wer z. B. beim Grundstückskaufvertrag ein Scheingeschäft abschließt, um eine niedrigere Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wer aber in seiner Steuererklärung lediglich ein gesetzliches „Schlupfloch" ausnutzt, begeht noch keine Steuerstraftat. Schließlich obliegt die steuerrechtliche Bewertung dem Finanzamt, das letztendlich den Steuerbescheid erlässt. Wichtig ist aber, dass der „Täter" vorsätzlich gehandelt haben, die Tat zumindest in Kauf genommen haben muss. Lag dagegen Fahrlässigkeit vor, kann unter Umständen leichtfertige Steuerverkürzung angenommen werden.

Steuerordnungswidrigkeiten

Ferner kann man im Steuerstrafrecht auch eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Steuerordnungswidrigkeiten sind unter anderem

  • die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO,
  • die Steuergefährdung nach § 379 AO und
  • die Gefährdung der Abzugsteuern nach § 380 AO.

Die Selbstanzeige

Im Steuerstrafrecht ist es möglich, die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung rückwirkend zu beseitigen. Möglich wird dies durch die sog. Selbstanzeige nach § 371 AO. Hier ist aber Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige sämtliche Steuerstraftaten aufdeckt, nicht nur diejenigen, von denen er fürchtet, dass sie bald entdeckt werden. Im Übrigen muss er die Steuer, die hinterzogen wurde, nachzahlen. Daneben werden aber unter anderem Hinterziehungszinsen und Säumniszuschläge erhoben. War die Tat aber schon bekannt oder zeigt sich der Steuerpflichtige erst selbst an, nachdem er von einer Betriebs- bzw. Steuerprüfung erfahren hat, wirkt eine Selbstanzeige nicht strafbefreiend.

(VOI)

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