629 Anwälte für Urheberrechtsverletzung | Seite 27

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Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Harbeke
Rechtsanwaltskanzlei Harbeke, Lindenstr. 20 , 50674 Köln 6674.0041930879 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Harbeke – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Urheberrechtsverletzung
(01.11.2020) Ich kann die Frau Harbeke in höchsten Tönen weiter empfehlen!! Sie ist eine sehr kompetente und und engagierte …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Rolf LL.M.
Rechtsanwältin Gudrun Rolf LL.M.
Gudrun Rolf, LL.M. (Düsseldorf), Rechtsanwältin, Ritterstraße 19, 33602 Bielefeld 6714.3356989857 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Rolf LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Urheberrechtsverletzung
(30.08.2023) Frau RA Rolff konnte die Beratung aus zeitlichen Gruenden nicht durchfuehren.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Katalinic
Rechtsanwalt Daniel Katalinic
Kanzlei Daniel Katalinic, Ulica Staneta Rozmana 10, Murska Sobota 9000, Slowenien 7498.1699281355 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urheberrechtsverletzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Katalinic gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Konnegen
Rechtsanwalt Arno Konnegen
Kanzlei Arno Konnegen, Claudiusstr. 11, 10557 Berlin 6971.3725691017 km
Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Urheberrechtsverletzung bietet Herr Rechtsanwalt Arno Konnegen
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Batscheider
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Batscheider
Batscheider, Gostenhofer Hauptstraße 21, 90443 Nürnberg 7011.2411811964 km
Fachanwalt IT-Recht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Batscheider ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Urheberrechtsverletzung
aus 26 Bewertungen Es gab von meiner Seite nichts zu beanstanden.. Und hat seinen Job echt gut gemacht! (17.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urheberrechtsverletzung

Fragen und Antworten

  • Urheberrechtsverletzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urheberrechtsverletzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urheberrechtsverletzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Eine Urheberrechtsverletzung begeht, wer gegen das Urheberrecht eines anderen verstößt. Das Urhebergesetz schützt nicht nur literarische Werke, sondern auch Medien wie Musik, Filme oder Software vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte.

So begeht jemand z. B. eine Urheberrechtsverletzung, wenn er einen fremden Text ändert und/oder als seinen eigenen ausgibt, sog. Plagiat. Dagegen erlaubt das Urhebergesetz in § 53 jedoch, dass man sich zu privaten Zwecken etwa CDs oder Filme kopieren darf, z. B. für eine Party im eigenen Garten. Das gilt aber nicht, wenn man einen Kopierschutz umgeht, indem man sich eine dementsprechende Software im Internet herunterlädt und anwendet. Zwar ist das Herstellen einer Raubkopie dann nicht strafbar, der Urheber des Werks kann unter Umständen aber Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Schadensberechnung erfolgt anhand einer fiktiven Lizenzgebühr. Es muss also gefragt werden, was der Urheber oder etwa auch der Musikverlag verdient hätte, wenn der Raubkopierer z. B. die CD ordnungsgemäß im Laden gekauft hätte bzw. ein Nutzungsrecht gehabt hätte. Im schlimmsten Fall muss der Täter auch noch mit weiteren Kosten - Anwaltskosten und Gerichtskosten - rechnen. Übrigens: Wer etwa Werbung für „Kopierschutzknacker" macht bzw. Softwareverkauf betreibt, begeht nach § 111a Urhebergesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Besonders beliebt ist mittlerweile der Download von Musik oder Filmen von einer Tauschbörse im Internet. Während zwar der Download zu Privatzwecken nicht verboten ist, begeht man beim Filesharing regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung, da während des Downloads automatisch eigene Dateien upgeloadet werden. Denn damit verstößt man unter anderem gegen das Verbreitungsrecht und Veröffentlichungsrecht des Urhebers. Wer beim Filesharing erwischt wird, muss aufgrund der Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung - etwa durch einen Abmahnanwalt - rechnen, in der man aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung abzugeben und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen. Verlangt wird unter Umständen auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Der Urheber bzw. der Rechteinhaber kann aber z. B. auch Klage bei Gericht einreichen - sog. Unterlassungsklage - oder der Produktpiraterie ein Ende setzen, indem er jede Fälschung seines Werks beschlagnahmen und vernichten lässt. Doch nicht nur das Zivilrecht spielt bei einer Urheberrechtsverletzung eine wichtige Rolle, sondern auch das Strafrecht. So muss ein Fälscher, Kopierer oder Plagiator im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren und einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe rechnen.

(VOI)

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