Die Klage im Zivilprozess: So kommen Sie zu Ihrem Recht
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Gerichtsprozesse werden überwiegend mit viel Stress, Zeitaufwand und erheblichen Kosten assoziiert. Doch jeder kann in eine Situation geraten, in der der Gang vor Gericht unausweichlich ist, wenn man zu seinem Recht kommen möchte. Der Zivilprozess ist für juristische Laien meistens ein einziger Paragrafendschungel, eine nicht enden wollende Papierschlacht der angeheuerten Anwälte, und viele wissen gar nicht so recht, was mit einer Klage eigentlich genau auf sie zukommt.
In diesem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Klage im Zivilprozess. Sie erfahren, wie ein Klageverfahren üblicherweise abläuft, ob Sie einen Anwalt brauchen, wie eine Klage eingereicht wird und welche Kosten bei einem Zivilprozess auf Sie zukommen. Zum Abschluss werden noch die ersten Schritte dargestellt, wenn Sie selbst verklagt werden.
Braucht man für eine Klage einen Anwalt?
Um gleich mit einer typischen Juristenantwort zu beginnen: Es kommt darauf an! Und zwar bei dieser Frage wirklich. Denn ob Sie einen Anwalt brauchen, um jemanden zu verklagen, hängt vor allem davon ab, vor welchem Gericht die Klage erhoben werden soll. Entscheidend ist dafür die sogenannte sachliche Zuständigkeit, die Aufschluss über die Art des zuständigen Gerichts gibt.
Im deutschen Zivilprozessrecht gibt es Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht. Nur vor den Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Vor allen anderen Gerichten muss eine Partei sich zwingend von einem Anwalt oder einer Anwältin vertreten lassen. Muss eine Klage beim Landgericht eingereicht werden, brauchen Sie hierfür also einen Anwalt oder eine Anwältin. Juristischen Laien ist aber in der Regel auch bei einer Klage vor dem Amtsgericht zu empfehlen, sich hierfür anwaltliche Unterstützung zu suchen. Es drohen viele Stolperfallen bei der Durchführung eines Klageverfahrens und das deutsche Zivilprozessrecht ist kompliziert. Juristischen Laien können hier schnell und unbemerkt Fehler passieren, die den Ausgang des Klageverfahrens negativ beeinflussen können. Der Gang zum Anwalt oder zur Anwältin Ihres Vertrauens lohnt sich daher erfahrungsgemäß auch bei scheinbar einfachen Klagen vor dem Amtsgericht.
Welches Gericht ist für eine Klage zuständig?
Die Amtsgerichte sind in der Regel für solche Klageverfahren sachlich zuständig, bei denen die Klageforderung einen Wert von 5000 Euro nicht überschreitet. Wird eine Forderung von mehr als 5000 Euro begehrt, ist das Landgericht zuständig. Allerdings gibt es hierzu ein paar gesetzliche Ausnahmen. So sind beispielsweise bei bestimmten Forderungen aus einem Wohnraummietverhältnis – wie der Räumung oder Fortsetzung des Mietverhältnisses – ohne Rücksicht auf den Streitwert in der ersten Instanz ausnahmslos die Amtsgerichte zuständig.
Bei welchem Gericht eine Klage einzureichen ist, bestimmt sich darüber hinaus auch noch nach der örtlichen Zuständigkeit. Dies nennt man auch den Gerichtsstand. In Deutschland gibt es derzeit 638 Amtsgerichte und 115 Landgerichte, verteilt über die ganze Bundesrepublik. Wer klagen möchte, muss also auch klären, an welchem Ort er die Klage einreichen muss. Solange nichts anderes gilt, ist das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Beklagten zuständig.
Beispiel: Sie wohnen in München und haben einem Bekannten, der in Stuttgart wohnt, ein privates Darlehen über 2500 Euro gegeben. Obwohl mittlerweile das Darlehen zur Rückzahlung fällig ist, zahlt der Bekannte Ihnen das Geld nicht zurück. Die Klage auf Darlehensrückzahlung wäre vor dem Amtsgericht Stuttgart zu erheben. Etwas anderes gilt dann, wenn die Vertragspartner zum Beispiel einen anderen Gerichtsstand als Stuttgart vereinbart haben. Ob eine solche Gerichtsstandsvereinbarung in Verträgen überhaupt wirksam ist, muss jedoch individuell geprüft werden.
Was kostet eine Klage?
Durch das Klageverfahren entstehen neben Gerichtsgebühren auch Anwaltsgebühren, sofern Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen. Wenn Sie im Prozess verlieren, müssen Sie zusätzlich auch die Anwaltskosten des Gegners tragen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich jeweils nach dem Streitwert und ist im Gerichtskostengesetz (GKG) sowie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Im Falle einer notwendigen und durchgeführten Beweisaufnahme können auch noch zusätzliche Kosten beispielsweise für geladene Zeugen oder Sachverständige anfallen.
Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann dort vor Klageeinreichung anfragen, ob die Kosten des Gerichtsverfahrens übernommen werden. Eine solche Deckungsanfrage übernimmt bei Bedarf auch Ihr Anwalt für Sie. Hat Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zugesagt, trägt diese alle Prozesskosten, auch dann, wenn Sie vor Gericht verlieren. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nicht genügend finanzielle Mittel, um einen Prozess vorzufinanzieren, kann unter bestimmten Umständen Prozesskostenhilfe beantragen. Auch hierzu berät Sie Ihr Anwalt und unterstützt Sie bei Beantragung und Beibringung aller erforderlichen Unterlagen. In Fällen mit höheren Streitwerten kann es auch eine Option sein, über eine Prozesskostenfinanzierung bei einem juristischen Finanzdienstleister nachzudenken.
Wie wird ein Klageverfahren eingeleitet?
Am Anfang jeder Zivilklage steht grundsätzlich die Klageschrift. Sie gibt dem Gericht und der beklagten Partei Auskunft darüber, wer von wem was und aus welchem Grund verlangt. In § 253 der Zivilprozessordnung (ZPO) ist geregelt, welche Informationen eine Klageschrift enthalten muss. Was viele nicht wissen: Eine Klage „einzureichen“ und eine Klage zu „erheben“, ist im Rechtssinne nicht dasselbe. Die Klage wird „eingereicht“, wenn sie bei Gericht eingeht. Hierfür ist grundsätzlich die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Die Schriftform ist in § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und erfordert eine eigenhändige Unterschrift unter dem Dokument. Die Klage kann also mit Computer geschrieben werden, muss am Ende aber handschriftlich unterzeichnet werden. Eine Klage kann daher also nicht per E-Mail oder Telefax eingereicht werden. Eine besondere Regelung gilt für Anwälte: Sie sind seit dem 01.01.2022 dazu verpflichtet, Klagen nur noch elektronisch über das sogenannte „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (kurz: beA) einzureichen. Wer ohne Anwalt klagt, kann die Klageschrift aber weiterhin in Papierform bei Gericht einreichen.
Klage einreichen oder Klage erheben: Was ist der Unterschied?
Wird eine Klage eingereicht, so spricht man prozessual von der sogenannten „Anhängigkeit der Klage“. Sie markiert lediglich den Zeitpunkt, in dem die Klage bei Gericht eingeht. Eine Klage ist prozessual erst dann erhoben, wenn die eingegangene Klageschrift vom Gericht an die beklagte Partei förmlich zugestellt wird. Der Zeitpunkt der Zustellung markiert die sogenannte „Rechtshängigkeit der Klage“. Die Rechtshängigkeit der Klage hemmt zum Beispiel die Verjährung oder begründet einen Anspruch des Klägers auf Zahlung von sogenannten Prozesszinsen, die der Beklagte dann auf die eingeklagte Forderung zahlen muss, wenn er den Prozess verliert.
Bevor das Gericht die Zustellung der Klage anordnet, verlangt es von der Klagepartei die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses. Dieser bemisst sich nach der Höhe des Streitwertes und ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Nach Zahlungseingang wird die Zustellung per gerichtlicher Verfügung angeordnet und vollzogen.
Die ersten Schritte, wenn Sie selbst verklagt werden
Wie häufig im Leben erwischt es einen dann kalt, wenn man nicht damit rechnet. Wie üblich öffnet man nichts ahnend den Briefkasten und findet darin einen merkwürdigen gelben Brief. Nach dem Öffnen stellt der Empfänger fest, dass er vor Gericht verklagt worden ist. Vielen stockt dann erst mal der Atem. „Was mache ich jetzt?“, fragen sich viele in einer solch unangenehmen Situation. Als Allererstes gilt: Erst mal durchatmen! Eine Zivilklage ist nicht vergleichbar mit einer Anklage vor dem Strafgericht. Es wird weder eine Strafe verhängt noch droht der Freiheitsentzug. Dennoch ist es verständlich und nachvollziehbar, wenn Betroffene unsicher sind, was nun die ersten notwendigen Schritte sind.
Wer eine Klageschrift erhält, sollte mit diesem Schriftstück und auch dem Umschlag, in dem die Klage bei Ihnen ankam, sorgfältig umgehen. Wenn Sie zum Beispiel einen Anwalt mit der Prüfung und Vertretung im Gerichtsverfahren beauftragen, braucht er diese Dokumente. Auf dem Umschlag hat der Postbote die Zustellung des Briefes an Sie notiert. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um dem Gericht mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen oder nicht. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Achtung: Wenn Sie innerhalb dieser Frist Ihre Verteidigungsabsicht nicht bei Gericht anzeigen, kann auf Antrag der Gegenseite ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen Sie ergehen. Aus einem solchen Urteil kann Ihr Gegner sofort vollstrecken.
Wenn Sie den Inhalt der Klageschrift gelesen haben und wissen, worum es geht, sollten Sie entscheiden, ob Sie einen Anwalt brauchen oder nicht. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen wollen, kontaktieren Sie ihn so schnell wie möglich, damit dieser noch ausreichend Zeit zur Prüfung der Klageschrift und Anzeige der Verteidigung hat.
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