5.791 Anwälte für Aufhebungsvertrag | Seite 242

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Paulsen
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Paulsen
Rechtsanwalt und Fachanwalt Jörg Paulsen, Unter St. Clemens 20, 42651 Solingen 6670.7584609622 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Paulsen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Aufhebungsvertrag
aus 17 Bewertungen Sehr gute Beratung, viele gute Rechtstipps. Herr Paulsen war in der Gerichtsverhandlung sehr gut vorbereitet. Ich bin … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
KLK Rechtsanwälte, Schützenstr. 9, 50126 Bergheim 6654.6266039399 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Medizinrecht • Wettbewerbsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sozialrecht • Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Aufhebungsvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
(02.01.2022) Schnelle Rückmeldung und unkompliziert kompetente Beratung. Sehr emphathische Gesprächsatmosphäre. Vielen Dank für …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Groschopp
Kanzlei Jens Groschopp, Saalbahnhofstraße 4, 07743 Jena 6958.5656243272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Aufhebungsvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jens Groschopp
aus 5 Bewertungen Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch die Zahlung von Überstunden. Herr RA Groschopp hat sich unverzüglich mit … (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Linack
sehr gut
Kanzlei Dirk Linack, Industriering 44, 41751 Viersen 6620.4362827298 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Aufhebungsvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Linack gerne zur Verfügung
aus 83 Bewertungen Herr Linack hat mich in vielen Angelegenheit vertreten und tolle Arbeit geleistet, auch vor Gericht. Danke dafür (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
sehr gut
Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Aufhebungsvertrag
aus 30 Bewertungen Frau Yüsbasi vertret mich und meine Familie seit Jahren , bis jetzt hatten wir nur gute Erfahrungen erlebt. (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Zinke
Kanzlei Michael Zinke, Hermann-Böse-Str. 25, 28209 Bremen 6675.9472168358 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufhebungsvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Zinke gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Kooperativ, kompetent, freundlich! Mensch geblieben! (27.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael H. Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Michael H. Schneider
psd - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Jülicher Str. 46, 41464 Neuss 6645.3025098404 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael H. Schneider bietet Rat und Unterstützung im Bereich Aufhebungsvertrag
aus 11 Bewertungen Super ausführliche Beratung (07.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufhebungsvertrag

Fragen und Antworten

  • Aufhebungsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufhebungsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufhebungsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufhebungsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufhebungsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Bei einem Aufhebungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag mit dem ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Nach der Kündigung ist der Aufhebungsvertrag das häufigste Rechtsgeschäft zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Für den Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Vorstand oder Geschäftsführer erforderlich.

Wie ist der Aufhebungsvertrag zu verfassen?

Das widerspruchslose Entgegennehmen einer Kündigung ist daher nicht ausreichend für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Soll mit dem Aufhebungsvertrag der einem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsvertrag beendet werden, so muss der Vertrag schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB).

Häufige Inhalte eines Aufhebungsvertrags
 
Mögliche Inhalte eines Auflösungsvertrages sind die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. die einvernehmliche Beendigung auf Veranlassung des Arbeitgebers), der Beendigungszeitpunkt (mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist u.a.) und insbesondere die Regelung einer Abfindung. Außerdem kann er Bestimmungen zu Arbeitszeugnis, Arbeitspapieren und Widerrufsmöglichkeiten beinhalten. Durch einen Aufhebungsvertrag können auch Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden, für die ein Kündigungsschutz besteht. Auch der einer Ausbildung zugrunde liegende Berufsausbildungsvertrag kann durch einen Aufhebungsvertrag zwischen dem ausbildendem Unternehmen und dem Azubi beendet werden.

Vorsicht vor möglichen Sperrzeiten

Zu beachten ist auch, dass Aufhebungsverträge die Arbeitsagentur gemäß § 159 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)zu eventuellen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld veranlassen können. Darum sollten Arbeitnehmer, die keine Einbußen bei Leistungen der Sozialversicherung riskieren wollen, besonders darauf achten, dass im Auflösungsvertrag die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten ist und das Dienstverhältnis nicht früher endet. Denn wird ein früherer Auflösungszeitpunkt als bei ordentlicher Kündigung bestimmt, kann die Arbeitsagentur die Auszahlung von Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Sperrzeit heißt, dass auch eine Nachzahlung des Arbeitslosengelds nicht erfolgt. Aufgrund des späteren Bezugs des erheblich niedrigeren ALG II – umgangssprachlich Hartz IV –, bringt die Sperrzeit daher erhebliche finanzielle Nachteile mit sich. Von Führungskräften abgesehen, wegen der jederzeit möglichen Auflösung ihres Anstellungsverhältnisses, sollte man bei einfachen Arbeitnehmern und Angestellten zur Vermeidung einer Sperrzeit aufgrund eines Aufhebungsvertrags daher auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes achten – z. B. eine ohnehin erfolgende betriebsbedingte Kündigung bzw. einer sonst berechtigt möglichen personen- oder betriebsbedingten Kündigung.

Der Abwicklungsvertrag
 
Zusätzlich zum Aufhebungsvertrag kann ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden, in dem eine Abwicklungsvereinbarung z.B. mit Verzicht auf eine Klage wegen eventuellem Kündigungsschutz – z.B. aufgrund Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Verpflichtung anderen Unterhalt zu leisten oder einer Schwerbehinderung – getroffen wird.

Wenn die Kündigung aber objektiv rechtswidrig war, droht dem Arbeitnehmer wieder die Sperrzeit, denn die rechtswidrige Kündigung hätte er auch in Verbindung mit dem Abwicklungsvertrag nicht hinnehmen müssen. Wird der Aufhebungsvertrag durch gerichtlichen Vergleich geschlossen, z.B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, drohen hingegen keine Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit.

Auch ein Rücktritt ist möglich
 
Weil der Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag ein eigenständiger Vertrag ist, kann man von ihm auch nach allgemeinen Vorschriften wieder zurücktreten. Auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist möglich, falls der Vertrag z.B. aufgrund von Zwang, der Ausübung von Druck oder wegen widerrechtlicher Drohung eingetreten ist: z. B. entweder wird der Aufhebungsvertrags unterschrieben oder es erfolgt die fristlose Kündigung. Das alte Arbeitsverhältnis lebt dann wieder auf.

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