228 Anwälte für Dienstunfall | Seite 10
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Es gibt eine Lösung für jedes Problem, sonst ist es keins.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen (Hermann Hesse)
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Dienstunfall
Fragen und Antworten
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Dienstunfall: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Dienstunfall umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Dienstunfall und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Dienstunfall: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Dienstunfall sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Ein Dienstunfall liegt vor, wenn sich ein Beamter in Zusammenhang mit dem Dienst verletzt hat. Der Dienstunfall ist mit dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit von einem Arbeitnehmer vergleichbar. Es gibt aber auch Unterschiede.
Der Beamte ist nicht Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallkasse des Bundes geschützt. Für Dienstunfälle ist stattdessen der jeweilige Dienstherr zuständig. Das Dienstunfallrecht ist als Teil der Beamtenversorgung in den §§ 30 ff. Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt.
Voraussetzung für einen Dienstunfall ist ein plötzliches äußeres Ereignis, das einen nicht ganz unwesentlichen Körperschaden verursacht hat. Daraus muss sich aber keine Dienstunfähigkeit ergeben haben. Ein Sturz innerhalb der Dienststelle oder die Körperverletzung eines Polizisten durch einen Angreifer sind denkbare Möglichkeiten. Auch der Arbeitsweg ist durch das Dienstunfallrecht geschützt. Hier kann sich beispielsweise ein Verkehrsunfall oder auch ein tätlicher Angriff ereignen.
Das Vorliegen eines Dienstunfalles wird vom Dienstherrn per Bescheid festgestellt. Danach können Unfallfürsorgeansprüche wie die Kosten der Heilbehandlung und Schadenersatz für Sachschäden vom Dienstherrn übernommen werden. Wird dagegen der Dienstunfall abgelehnt, sind die Beihilfestelle und die Krankenkasse für die Krankenbehandlung des Beamten zuständig. Wegen Schmerzensgeld muss sich der Beamte grundsätzlich direkt an den Schädiger halten.
Hat ein Dienstunfall eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit verursacht, kann ein Unfallausgleich gezahlt werden. Der ist eine Art pauschalierter Schadenersatz für häusliche und sonstige Mehraufwendungen durch den Unfall. Erfolgt aufgrund des Dienstunfalles wegen dauernder Dienstunfähigkeit die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, erhält der Beamte statt dem sonst üblichen Ruhegehalt ein sogenanntes Unfallruhegehalt.
(ADS)
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