3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vad
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Vad
Dr. Vad & Kollegen, Am Luginsland 5a, 87700 Memmingen 7039.5635596839 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Vad vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Hallo, also ich bin sehr zufrieden mit Herr Vad!! Er ist eine gute Person und eine gute Anwalt. Ich denke da braucht … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Michaela Thum
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Köster
Rechtsanwalt Köster, Dorfstrasse 66, 23714 Malente 6716.0543089781 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Köster für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Janßen
Rechtsanwältin Marion Janßen
Kanzlei Marion Janßen, Hauptstraße 78, 26639 Wiesmoor 6595.2332285141 km
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen im Business Center Timmel nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Marion Janßen
(25.10.2023) Kompetente und freundliche Abwicklung, ist zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Leuthold
Rechtsanwältin Christiane Leuthold
JENEWEIN KUFNER § LEUTHOLD Rechtsanwältinnen, Bezirksstraße 52, 85716 Unterschleißheim 7110.7769572397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Christiane Leuthold
(20.07.2022) Absolut gute, fundierte und mandantenorientierte Beratung, ich bin sehr glücklich darüber dass Frau Leuthold sich um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Barthel
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Barthel
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Barthel im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 29 Bewertungen Man merkt Herrn Barthel an, daß er weiß wovon er spricht. Und das setzt er auch um. Er ist sehr engagiert, seine … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Rechtsanwalt Uwe Storsberg
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1076465152 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Storsberg
(14.09.2022) Die Storsbergs sind schon mehr wie 30 Jahre unsere Anwälte , immer korrekt, immer freundlich, hört gut zu, hat immer …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Christmann-Kaul
Rechtsanwältin Johanna Christmann-Kaul
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Johanna Christmann-Kaul
(15.11.2022) Angenehmes Erstgespräch
Profil-Bild Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
sehr gut
Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
BLP - Bauer & Partner mbB, Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft, Güterstr. 7, 94469 Deggendorf 7163.5517377857 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
aus 10 Bewertungen Die beste Anwältin die es gibt. Zielsicher, kompetente Beratung, hervorragend, sehr zu empfehlen. Bin begeistert. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Ott
Rechtsanwalt Markus Ott
RAe Klinger & Ott PartmbB, Goethestr. 3, 84032 Landshut 7128.6693978256 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Ott ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(18.10.2021) Sehr schnell und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
Anwaltskanzlei Stammen-Grote, Robert-Bosch-Str. 12A, 40789 Monheim am Rhein 6662.6537542227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 144 Bewertungen Frau Stammen-Grote ist eine total tolle und liebe Frau. Sie versteht ihren Beruf und weiß was sie macht. Frau … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Merklinger
Rechtsanwalt Markus Merklinger
Fachanwaltskanzlei Merklinger, Verdiweg 1, 76437 Rastatt 6864.8875987366 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Merklinger ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(23.03.2023) Schneller Termin, fachkundige Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Anwaltskanzlei Seibel & Seibel, Schäferstr. 16, 40479 Düsseldorf 6648.444985162 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel gerne zur Verfügung
(31.01.2020) Die Kanzlei Seibel&Seibel ist in allen rechtlichen Fragen und Vertretungen hervorragend und berät und vertritt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Müller-Wich
sehr gut
Rechtsanwältin Linda Müller-Wich
Anwaltskanzlei Müller-Wich, Blücherstraße 8a, 98527 Suhl 6922.2192715945 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Linda Müller-Wich - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Sehr verständnisvoll und schnelle Ergebnisse. Ich würde sie empfehlen und wieder beauftragen (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Beckers
Rechtsanwalt Andreas Beckers
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Beckers ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich hätte mir keine bessere Rechtshilfe von Herr Beckers vorstellen können. Er hat mich nicht nur gut vertreten, … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schöne
sehr gut
Kanzlei Schöne, Büchel 15, 41460 Neuss 6645.110373743 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schöne im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Frau Schöne bereitet sich - auch unter Zeitdruck - präzise vor. Sie hat meine Angelegenheit erfolgreich vertreten und … (17.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Orhan Uyar
sehr gut
Rechtsanwalt Orhan Uyar
Kanzlei am Forum, Königstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4594894772 km
Leidenschaft für Lösungen
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Orhan Uyar ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 105 Bewertungen Nur zu empfehlen - geduldig, verständnisvoll, souveräne Beratung und Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise! (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Hosp
Rechtsanwalt Jörg Hosp
Hosp & Frischbier Rechtsanwälte, Trierer Str. 37, 54516 Wittlich 6720.6503713275 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Hosp im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Düning
Rechtsanwalt Stefan Düning
Fachanwaltskanzlei Mietrecht Wohnungseigentumsrecht, Moritzstraße 1, 09599 Freiberg 7064.22317326 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Düning ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(03.09.2021) Antwort war zufriedenstellend- so dass sich weitere Maßnahmen für mich erübrigt haben
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstraße 2, 49074 Osnabrück 6671.6427859738 km
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ -Immanuel Kant-
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
aus 35 Bewertungen Frau Bergstedt-Tobe ist sehr sympathisch, arbeitet sehr professionell und transparent und gibt schnell Rückmeldung. … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Haydn
Rechtsanwalt Markus Haydn
Langnickel & Haydn Rechtsanwälte, Straubingerstr. 12, 94405 Landau an der Isar 7156.9973167289 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Haydn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(12.02.2024) Sehr nett, rasche Abwicklung und sehr Verständnisvoll Danke für alles
Profil-Bild Rechtsanwältin Sümeyra Öz
sehr gut
Anwaltskanzlei Öz, Ludwigstr. 8, 80539 München 7119.0301141774 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sümeyra Öz
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin hörte sich mein Anliegen an und hat sofort Maßnahmen eingeleitet. Es wird sehr schnell reagiert und … (27.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Bäumle
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Bäumle
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Jasmin Bäumle
aus 17 Bewertungen Ab der ersten Minute wurde ich von Frau Bäumle-Piscopiello kompetent beraten. Auch wurden meine persönlichen Belange … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Kanzlei Eckart Jakob, Walsroder Str. 65, 30851 Langenhagen 6764.2364802221 km
Erfahrung, fachliche Kompetenz und gute Erreichbarkeit sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
(21.10.2020) Gut

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.