3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M.
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731230687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Nikolas Müller LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Juraj Vaníček
Rechtsanwalt Juraj Vaníček
CLC – Anwaltskanzlei, Panenská 18, Bratislava 811 03, Slowakei 7460.770937084 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wettbewerbsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Juraj Vaníček - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(19.10.2021) Alles bestens!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Bocher
Kanzlei Bocher, Lohgraben 10, 35614 Aßlar 6782.8210269194 km
Wir sind umgezogen. Bitte beachten Sie unsere neuen Adressdaten!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfram Bocher
aus 7 Bewertungen Herr Bocher überzeugte uns von Beginn an durch seine angenehme Art, auf Rückmeldung haben wir nie lange warten müssen … (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Petrale
Rechtsanwältin Jessica Petrale
Rechtsanwaltskanzlei Petrale, Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main 6822.630061273 km
Ich kämpfe um Ihr Recht.
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jessica Petrale
aus 8 Bewertungen Frau Petrale ist eine super Anwältin. Sie ist hinter der Sache her und kümmert sich gut um ihre Mandanten. Ich wurde … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Delhey
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Delhey
Anwaltskanzlei Südstadt, Gibitzenhofstraße 69, 90443 Nürnberg 7011.938736452 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Delhey
aus 21 Bewertungen Betrug durch unterschlagenes Fahrzeug *Mir wurde ein geliehenes Fahrzeug mit perfekt gefälschten Papieren verkauft.* … (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Drobe
Rechtsanwalt Martin Drobe
Kanzlei Drobe, Klopstockweg 2, 90547 Stein 7010.6124948804 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Drobe
aus 6 Bewertungen Bei Herrn Drobe bin ich seit Jahren in den besten Händen, jetzt im Bereich Arbeitsrecht! Immer sehr kompetente … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
BUDIN.rechtsanwälte GbR Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Kaiserstr. 17a, 44135 Dortmund 6676.9875777845 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Marcel Graefen
(06.03.2023) Erstkontaktaufnahme absolut perfekt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Lara Wisocki
Rechtsanwältin Lara Wisocki
Andreas MAURITZ Rechtsanwälte, Poststr. 12, 73033 Göppingen 6965.7748498509 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Lara Wisocki ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(02.05.2024) sehr freundliche kompetente Rechtsanwältin schnelle Bearbeitung kann ich nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll gerne zur Verfügung
(13.03.2022) Schnelle und vollständige Antwort
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin
Hoffmann/Peschkes & Partner Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Langgasse 36, 65183 Wiesbaden 6800.0805569161 km
»Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.«
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Marco Bonin bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Grossek
Rechtsanwalt Andreas Grossek
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6914606205 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Grossek vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Torben Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Torben Müller
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Am Sedanplatz 2, 28757 Bremen 6659.2720439065 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Torben Müller
aus 142 Bewertungen Sehr freundlich, schnell und klar. Super Ergebnis. (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
sehr gut
Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
Dr. Lang & Kollegen, Alter Wall 32, 20457 Hamburg 6719.8425457041 km
Heute schon an Morgen denken
Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Medizinrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang
aus 26 Bewertungen Bis jetzt bin ich zufrieden. Kompetent. Vielen Dank (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Weikert
Rechtsanwältin Ulrike Weikert
Anwaltskanzlei Landherr Rechtsanwälte und Fachanwälte, Königstr. 50, 33330 Gütersloh 6710.7280622099 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Ulrike Weikert
(31.08.2021) Die Kanzlei arbeite zuverlässig und genau, nicht nur in der Sache selbst, auch in der Beachtung eigener Fristen als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker
aus 19 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Freiherr von Boeselager, St. Johannes 5, 59368 Werne 6679.1071541757 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Frhr. v. Boeselager
aus 10 Bewertungen Top Anwalt!!!! Ich kann nur Positives berichten... (17.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Scholl
Rechtsanwältin Cornelia Scholl
Werwigk & Partner Rechtsanwälte mbB, Königstraße 52, 70173 Stuttgart 6930.9469124576 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Scholl
(19.06.2024) Frau Scholl hat mich äußerst kompetent beraten. Zuverlässig und immer freundlich - nur zu empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Baumeister
Rechtsanwalt Michael Baumeister
Kanzlei Michael Baumeister, Heinitzstr. 69, 58097 Hagen 6685.0757968712 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Baumeister
(02.04.2019) Ein sehr kompetenter RA, der schnell klare Worte zum Sachverhalt findet und lösungsorientiert vorgeht. Immer wieder …
Profil-Bild Rechtsanwalt Albert Hiereth
Kanzlei Albert Hiereth, Hauptplatz 2, 85276 Pfaffenhofen 7092.0507839886 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Albert Hiereth
Profil-Bild Rechtsanwältin Karine Guilleaume-Ucar
sehr gut
Rechtsanwältin Karine Guilleaume-Ucar
JAKOBS | GUILLEAUME Rechtsanwälte Partnerschaft, Industriestraße 5, 48308 Senden 6660.0323305762 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Karine Guilleaume-Ucar
aus 19 Bewertungen Nach einer unkomplizierten Terminvereinbarung zügig eine Beratung am Telefon erhalten. Beratung mit einer … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Foos
sehr gut
Rechtsanwalt Günter Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.053831857 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Foos ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Nach einem Unfall mit dem Fahrrad, in dessen Folge ich keine eigenen Erinnerungen an den Verlauf hatte, wurde ich zur … (30.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Watz
sehr gut
Rechtsanwältin Charlotte Watz
Fachanwalts- und Notarkanzlei Watz & Frey, Ferdinandstr. 18, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.22112843 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Charlotte Watz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Frau Watz betreut und berät mich in vielen Rechtsstreitigkeiten .Sie tut dies äußerst kompetent, freundlich und … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Radlbeck
Rechtsanwalt Steffen Radlbeck
Kanzlei Steffen Radlbeck, Albrechtstr. 12, 12167 Berlin 6974.0647628846 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Steffen Radlbeck
aus 8 Bewertungen Herr Radlbeck ist ein hervorragender Rechtsanwalt, der gut zuhören kann und relevante Fragen stellt. Vor allen Dingen … (03.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.