3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff
Kanzlei Ortwin Sarx, Opmünder Weg 50, 59494 Soest 6713.8297706534 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Alexander Kanzler-Roleff - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(28.05.2020) Fühlte mich super aufgehoben und verstanden. Sehr verständnisvoll und immer ein offenes Ohr auch wenn es mal vom …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Backes
Rechtsanwalt Torsten Backes
Herr Rechtsanwalt Schramm Backes Rechtsanwälte, Rennstraße 9, 06842 Dessau-Roßlau 6946.4242236154 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Torsten Backes
(21.09.2019) Endlich ein Anwalt, der mit Ergebnissen überzeugt hat.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
AP&Generalis, Mitglied der DIRO AG, Christou Lada 1, Athen 105 61, Griechenland 8584.5413740809 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Nikolaos Athanassiadis
aus 22 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und sehr kompetente Beratung durch ein Team von zwei Anwältinnen. Ich habe jetzt die … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
Kanzlei Hans-Jürgen Kölnberger, Bahnhofsplatz 1, 94315 Straubing 7137.8714279909 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kölnberger
(02.08.2018) Sehr sehr netter Rechtsanwalt. Schnelle Termine.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Thiele
Rechtsanwalt Lutz Thiele
STEINHUSEN Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg 6623.1918658877 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Thiele ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(29.05.2024) Betreuung durch RAE Max Thiele in Sachen Zivilrecht inkl. Klageerhebung sowie 2 weitere noch laufende Mandate …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staffel
Rechtsanwalt Michael Staffel
Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel, Am Stadtgarten 28, 53639 Königswinter 6704.0036081833 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Staffel gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Schnelle, direkte, unkomplizierte Hilfe und Beratung. Bei dringenden, eiligen Terminfristen sofortige Schreiben und … (12.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Natter
Rechtsanwalt Roland Natter
Kanzlei BT22, Richard-Wagner-Str. 22, 95444 Bayreuth 7014.4835148724 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Natter gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Kunath
Rechtsanwalt Mirko Kunath
Kanzlei Mirko Kunath, Badergasse 7-9, 04808 Wurzen 7002.027250754 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Kunath - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(18.03.2022) Trotz aussichtsloser CHANCHE bei einen unverschuldeten Parkplatzunfall (lt.Versicherung immer 50 zu 50 Prozent …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Becker
Rechtsanwalt Ralf Becker
Becker § Hansen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstr. 67, 69115 Heidelberg 6864.9763362487 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Becker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(19.07.2022) Zuverlässige Kanzlei mit guter Erreichbarkeit und Mandat-zentrierter Betreuung . Herr Becker ist ein engagierter und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Wunsch
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Wunsch
Meindl, Kitzinger, Dr. Krimmel, Wunsch, Obermeier Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rennweg 119a, 84034 Landshut 7130.101727276 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Wunsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Fachlich absolut kompetent, souveränes Auftreten, unbeschönigte und ehrliche Kommunikation. Bin äußerst zufrieden … (12.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Velat Mencütek
Rechtsanwalt Velat Mencütek
VM Rechtsanwälte, Lindenstraße 48-52, 40233 Düsseldorf 6650.2708488351 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Velat Mencütek ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Weber-Biesenbach Rechtsanwaltskanzlei, Bergheimer Str. 95/1, 69115 Heidelberg 6864.7341871536 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Elfi Weber-Biesenbach
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
Dr. Sütterlin & Kollegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Auch wenn es sich bei meinem Anliegen überwiegend nicht um das Spezialgebiet der Kanzlei gehandelt hat, wurd ich sehr … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Hess
gut
Kanzlei Roland Hess, Werderstr. 57, 79379 Müllheim 6885.8147774087 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Hess
aus 16 Bewertungen Gute Erfahrungen gemacht ,freundlich und Kompetent (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus M. Müller
sehr gut
Kanzlei Marcus M. Müller, Am Rosengarten 14, 36037 Fulda 6863.3160066759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marcus M. Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Gute Beratung zum Verkehrsunfall. Klare Aussagen, mit denen ich etwas anfangen konnte. Kommunikation per E-Mail … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Posner-Wendt
sehr gut
Kanzlei Petra Posner-Wendt, Poststr. 2, 07973 Greiz 7010.9013023305 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Petra Posner-Wendt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 140 Bewertungen sehr gut hat sich für meine rescht gekämpft. (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marko Liebich
sehr gut
Rechtsanwalt Marko Liebich
Rechtsanwaltskanzlei Liebich, Max-Kamprath-Strasse 5, 01662 Meißen 7060.1857132211 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marko Liebich gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Marko Liebich hat sich fundiert in den Fall eingearbeitet und mir sehr besonnene, umsetzbare und hilfreiche Tipps … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Rechtsanwalt Andreas Hebestreit
Kanzlei Hebestreit, Scherlebecker Str. 208, 45701 Herten 6651.4926730746 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Hebestreit bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
sehr gut
Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski
Rechtsanwalt Mitrovski, Zeppelinstraße 4, 30175 Hannover 6769.2052600016 km
Egal in welchem Rechtsgebiet Sie vertreten werden, für Herrn Rechtsanwalt Mitrovski gilt stets dasselbe Motto: "Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertolt Brecht)
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 50 Bewertungen Nach einer kurzen telefonischen Erläuterung meines Problems gab mir Herr Rechtsanwalt Mitrovski konkrete Ratschläge, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fiehl
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Fiehl
Fiehl | Rechtsanwälte, Kaiserstraße 38, 90763 Fürth 7005.5421112122 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Fiehl
aus 28 Bewertungen Gute kontakt! (29.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Duve
Rechtsanwalt Toralf Duve
Rechtsanwälte Duve § Marquardt, Wollmatinger Straße 1, 78467 Konstanz 6993.5994837045 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Toralf Duve für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(04.02.2024) Ich habe schnell einen Termin bekommen
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Schmitz
Kanzlei Armin Schmitz, Gartenstr. 28, 56727 Mayen 6723.0049072316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Armin Schmitz
(23.12.2020) Vorgehen nach Kündigung den Mieter!
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Liedtke
Kanzlei Lars Liedtke, Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen 6823.9605878998 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Liedtke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich benötigte eine Rechtsauskunft/Mietrecht und empfehle die Kanzlei Liedtke uneingeschränkt weiter ! Die erste Hilfe … (06.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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