3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 11

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Denzinger
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Denzinger
Anwaltskanzlei Denzinger & Coll., Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
Mein Motto für die Mandanten meiner Kanzlei lautet: Ich kämpfe für Ihr Recht!
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger
aus 56 Bewertungen Herr RA Denzinger besitzt ein sehr großes Fachwissen, er ist ein Anwalt der einen offen und ehrlich berät, Erfolg und … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Becker
Rechtsanwalt Ralf Becker
Becker § Hansen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiserstr. 67, 69115 Heidelberg 6864.9763362487 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Becker
(19.07.2022) Zuverlässige Kanzlei mit guter Erreichbarkeit und Mandat-zentrierter Betreuung . Herr Becker ist ein engagierter und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Malthaner
sehr gut
Rechtsanwältin Carina Malthaner
Fachanwaltskanzlei Malthaner, Durlacher Str. 1, 75172 Pforzheim 6893.9601392211 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Carina Malthaner
aus 39 Bewertungen Die Beratung selbst hat noch nicht stattgefunden, aber sofort nach der Kontaktaufnahme wurde ich angeschrieben und es … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mesut Ocak, LL.M. (Nottingham)
sehr gut
Rechtsanwalt Mesut Ocak, LL.M. (Nottingham)
Kanzlei Ocak, Neue Große Bergstr. 9, 22767 Hamburg 6716.7944406985 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mesut Ocak, LL.M. (Nottingham) vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Ein sehr sehr netter menschlicher sachlicher Anwalt der wirklich großen intresse zeigt und direkt dort helfen möchte … (29.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Stemke
Rechtsanwalt Roland Stemke
Kanzlei Roland Stemke, Residenzplatz 33, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9514369987 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Stemke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Filiz Sen
sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Filiz Sen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Ich hatte eine schnelle Antwort erhalten, dass es nicht ihr Bereich ist inkl. hat sie mir gesagt, wie der Bereich … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
DH Rechtsanwälte, Frankfurter Str. 4, 64521 Groß-Gerau 6824.0622593649 km
Wir machen Ihnen das Recht angenehm!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 36 Bewertungen RA Hilbrecht hat uns bei der Auflösung des Mietvertrages unserer Wohnung wegen Eigenbedarfs rechtlich bestens beraten. … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch
LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB, Amiraplatz 3, 80333 München 7118.9419438629 km
Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Rösch
aus 34 Bewertungen Guten Tag, diese Kanzlei gibt sich Mühe und macht einen guten Eindruck. Ich bin in der Überlegung mit dieser Kanzlei … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Feix
Rechtsanwalt Reinhard Feix
Anwaltskanzlei Thorbrügge ⋅ Feix, Tigg 3, 45711 Datteln 6661.6507573243 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Reinhard Feix
(14.10.2018) Das Gespräch über die Rechtslage meines Problems war sehr informativ und schnell aufklärend. Von daher kann ich mich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Paul Hache LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Paul Hache LL.M.
HEE Rechtsanwälte, Motzstraße 9, 10777 Berlin 6973.071271419 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Norbert Paul Hache LL.M.
aus 14 Bewertungen Es erfolgt später Rückruf (12.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Rubin
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Rubin
Kanzlei Patrick Rubin, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin 6971.2801097189 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Rubin gerne zur Verfügung
aus 51 Bewertungen Herr Rubin hat mit Sachkenntnis und großem Verhandlungsgeschick in effizienter Arbeitsweise unsere Angelegenheit zum … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Volquardts
LUHMANN & VOLQUARDTS PartG mbB, Bahnhofstr. 7, 23858 Reinfeld (Holstein) 6733.8756137076 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Volquardts
aus 6 Bewertungen Promter Rückruf, kompetente Beratung und Hilfe zum Lösen des Problems. DANKE (07.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Angela Kasikci
Kanzlei Angela Kasikci, Darmstädter Straße 19, 63225 Langen 6832.7774982607 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin & Notarin Angela Kasikci ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Greß
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas Greß
Rechtsanwälte Greß, Stadtplatz 9, 94481 Grafenau 7190.0046820089 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lukas Greß
aus 11 Bewertungen Sehr bemüht und immer erreichbar, kann ich nur weiterempfehlen. (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Huebenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Huebenthal
MH Kanzlei, Schulstraße 7, 64521 Groß-Gerau 6824.2064245544 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Huebenthal ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 111 Bewertungen Bisher habe kann ich nur Gutes über Herr Hübenthal berichten. (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Eicker
Rechtsanwalt Ralf Eicker
Kanzlei Ralf Eicker, Hochstr. 19, 51688 Wipperfürth 6692.8544908962 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Eicker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Walbach
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Mirko Walbach, Heidelberger Landstr. 202, 64297 Darmstadt 6839.7415710607 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Walbach bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 65 Bewertungen Herr Walbach ist äußerst zuverlässig und hat sich stets schnell auf meine beiden Anfragen gemeldet. Er lieferte … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Rechtsanwaltskanzlei Landsperger, Herzog-Leopold-Straße 17, 89335 Ichenhausen 7025.286409022 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Arheidt
Rechtsanwältin Anja Arheidt
Kanzlei Anja Arheidt, Berghausenerstr. 8, 76229 Karlsruhe 6875.6505771489 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Arheidt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente und engagierte Rechtsanwälte (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Kanzlei Hubertus Strüber, Industriestr. 6, 83395 Freilassing 7224.2225889828 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Hubertus Strüber
(30.11.2023) gut
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
Rechtsanwaltskanzlei Brehm, Bahnhofstrasse 17, 66740 Saarlouis 6747.3797370078 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
aus 72 Bewertungen Sehr kompetent Super Beratung Klasse vor Gericht vertreten 100 Prouent empfehlenswert Auch immer supernett (06.06.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Morris Weisheit
Kanzlei Morris Weisheit, Rathaus 10, 34626 Neukirchen 6825.5918385214 km
Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Fachanwalt und Notar Morris Weisheit
(20.09.2016) Sehr kompetente Beratung! Ruhiges und ehrlich- menschliches Auftreten! Man fühlt sich sehr gut aufgehoben und hat …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
RSW Rechtsanwälte Tobelander, Dr. Dolinski Partnerschaft mbB, Ulmer-Tor-Straße 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.3644833843 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Philipp Eggensberger für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(18.06.2022) Nur positiv: Herr Eggensberger ging auf die Situation genau ein, erklärte den Sachverhalt klar und gab gute Grundlagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Rechtsanwalt Bernd Schäfer
Schäfer & Partner mbB Rechtsanwälte, Haagstr. 8-10, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.4150455106 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Schäfer
(15.01.2024) Herr Bernd Schäfer ist ein toller Anwalt , er hat mir in einer sehr schwierigen Situation zur Seite gestanden mit all …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.