3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Chris Liebermann
Rechtsanwalt Chris Liebermann
Rechtsanwalt Anton Schmidt, Marienplatz 23, 88212 Ravensburg 7015.1891150256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Chris Liebermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(29.07.2023) Top Beratung,sehr gute Verhandlungen und in mehreren Fällen Gewonnen (Klagen.2019,2022,2023) gleichzeitig Überwachung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
sehr gut
Mediation Goebel, Müllerstr. 37, 13353 Berlin 6970.3533977289 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Manuela Goebel
aus 24 Bewertungen Einem Begehren auf Mieterhöhung wurde nur teilweise zugestimmt, da die Spangeneinordnung offensichtlich nicht richtig … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Melletat
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Melletat
MELLETAT - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Hildesheimer Str. 372, 30880 Laatzen 6777.9060358126 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Thomas Melletat - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Wir als Familie haben sehr gute Erfahrungen mit Herr und Frau Melletat sie sind sehr nett und freundlich und sehr … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elen Gergert
Rechtsanwältin Elen Gergert
Kanzlei JMH, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6919997853 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Elen Gergert
(31.05.2024) Ich bin mit einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zu Frau Gergert gekommen, und hatte schon während unseres ersten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Triltsch
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Christoph Triltsch
Kanzlei am Standesamt Dr. Triltsch und Hamschmidt Rechtsanwälte PartGmbB, Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck 6744.3863497415 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Triltsch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen In einer Zivilrechtsangelegenheit (Kaufvertrag) habe ich einen kompetenten Rechtsbeistand gesucht. Gefunden habe ich … (02.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Trenkle
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Trenkle
Rechtsanwälte Trenkle Hann von Weyhern, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.1284257383 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Trenkle hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Herr Trenkle hat mich in allen Belangen kompetent beraten, ich war in alle Schritte eingebunden und über sämtliche … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Alf W. Baier
sehr gut
Kanzlei Alf W. Baier, Zasiusstr. 107, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.9880423586 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Alf W. Baier
aus 26 Bewertungen Guten Tag, Herr Baier hat mich in einer sehr heiklen und diffizilen Situation in Zusammenhang mit meinem Arbeitgeber … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Kühn
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8056925955 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Kühn ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 36 Bewertungen Wir haben unser Anliegen am Telefon geschildert, die Bestätigung von unserer Rechtsschutzversicherung übermitteln und … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häßler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Häßler
Kanzlei Michael Häßler, Englerstr. 4, 77652 Offenburg 6868.8410497359 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Häßler
aus 16 Bewertungen Herr Häßler hat uns über Jahre in einem komplexen Fall erfolgreich vertreten. Dafür danken wir Ihm sehr. Oliver und … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holm Budde
sehr gut
Kanzlei Budde, Crottendorfer Str. 1, 04317 Leipzig 6984.402674782 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Holm Budde ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Eine frage die sehr schnell geklärt wurde. Schade das er mich nicht weiter begleiden konnte. Ansonsten sehr gut. (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Thran
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Thran
Kanzlei Michael Thran, Dorstener Str. 634, 45721 Haltern am See 6643.2988946079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Thran bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt. Die Versicherung des Schadenverursachers wollte natürlich weniger bezahlen als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Höpken
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Höpken
Höpken und Partner, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Johanna Höpken
aus 17 Bewertungen Frau Höpken hat mich und meinen Mann gegenüber unserer Hausverwaltung vertreten. Diese hat nach 30-jährigem … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Mohr
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
Rechtsanwaltskanzlei Hübner, Aachener Str. 48, 53925 Kall 6670.5367971525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Steffi Kristina Hübner
(28.05.2024) Sehr zuverlässig und kompetent!
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Möhring
Rechtsanwalt Andreas Möhring
Kanzlei Möhring, Am Flinsbach 4, 44229 Dortmund 6678.6834823338 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Möhring ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(27.06.2021) Die Angelegenheit konnte zwar nicht ganz aus der Welt geschafft werden, dafür wurden wenigstens teurere Folgen für …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Thies
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Thies
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11-13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pflegerecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Thies ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Bin schon in zweiter Angelegenheit bei Thies. Dieser Anwalt ist sehr ehrlich, genau und zielstrebig darum bemüht das … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M.
PB Rechtsanwälte, Wilhelmstraße 27, 52070 Aachen 6630.0312796377 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Peters LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Sehr angenehmer Kontakt. Es ging um einen Termin zur Erstberatung. (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Leske
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Leske
Dr. Fritz & Partner – Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB, Bahnstr. 1, 42781 Haan 6664.0203667189 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Leske hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Herr Leske arbeitet professionell, schnell und zuvorkommend! Er ist per Mail super schnell erreichbar, setzt sich … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
sehr gut
Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6848.1399373571 km
Lassen Sie sich nicht von Google beraten, sondern von mir als engagierter Fachanwältin, die sich Zeit für Sie nimmt und Ihr individuelles Problem mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz angeht!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 27 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Herp erstklassig anwaltlich vertreten gefühlt. Sie konnte mein Anliegen schnell und kompetent … (01.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
STREPP FALKENSTEIN ZIMMERMANN RECHTSANWALTSKANZLEI, Dülkenstraße 5, 51143 Köln 6683.5692429458 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Falkenstein
(09.11.2021) Sehr empfehlenswert !! Sehr fachlich .
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Döring
sehr gut
Kanzlei Rainer Döring, Tempelhofer Damm 152, 12099 Berlin 6976.9979572765 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Rainer Döring für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 52 Bewertungen Vielen Dank Herr Döring für Ihre tolle Arbeit. (12.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Zirnstein
Rechtsanwalt Thüngersheim, Schrannstraße 2, 97291 Thüngersheim 6911.3208151468 km
Geht nicht, gibt es nicht!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Zirnstein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(14.07.2023) Hier geht es Frau Zirnstein nicht um den reinen Profit. Sie nimmt sich Zeit um das Problem welches man hat richtig zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Eisner
Rechtsanwalt Michael Eisner, Wilhelminenhofstr. 19, 12459 Berlin 6984.6727081348 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Eisner gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Zu allererst muss ich sagen, ein Top Anwalt 👍. Herr Eisner hat mich erst bei einem Unfallschaden super schnell … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johannes Mauder
Rechtsanwalt Dr. Johannes Mauder
Kanzlei Dr. Johannes Mauder, Arcostr. 3, 80333 München 7118.4489838627 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Mauder
aus 5 Bewertungen Herr Mauder wurde uns von einem befreundetem Anwalt empfohlen und wir wurden von ihm - soweit wir das beurteilen … (18.05.2017)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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