3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 52

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Sigurd Fabig ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Die beste Rechtsanwalt H.Fabig Dankeschön (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Gebauer
Rechtsanwalt Christoph Gebauer
GWKC Rechtsanwälte-Fachanwälte-Notare, Kölner Straße 159, 58566 Kierspe 6705.1981847094 km
engagiert - effizient - fokussiert - damit Sie Recht bekommen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Gebauer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Eine Wohnungsräumung ist eine schwierige Sache für alle Beteiligten. - Einer meiner Mieter hatte das Zahlen der Miete … (22.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner
Kanzlei Liedorp-Osner, Lutherring 27, 67547 Worms 6832.1092769372 km
Mein Motto ist schlicht "Transparenz". Die Mandantin / der Mandant soll von Anfang bis Endet über alle relvanten Umstände der Angelegenheit informiert und einbezogen sein.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner
aus 83 Bewertungen Sehr gut (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth
Kanzlei Hellmuth, Nürnberger Str. 44, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.5172513802 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin & Steuerberaterin Dr. jur. Christina Hellmuth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Bisher noch keine Maßnahmen ergriffen, da noch eine Frist läuft (28.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Ambrosius LL.M.
sehr gut
Kanzlei Ambrosius, Sonnenberger Straße 100, 65193 Wiesbaden 6800.6386834706 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Patrick Ambrosius LL.M.
aus 14 Bewertungen I had the pleasure of working with a Mr. Ambrosius and have been left with a very positive impression. His response … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Gundermann
Rechtsanwältin Susanne Gundermann
Kanzlei Gundermann, Marktplatz 18, 69469 Weinheim 6856.4027840283 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Susanne Gundermann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ich benötigte kurzfristig einen Anwalt in einer Scheidungssache. Trotz der kurzen Vorlaufzeit hatte ich das Gefühl bei … (25.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer
Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer
Dr. Bauer & Bauer-Tränkle Rechtsanwälte - Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Armenhausgasse 6, 86150 Augsburg 7063.4277837444 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gernot Bauer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
SIMON und PARTNER | Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Kajen 6, 20459 Hamburg 6719.8994034793 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M. bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Frau Tewes ist eine super Anwältin. Sie nimmt sich sehr viel Zeit und beantwortet alle Fragen. Schnell zu erreichen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Dierkes
Rechtsanwalt Georg Dierkes
Kanzlei Dierkes, Frankfurter Straße 96, 97082 Würzburg 6919.0294079755 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Georg Dierkes
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Benz
Rechtsanwältin Eva Benz
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Eva Benz
(02.05.2024) Meine Krankenkasse hat mittlerweile 2 Mal mein Krankengeld nicht auszahlen wollen. Frau Benz hat jeweils einen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.0592272074 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Johanna Foos für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(24.05.2024) Rechtsanwältin Johanna Foos hat meine Frau im Rahmen einer Klage wegen Beschädigung ihres Fahrzeugs mit Fahrerflucht / …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Rieder
Rechtsanwalt Johannes Rieder Kanzlei Rieder, Obere Hauptstr. 7, 68766 Hockenheim 6861.2012962264 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Rieder ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(23.08.2023) Herr Rieder nimmt sich stets Zeit für eine fundierte Analyse der Situation; die Beratung ist jederzeit absolut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Uptmoor, Schwenkestr. 35, 49090 Osnabrück 6667.5513862014 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Zivilrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Uptmoor bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Herr Ra Dirk Uptmoor ist absolut zu empfehlen. Er geht sehr professionell an den Sachverhalt heran und löst die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
Dr. Rauscher & Partner, Ludwig-Eckert-Str. 10, 93049 Regensburg 7099.2113663227 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Rauscher
(16.07.2020) Sehr kompetent insbesondere für uns weil wir nicht vor Ort sind
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Kanzlei Ilse Kühn-Blaschek, Spreewaldstraße 1, 31275 Lehrte 6781.8964865715 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Nett aufgenommen sehr freundlich Gute Beratung (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Klünder
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Klünder
Klünder I Nann I Machanek I Rechtsanwälte, Königstrasse 36, 70173 Stuttgart 6930.9589999003 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Klünder – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Dr. Wolfgang Klünder hat uns hervorragend und kompetent beraten, so dass wir letztendlich unsere komplizierten … (07.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Dahlke
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Dahlke
Dahlke Rechtsanwaltskanzlei, Kasinostr. 19-21, 42103 Wuppertal 6669.9078822163 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Dahlke gerne zur Verfügung
aus 54 Bewertungen Ein sehr sympathischer Rechtsanwalt. Er hat unser Anliegen sehr gut durchgesetzt. Auch die Damen am Telefon waren sehr … (21.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seitz
sehr gut
Kanzlei Thomas Seitz, Ekkehardstr. 9, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.4804104223 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Seitz
aus 10 Bewertungen Absoluter Fachmann , unmittelbare Rückmeldung und Klärung/ Unterstützung im Telefonat (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Matusch
Rechtsanwalt Mathias Matusch
Streitbörger PartGmbB – Rechtsanwälte Steuerberater, Birkenstr. 10, 14469 Potsdam 6961.3802429791 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Matusch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Böse
sehr gut
Kanzlei Böse, Lengericher Str. 24, 49536 Lienen 6673.7423121045 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Böse ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen In 5 Minuten zu einer guten Entscheidung gekommen. So soll es sein.Vielen Dank und gerne wieder (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Pietsch
Kanzlei Gargula & Pietsch, Bahnhofstraße 14, 03096 Burg (Spreewald) 7057.7878125576 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katja Pietsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Rechtsanwältin Frau Pietsch hatte ich zu einem Wechsel eines Mandats im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nach … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Heyne
Rechtsanwalt Frank Heyne
Anwaltskanzlei Frank Heyne, Schillerstr. 1, 69190 Walldorf 6867.8041206573 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Heyne
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Niehaus
Rechtsanwalt Dirk Niehaus
Anwaltskanzlei Schwanenwall, Schwanenwall 17, 44135 Dortmund 6676.7518750039 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Niehaus
(30.04.2024) Sehr gut

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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