3.403 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 5

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
sehr gut
Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
Rechtsanwältin Buz, Berger Str. 176, 60385 Frankfurt am Main 6826.8988955341 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Schnelle Antwort und freundliche... (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
sehr gut
Kanzlei Daniela Köhn-Huck, Mühlenstraße 10, 19205 Gadebusch 6776.9753977321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
aus 41 Bewertungen Frau Köhn- Huck ist eine kompetente Anwältin, die sagt was sie denkt. Sie hat mir immer das Gefühl gegeben, nicht … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elmar Dolscius
sehr gut
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Kanzlei Recht und Recht, Westerbachstr. 23f, 61476 Kronberg im Taunus 6813.2250612645 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Elmar Dolscius im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 28 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste von Herrn Dolscius in Anspruch zu nehmen, um mich bei der Kündigung eines … (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Ruschek
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Ruschek
Kanzlei Anke Ruschek, Jakobstr. 4, 99423 Weimar 6940.0078197328 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anke Ruschek
aus 19 Bewertungen Einen guten Anwalt / Anwältin zu finden gleicht ja schon einem Roulettespiel..... Aber Frau Ruschek ist in dem Fall … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg
Kanzlei Lutz Lichtenberg, Neuer Markt 10, 42781 Haan 6665.1157008432 km
Ihr Rechtsanwalt im Herzen von Haan.
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Lichtenberg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Den vorgenannten, positiven Bewertungen kann ich mich nur anschließen! Herr Rechtsanwalt Lichtenberg ist äußerst … (26.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Hein
Rechtsanwältin Verena Hein
Dr. Koos und Kollegen, Weißenburger Str. 8, 63739 Aschaffenburg 6862.4111623329 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Verena Hein
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Länge
Fachanwaltskanzlei Markus Länge, Theodor-Körner Str. 13, 73614 Schorndorf 6952.0735740783 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Länge
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Eicker
Rechtsanwalt Ralf Eicker
Kanzlei Ralf Eicker, Hochstr. 19, 51688 Wipperfürth 6692.8544908962 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Eicker
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Hohenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Hohenstein
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Hohenstein ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen TOP! Frau Hohenstein hat sich alle Zeit genommen und alles ausführlich, und vor allem auch verständlich, erklärt. Sehr … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wigger
Rechtsanwalt Christian Wigger
Kanzlei Christian Wigger, Große Bäckerstraße 2-4, 21335 Lüneburg 6760.2696291566 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Wigger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(19.05.2023) Herr Wigger war voll kompetent und hat mich sehr gut beraten. Danke dafür
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wenske
Kanzlei Thomas Wenske, Nobelstraße 46, 88131 Lindau (Bodensee) 7035.0400015191 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wenske ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(04.07.2023) Schnelle Rückmeldung & prima telefonische Erstberatung. Vielen Dank nochmals.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwalt Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Hebinger, Bacchusweg 3, 67146 Deidesheim 6834.2906061393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Hebinger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lotz
Rechtsanwalt Stefan Lotz
Kanzlei Stefan Lotz, Nikolausberger Weg 31, 37073 Göttingen 6825.283178854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Lotz
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin
Dr. Sütterlin & Kollegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Sütterlin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Auch wenn es sich bei meinem Anliegen überwiegend nicht um das Spezialgebiet der Kanzlei gehandelt hat, wurd ich sehr … (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Kaiser
Rechtsanwalt Jochen Kaiser
KBK Kaiser • Bald & Kollegen Rechtsanwälte Fachanwälte PartGmbB, Bahnhofstraße 3, 97215 Uffenheim 6953.9375253674 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Kaiser gerne zur Verfügung
(28.04.2024) Rechtsanwalt Kaiser hat uns in Sachen Mietrecht vertreten. Durch ihren Einsatz sind wir schließlich zu unserem Recht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Jensen
sehr gut
Rechtsanwalt Ole Jensen Kanzlei Jensen, Lornsenstr. 30, 24105 Kiel 6687.0185980986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Ole Jensen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 197 Bewertungen In einer Unfallauseinandersetzung alles Mega gelaufen! Vielen Dank! (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Uhl
Rechtsanwalt Michael Uhl
Uhl Kanzlei, Güntterstr. 21, 71672 Marbach am Neckar 6927.2079602556 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Uhl vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(04.06.2021) Netter Empfang und neutrale Fragen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Am Mindeltalblick 17, 86470 Thannhausen 7041.6200299538 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 90 Bewertungen Herr Wahlster-Bode ist ein sehr guter Anwalt. Er hat mich freundlich und kompetent beraten. Die Schadensregulierung … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther
Kanzlei Lammer-Reuther, Friedrich-Ebert-Str. 54, 64347 Griesheim 6832.3979199771 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Lammer-Reuther bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 93 Bewertungen Frau lammer-Reuther nimmt sich viel Zeit, auch für Detailfragen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kimmig
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Kimmig
Kanzlei Kimmig, Hauptstr. 75, 77704 Oberkirch 6874.6636652418 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Kimmig
aus 20 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und zielführende Ausarbeitung + Prüfung aller wichtigen Punkte; flexibel und pragmatisch, … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Trube
sehr gut
Kanzlei Manuel Trube, Langgasse 7, 88662 Überlingen 6987.8088339923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Manuel Trube
aus 19 Bewertungen Der Rechtsanwalt Herr Trube ist zu über 100 Prozent ein Kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt für … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Hölzl
Rechtsanwälte Hölzl, Düsseldorfer Str. 58, 41749 Viersen 6621.1730067618 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Hölzl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen Guter Anwalt, kompetente Beratung (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ackermann
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Ackermann
Ackermann Coldewey Rechtsanwälte, Bavariaring 23, 80336 München 7118.1782213373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Ackermann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Ich bin froh, Herrn Ackermann mit der Vertretung meines Falles beauftragt zu haben. Er ist sehr kompetent und hat den … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Wessig
Rechtsanwalt Marcel Wessig
Strauch Rechtsanwälte, Hans-Thoma-Str. 10, 60596 Frankfurt am Main 6826.3022254203 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Wessig ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(26.10.2022) Ein sehr netter Anwalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.