3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Stenschke, Schmidt und Burkhardt, Breitenstr. 19, 36251 Bad Hersfeld 6848.0507493731 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(12.04.2024) Herr Schmidt ist wirklich guter Anwalt, ruhig und besonnen. Er hat mir dabei geholfen, dass mein Verfahren …
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Heck
sehr gut
Rechtsanwältin Susanne Heck
Kanzlei Susanne Heck, Röntgenstr. 23, 67454 Haßloch 6840.1971254482 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Heck gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Sehr kompetente nette Rechtsanwältin. Sie ist nicht nur sehr gut sondern fängt mich auf und begleitet mich und meinen … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauer, Mozartstr. 24, 71691 Freiberg 6923.5979479996 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Sehr nett, hat mein Anliegen beantwortet. (24.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Tischel
Rechtanwaltskanzlei Tischel, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Tischel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Marcus Tischel ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. (25.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kolle
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kolle
Anwaltskanzlei Kolle & Kolle, N 5 12, 68161 Mannheim 6847.0580937918 km
Kurze Reaktionszeiten und gute Erreichbarkeit bei der Mandatsbearbeitung, realistische Einschätzung Ihres Falles, hohe Kostentransparenz.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Kolle ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 34 Bewertungen Herr Kolle hatte schnell Zeit und hat sich ordentlich und zuverlässig um unser Anliegen gekümmert. Wir haben Recht … (25.03.2024)
Profil-Bild Mathias Kött
Mathias Kött
Roth & Kött Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Dotzheimer Str. 166, 65197 Wiesbaden 6798.8143829898 km
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." (Mahatma Gandhi)
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Rechtsanwalt Herr Mathias Kött
(10.01.2024) Herr Kött nahm sich ausreichend Zeit für mich und mein Anliegen. Ich hatte das Gefühl, dass sich jemand wirklich um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Krull
Rechtsanwalt Stefan Krull, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3029900506 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Krull für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Krull begleitet uns juristisch nun seit über einem Jahr in einer Mietrechtsache, die sehr komplex und … (12.11.2018)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Wittmer & Seitz, Alte Landstr. 20a, 85521 Ottobrunn 7127.8815284832 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle Seitz bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(03.11.2023) Ich bin jetzt informiert, welche Möglichkeiten ich bei Ruhestörung habe und wie ich handeln kann. Das gibt mir ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Grunau
Rechtsanwalt Michael Grunau
Anwaltskanzlei Grunau, Neue Straße 38, 18311 Ribnitz-Damgarten 6824.2487896418 km
FA Arbeitsrecht FA Mietrecht u. Wohnungseigentumrecht Ein Fachanwalt kann mehr!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Grunau gerne zur Verfügung
(23.05.2023) Wir wurden kurzfristig umfassend sehr nett beraten so dass wir zu unserem Recht kamen.Auf jeden Fall weiter zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Kasper
Rechtsanwalt Björn Kasper
bwkasper. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Luisenplatz 2, 65185 Wiesbaden 6800.3958373945 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Björn Kasper ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Mauro de Filippis
sehr gut
Rechtsanwalt Mauro de Filippis
Rechtsanwälte de Filippis & Grgic, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3888323583 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mauro de Filippis hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden Ich habe meine Probleme geschildert und Herr De Filipis war sehr freundlich und kompetent (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schulz
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schulz
Anwaltskanzlei WS - Weber & Schulz, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart 6936.8611187451 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schulz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Eine Klage und eine Gegenklage: zwei sehr lange, komplizierte und mühaseme Prozesse, aber am Ende beide gewonnen. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Kerner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Kerner
Anwaltskanzlei Joachim Kerner, Saarlandstr. 90, 44139 Dortmund 6676.7337642868 km
Probleme sind zum Lösen da!
Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Kerner im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Ich kann Herrn Kerner uneingeschränkt empfehlen: - schnelle Terminfindung zum persönlichen Gespräch - verständliche … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
Kanzlei Dr. Dietrich, Kurhessenstrasse 20, 60431 Frankfurt am Main 6822.2229588683 km
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
aus 150 Bewertungen Eine Anwältin mit Grossartigen inhalten und Erfahrung auf dem Gebiet mit Exzellenz ist Respekt. Danke Frau Dr.Dietrich. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Kölling
sehr gut
Kanzlei Jana Kölling, Grabbeallee 15, 13156 Berlin 6971.5620626263 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Kölling – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Es ist kein gutes Blut geflossen zwischen mir und Frau Rae'n Kölling und ich sah mich schon als der große … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Jurist Harald Beuster
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Harald Beuster
Rechtsanwaltskanzlei Beuster, Karl-Marx-Platz 3, 16225 Eberswalde 6980.3832899117 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Diplom-Jurist Harald Beuster hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(18.12.2020) Ich fühle mich in guten Händen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Klima
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Klima
Kanzlei Uwe Klima, Bahnhofstr. 51, 45879 Gelsenkirchen 6654.2151758112 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Klima gerne zur Verfügung
aus 28 Bewertungen Mit Herrn Klima war ich bereits in zwei Fällen überaus zufrieden. Beide Male ging es um Verkehrsrecht, einmal davon … (11.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link
Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Christian Link, Fiedelerplatz 3, 30519 Hannover 6771.2103429245 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Christian Link ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 54 Bewertungen Ich kenne Herrn Link nun schon seit einigen Jahren und bitte ihn nicht ohne Grund immer wieder bei großen und auch … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwalt Bernd Koch
Rechtsanwaltskanzlei Bernd A. J. Koch & Kollegen, Schlossstr. 13, 67806 Rockenhausen 6798.393698567 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schwerbehindertenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Koch ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Herr Koch hat mich im Familienrecht erneut beraten und gerichtlich vertreten. Ich war sehr zufrieden mit seiner … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Böttcher
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Rechtsanwalt Christoph Böttcher, Friedrichstraße 73, 52070 Aachen 6630.2892288523 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Böttcher hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Hervorragende Zusammenarbeit. Sehr persönlich und vertrauensvoll (04.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirsten Mayer
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Rechtsanwältin Kirsten Mayer
Anwalt§kanzlei Kirsten Mayer, Bernerstraße 8, 71069 Sindelfingen 6920.2691100709 km
"Nichts kann den Menschen mehr stärken, als das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt". (von Harnack)
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kirsten Mayer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 37 Bewertungen Frau Mayer meldete sich gleich nach meiner Anfrage mit einer sehr realistischen Ersteinschätzung meiner Anfrage. … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Justina Speth
Rechtsanwaltskanzlei Speth, Freiherr-vom-Stein-Str. 9, 60322 Frankfurt am Main 6824.6058719855 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Justina Speth
Profil-Bild Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
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Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
Rechtsanwältin Buz, Berger Str. 176, 60385 Frankfurt am Main 6826.8988955341 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Meryem Katrin Buz
aus 30 Bewertungen Schnelle Antwort und freundliche... (05.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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