3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Frank W. Neumann
Streim · Neumann · Jerey · Rechtsanwälte · Notare · Fachanwälte, Am Landeshaus 4, 65187 Wiesbaden 6800.8075591117 km
In allen Bereichen des Notariats - Ihr Ansprechpartner
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt & Notar Frank W. Neumann
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Lommatzsch
Rechtsanwältin Verena Lommatzsch
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Renatastr. 71, 80639 München 7115.0472368271 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Lommatzsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Böth
Rechtsanwalt Achim Böth
Achim Böth, Rechtsanwalt, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.2347323544 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Böth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Fandel
Rechtsanwältin Melanie Fandel
Rechtsanwälte Lorentz, Macht, Fandel, Platz der Freiheit 7a, 19053 Schwerin 6796.9763487228 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Fandel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Sehr einfühlsam (09.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer
Rechtsanwälte Kroier & Weyer, Höfener Str. 10, 90763 Fürth 7006.9217197842 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Weyer
aus 12 Bewertungen Ich kann Rechtsanwalt Dr. Weyer sehr empfehlen. Er hat mich sehr erfolgreich in einer Angelegenheit meines Autos gegen … (07.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Mesmann
sehr gut
Rechtsanwalt Erik Mesmann
Kanzlei Erik Mesmann, Rheinkamper Str. 10, 47495 Rheinberg 6624.6487354969 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Erik Mesmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Herr Mesmann beriet uns gut verständlich und ausführlich zu unserem Problem. Innerhalb 3 Wochen war die Sache … (02.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Drobe
Rechtsanwalt Martin Drobe
Kanzlei Drobe, Klopstockweg 2, 90547 Stein 7010.6124948804 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Drobe
aus 6 Bewertungen Bei Herrn Drobe bin ich seit Jahren in den besten Händen, jetzt im Bereich Arbeitsrecht! Immer sehr kompetente … (22.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Furch
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Furch
Rechtsanwälte Lehnertz*, Dr. Lehnertz* & Furch, Mozartstr. 5, 53359 Rheinbach 6690.2863957268 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo Furch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Sehr gute Tipps bekommen. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
Kanzlei Ludwig Georg Straub, Kaiser Maximilian Platz 6, 87629 Füssen 7097.0651369937 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
aus 8 Bewertungen Freundlich, kompetent. (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
sehr gut
Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso gerne zur Verfügung
aus 87 Bewertungen Herr Hülso hat sich durch Kompetenz und Engagement für mein Anliegen eingestetzt. Die Kommunikation über den Verlauf … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwältin Kerstin Stroth
Rechtsanwaltskanzlei Stroth, Liebenauer Str. 180, 06110 Halle (Saale) 6950.5123605209 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Kerstin Stroth für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Stroth bereits mehrfach beauftragt - auch für Arbeits-, und Verkehrsrecht - und sie hat uns auch vor … (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Hosp
Rechtsanwalt Jörg Hosp
Hosp & Frischbier Rechtsanwälte, Trierer Str. 37, 54516 Wittlich 6720.6503713275 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Hosp ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kill hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina E. Wüstkamp
sehr gut
Kanzlei Katharina E. Wüstkamp, Kammweg 7, 52399 Merzenich 6653.9558579324 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Katharina E. Wüstkamp
aus 45 Bewertungen Vielen Dank für die kompetente Durchsetzung unserer Kostenansprüche! Sehr freundliche und kompetente Beratung! Wenn … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
Rechtsanwaltskanzlei Cornelia Schorn-Heidkamp, Oberdorf 39a, 53804 Much 6704.5640697596 km
Vertrauen ist gut - Beratung ist besser.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Cornelia Schorn-Heidkamp
aus 18 Bewertungen Einen Rechtsstreit, wer möchte das schon ? Die Gedanken kreisen um den Sachverhalte zum Streitfall, der Magen spielt … (10.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hoffmann
Anwaltskanzlei Hoffmann, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin 6967.8969536664 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Hoffmann im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(02.03.2024) Herr Hoffmann war seriös und kurzfristig bereit, meinem Anliegen zu entsprechen. Nach vier Monaten konnte ich so meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Neumann
Rechtsanwalt Wolfgang Neumann
Rechtsanwaltskanzlei mauritz & partner, Zeißstr. 63, 30519 Hannover 6771.7374184389 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Neumann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Herr Neumann hat für mich gesiegt. Danke. (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thier
sehr gut
Rechtsanwältin Bärbel Thier
Kanzlei Bärbel Thier, Schneisberg 65, 45481 Mülheim an der Ruhr 6644.6135932529 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Bärbel Thier ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Diese Anwältin ist die beste. Unsere ganze Familie geht zu ihr, ob Arbeit oder Mietrecht oder Familienrecht. Seit 20 … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Backes
Rechtsanwalt Torsten Backes
Herr Rechtsanwalt Schramm Backes Rechtsanwälte, Rennstraße 9, 06842 Dessau-Roßlau 6946.4242236154 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Backes ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(21.09.2019) Endlich ein Anwalt, der mit Ergebnissen überzeugt hat.
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Knoche
Anwaltskanzlei Barbara Knoche, Hauptstr. 162, 58675 Hemer 6701.3990954908 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Barbara Knoche vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Artium Phil. Oliver Rosbach
Rechtsanwalt Mag. Artium Phil. Oliver Rosbach
Kanzlei Rosbach, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Artium Phil. Oliver Rosbach
aus 5 Bewertungen Wir werden aktuell in einem sehr komplexen WEG-Fall von Herrn RA Rosbach vertreten. Wer einen kompetenten und … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Wörner
Kanzlei Wolfgang Wörner, Karl-Staib-Str. 5, 65795 Hattersheim am Main 6817.9908392055 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Wörner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Mein Thema war eine einbehaltene Mietkaution. Zunächst erfolgte eine gründliche "Erst-Anamnese" des … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Thole
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Thole
Rechtsanwältin/Fachanwältin Frauke Thole, Windhoffstr. 9, 48431 Rheine 6635.4844158734 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Frauke Thole
aus 163 Bewertungen Schon das Telefonat wurde sehr freundlich und kompetent von der Mitarbeiterin entgegen genommen. Ein Termin wurde … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Heyne
Rechtsanwalt Frank Heyne
Anwaltskanzlei Frank Heyne, Schillerstr. 1, 69190 Walldorf 6867.8041206573 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Heyne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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