3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann, Irrerstr. 17-19, 90403 Nürnberg 7011.2017977097 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Udo Hirschmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Filiz Sen
sehr gut
Rechtsanwältin Filiz Sen
Kanzlei Filiz Sen, Wandsbeker Marktstr. 69, 22041 Hamburg 6721.9636739168 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Filiz Sen - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Ich hatte eine schnelle Antwort erhalten, dass es nicht ihr Bereich ist inkl. hat sie mir gesagt, wie der Bereich … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Reuter
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Reuter
Kanzlei Lars Reuter, Schillerstr. 7, 99096 Erfurt 6922.9003190228 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Reuter
aus 33 Bewertungen ER ist der Beste ! (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Rheinstraße 105, 55116 Mainz 6806.5030518693 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
aus 19 Bewertungen Im Gesamten eine hervorragende Kanzlei! Und was das Mietrecht in unserem Fall angeht eine im Besonderen hervorragende … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph
Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph
Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph, Am Kreuzstein 11a, 95326 Kulmbach 6996.5946632789 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Eschenbacher-Joseph gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Offermanns
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Offermanns
Rechtsanwalt Offermanns, Hedelfinger Straße 95, 70327 Stuttgart 6936.3686834605 km
Ein gelebtes Vertrauensverhältnis und gegenseitige Wertschätzung sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Betreuungsrecht • Pflegerecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andre Offermanns
aus 15 Bewertungen Es war eine sehr unkomplizierte Fallaufnahme, bei der ich mich besonders aufgrund der gezeigten Fachkenntnisse wie … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Reilbach
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Reilbach
Reilbach Rechtsanwälte, Aachener Str. 41, 50674 Köln 6673.6870910148 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Reilbach gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass mein Problem bei einem Gesellschaftsrechtler besser aufgehoben ist. … (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Schorn
Rechtsanwältin Christina Schorn
Kanzlei Christina J. Schorn, Braukstraße 21, 59556 Lippstadt 6719.0993909033 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Schorn ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Birmili
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Birmili
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Birmili ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Alles gut (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Becker
Berlinghoff Rechtsanwälte, Auf dem Hohenstein 5, 61231 Bad Nauheim 6817.2600459633 km
Geben Sie mir die Tatsachen, dann gebe ich Ihnen das Recht (sofern Sie im Recht sind!)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Becker
aus 34 Bewertungen Schnelle und effiziente Kommunikation und handeln im Sinne des Auftragsgeber. (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Sworski
sehr gut
Rechtsanwältin Angelika Sworski
Kanzlei für Mietrecht und Immobilien, Prüfeningerstrasse 20, 93049 Regensburg 7099.0550558381 km
" Kein Mensch war ohne Grund in deinem Leben. Der eine war ein Geschenk, der andere eine Lektion. " (Verfasser unbekannt )
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Angelika Sworski ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 35 Bewertungen Präzise Antwort, auch für Laien gut verständlich (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B.
Rechtsanwälte und Notare Funke - Werner - Harms - Hell, Schmachtendorfer Str. 106, 46147 Oberhausen 6635.3053283656 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Hell LL.B. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(14.07.2023) RA Hell bat um telefonischen Rückruf und nach ergänzender Erläuterung meines Anliegens um Übermittlung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Erwin Heller
Rechtsanwalt Erwin Heller
Immobilienkanzlei Heller, Agnesstr. 2, 80801 München 7117.9105886188 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Erwin Heller
Profil-Bild Rechtsanwältin Michelle Jakob
sehr gut
Rechtsanwältin Michelle Jakob
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Michelle Jakob
aus 12 Bewertungen Super Beratung und auch kurzfristig. (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kevin Winter
Rechtsanwalt Kevin Winter
Rechtsanwälte Zipper & Partner, Wildemannstr. 4, 68723 Schwetzingen 6858.9273444932 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kevin Winter
(23.05.2022) Herr Wetter hat uns mit seinem kompetenten Service im Verkehrsrecht geholfen, als wir uns an ihn wandten. Er erklärte …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Schell
sehr gut
Kanzlei Böhringer & Kollegin, Motorstr. 4, 70499 Stuttgart 6923.6746930479 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mediation • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Beate Schell ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 20 Bewertungen Die Beratung war wie immer sehr ausführlich und ehrlich. (15.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Wagner
sehr gut
Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER, Hildastraße 38, 77654 Offenburg 6869.9529900272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Tanja Wagner
aus 11 Bewertungen Sehr zufrieden gewesen mit Frau Wagner, hat Ahnung und ist gewissenhaft. Hat mich sehr gut durch die ganzen Verfahren … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Engel
Rechtsanwalt Markus Engel
Kubon Rechtsanwälte, Mühlenstr. 6, 88662 Überlingen 6987.2516548015 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Engel
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Bartels, Mehring & Petry – Rechtsanwälte, Fachanwälte & Notar, Karmarschstr. 40, 30159 Hannover 6767.9348515184 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
(05.02.2024) Herr Notar war sehr freundlich und hat uns geholfen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Konzuch
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Konzuch
Kanzlei Konzuch & Kollegen, Kesselsdorfer Str. 90, 01159 Dresden 7077.4793666897 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Konzuch
aus 39 Bewertungen Ich übertrug der Anwaltskanzlei Konzuch + Kollegen das Mandat für mein Scheidungsverfahren. Von der ersten … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Janis Wittke
sehr gut
Rechtsanwalt Janis Wittke
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schlosserstr. 15, 70180 Stuttgart 6931.3768913501 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Janis Wittke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen schnelle und kompetente Beratung (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Weng
Rechtsanwalt Martin Weng
Kanzlei Weng & Birmili, Lederstr. 134, 72764 Reutlingen 6949.6343534923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Weng hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(31.07.2020) Ok
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2738387125 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mediation • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Riemenschneider
(13.05.2023) Kompetent und gut erreichbar. Eine Anwältin die sich eigenständig beim Mandanten zurück meldet . Kommunikativ !!!! …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.