3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 53

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt
sehr gut
Kanzlei Bendfeldt, Mühlenstr. 2, 24582 Bordesholm 6689.9722090293 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Schnell, kompetent, unkompliziert. Beratung zu Beginn ausführlich und ohne Zeitdruck. Ich fühlte mich sehr gut … (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Drewes
sehr gut
Kanzlei Drewes, Woltersdorfer Straße 4, 16567 Mühlenbeck 6965.6929278934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Drewes
aus 11 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung! (08.04.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
PLMJ Lawyers SP, RL, Av. Fontes Pereira de Melo 43, 1050-119 Lissabon, Portugal 6157.0502251475 km
Hochspezialisierte Rechtsberatung für deutschsprachige Mandanten in Portugal mit unmittelbarer und ständiger Verfügbarkeit
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Vasco de Ataide Marques
(25.09.2023) Sehr schnelle Antwort erhalten kompetente Beratung ich habe mich gut beraten gefühlt
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schüller
Rechtsanwalt Michael Schüller
Kanzlei Michael Schüller, Mozartstr. 19, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6666.2950655359 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schüller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(31.01.2023) Das Schreiben bezüglich der Bitte um Unterlassung von Unterstellungen war freundlich aber in der Sache sehr bestimmt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Schleiminger
sehr gut
Rechtsanwältin Caroline Schleiminger
Kanzlei Dr. Dohr und Kollegen, Ostwall 118-120, 47798 Krefeld 6630.5764160744 km
Wir bieten Ihnen schnelle ,kompetente und persönliche Hilfe mit Herz und Verstand. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung.
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Caroline Schleiminger für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Fühlte mich sehr gut aufgehoben und beraten. Mögliche Wege werden aufgezeigt und von unnötigen Kosten abgeraten. Wir … (02.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Can Christopher Senuysal
sehr gut
Rechtsanwalt Can Christopher Senuysal
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Schwanenwall 17, 44135 Dortmund 6676.7518750039 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Can Christopher Senuysal vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 44 Bewertungen Sehr gute Kompetenz, schnelle Bearbeitung und Rückmeldungen sowie ausgesprochen freundlich. Würde ich immer wieder … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maike Kuhnert
sehr gut
Rechtsanwältin Maike Kuhnert
Maike Kuhnert Rechtsanwältin, Kaiserstraße 18, 42781 Haan 6665.110314884 km
Mit Engagement und Fachkenntnis an Ihrer Seite!
Fachanwältin Medizinrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht • Reiserecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maike Kuhnert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 33 Bewertungen Sehr zügige Bearbeitung, konkrete Angaben was eingereicht werden muss. Wirkt sehr kompetent. Fall ist noch nicht … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Dittrich
Kanzlei Dr. Dittrich & Dittrich, Auf der Rast 7, 93444 Bad Kötzting 7137.3373688536 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Dittrich gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Bereits einen Tag nach meiner Anfrage folgte eine Kontaktaufnahme, Beratungstermin steht noch an. (13.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Faris Hussain
sehr gut
Rechtsanwalt Faris Hussain
M I L E S - L A W.DE, Großherzog-Friedrich-Straße 2, 77694 Kehl 6855.536523696 km
Unser Leitsatz? Ihr Recht ist unser Gesetz.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Faris Hussain
aus 36 Bewertungen Sehr gutes und hilfreiches Telefonat mit guten Ratschlägen hat er mir gegeben. Danke für diese Hilfe,kann man … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Tobias Gaiser
Kanzlei Tobias Gaiser, Hauptstraße 78 b, 70563 Stuttgart 6928.9252708283 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Tobias Gaiser gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wagner
Urban & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bamberger Str. 1, 97483 Eltmann 6956.8108296272 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wagner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit konnte ich glücklicherweise auf die rechtliche Beratung durch Herrn … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff
Rechtsanwalt Dr. Dorff, Hudtwalckertwiete 1, 22299 Hamburg 6718.0382313037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff
aus 5 Bewertungen Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Dr. Dorff für eine ausführliche, für einen Nicht-Juristen verständliche, und … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont
DDA LEGAL Dupont Danzel d’Aumont Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB, Schaumainkai 87, 60596 Frankfurt am Main 6825.9592323274 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 26 Bewertungen Sehr gut informiert, sehr pragmatisch, sehr sympathisch. Vielen Dank! (18.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Scholl
Rechtsanwältin Cornelia Scholl
Werwigk & Partner Rechtsanwälte mbB, Königstraße 52, 70173 Stuttgart 6930.9469124576 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Cornelia Scholl
(04.04.2024) Frau Scholl konnte zu allen aufkommenden Fragen umfassende Auskünfte erteilen. Eine sehr empathisch und engagierte …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Doll
Rechtsanwalt Michael Doll
Rechtsanwaltskanzlei Schrön - Trommsdorff - Beckert, Schulstr. 23, 72250 Freudenstadt 6899.9262739682 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Doll gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Reyher
Rechtsanwalt Tobias Reyher
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6919.4423032535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Reyher bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Winkler
Rechtsanwalt Lutz Winkler
Kanzlei Lutz Winkler, Hauptstraße 31, 26524 Hage 6558.9550839677 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Lutz Winkler
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
Schäfer & Bremer, Marktstr. 10, 55494 Rheinböllen 6768.7230680066 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
aus 8 Bewertungen Her Bremer hat sich mein Fall angenommen und mich aus der Wohnung raus geholt (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kohl
Rechtsanwalt Reinhard Kohl
Kanzlei Reinhard Kohl, Laufamholzstr. 68-70, 90482 Nürnberg 7014.8393776294 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhard Kohl hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Sehr guter routinierter Anwalt mit langjähriger Erfahrung (09.10.2015)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Becker
Berlinghoff Rechtsanwälte, Auf dem Hohenstein 5, 61231 Bad Nauheim 6817.2600459633 km
Geben Sie mir die Tatsachen, dann gebe ich Ihnen das Recht (sofern Sie im Recht sind!)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Becker
aus 34 Bewertungen Schnelle und effiziente Kommunikation und handeln im Sinne des Auftragsgeber. (18.01.2024)
Profil-Bild Anwalt Mr. David Christian Bitter
sehr gut
Anwalt Mr. David Christian Bitter
RPH Advocaten, Jagerstraat 10, Roermond 6042KA, Niederlande 6603.8023517973 km
"Sine justitia nulla libertas" ("Ohne Justiz/Gerechtigkeit keine Freiheit")
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Anwalt Mr. David Christian Bitter ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 56 Bewertungen Wir brauchten einen kompetenten Anwalt der uns in einer heiklen Angelegenheit bezüglich einer niederländischen … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo A. Hermann
Kanzlei Hermann, Hauptstraße 41a, 77716 Haslach im Kinzigtal 6889.4037262519 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ingo A. Hermann im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Ein sehr guter Rechtsanwalt tut sehr gut beraten und hilfsbereit. Echt super es ist sehr empfehlenswert (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele
Rechtsanwaltskanzlei Kranz + Abele, Karlsplatz 4, 73614 Schorndorf 6951.5100656119 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Abele ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Leo
Rechtsanwalt Oliver Leo
Brinkmann & Partner, Freiligrathstr. 1, 18055 Rostock 6814.3813357006 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Leo

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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