3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 55

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
sehr gut
Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
Warneboldt, Reinhäuser Landstr. 16, 37083 Göttingen 6825.8101448567 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Betreuungsrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ingrid Warneboldt
aus 22 Bewertungen Wir erhielten eine Beratung für unseren Landwirtschaftlichen Betrieb. Frau Warneboldt ist eine sehr erfahrene und … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Wollinger
Rechtsanwältin Diana Wollinger
Kanzlei Diana Wollinger, Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff 6857.7879370662 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Diana Wollinger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(11.08.2021) Die Themen die man mit einem Anwalt besprechen will, werden in den meisten Fällen eher unerfreulicher Natur sein. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader
Kanzlei Deutsch-Bader, Johann-Mutter-Str. 14, 86899 Landsberg am Lech 7080.2407909771 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriela Deutsch-Bader unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Frau Deutsch-Bader hat mir in einer Erbschaftsangelegenheit hervorragend geholfen. Ich bekam sehr kurzfristig einen … (23.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka
Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka
HEGH Rechtsanwälte, Lederergasse 18, 4020 Linz, Österreich 7278.5473356796 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Rainer Hauschka hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Hitzemann
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Hitzemann
Rechtsanwaltskanzlei Hitzemann, Schulze-Delitzsch-Strasse 17 D, 30938 Burgwedel 6766.988369063 km
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Burgwedel !
Fachanwältin Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Hitzemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen sehr gute betreuung mit ein gutes ende. (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Jaquemoth
Kanzlei Frank Jaquemoth, Sonneberger Str. 24, 07318 Saalfeld/Saale 6960.7925355761 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Jaquemoth
(22.05.2022) Schnelle Terminvergabe und kompetente Beratung in meinem Fall.
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Czelinski
Rechtsanwalt Uwe Czelinski
Mildenberger • Lusch + Partner, Bertha-von-Suttner-Str. 3, 77654 Offenburg 6869.7145247776 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Czelinski
(28.03.2023) Es war eine freundliche und klare Unterhaltung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Grotheer
sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Grotheer
Bürogemeinschaft Grotheer Plaisier Dr. Dopatka, Langenstr. 50, 28195 Bremen 6675.1263002254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Grotheer
aus 12 Bewertungen Die Einklagung von Fluggastrechten wurde schnell und zu vollster Zufreiedenheit durchgeführt - sehr zu empfehlen (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ernst
sehr gut
Rechtsanwalt David Ernst
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt David Ernst ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Die schnelle unkomplizierte Kontaktaufnahme und entsprechend zeitnah, der Erhalt aussagekräftiger Informationen zu … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Am Mindeltalblick 17, 86470 Thannhausen 7041.6200299538 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
aus 92 Bewertungen Sehr zu empfehlen, schnelle und professionelle Bearbeitung . Ich bin 100 % zufrieden . (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Körner
Speidel, Körner & Kollegen, Wilhelmstr. 40, 72764 Reutlingen 6949.0726577252 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Körner
aus 7 Bewertungen Sehr gründliche und ausführliche Informationen, top Beratung und klare Aussagen wie alles zu erledigen ist. Ich fühlte … (18.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Kringel
Rechtsanwältin Heike Kringel
Rechtsanwaltskanzlei Kringel, Mertesheimer Straße 14, 67280 Ebertsheim 6820.0155650648 km
Qualität gewinnt!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Kringel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Konzack
sehr gut
Rechtsanwältin Juliane Konzack
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Eichenallee 1b, 15711 Königs Wusterhausen 7000.699548755 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Juliane Konzack
aus 38 Bewertungen Schnelle Hilfe beim anstehenden Streitfall..Kündigungsklage (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek
AK Janoušek - JUDr. Jiří Janoušek, advokát, Badeniho 291/3, Prag 160 00, Tschechien 7176.8243512858 km
Wir sind Ihre Partner für Rechtsfragen in der Tschechischen Republik und in Deutschland!
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilprozessrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt JUDr. Jiří Janoušek hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(08.04.2024) Eine tschechische Anwaltskanzlei, die mit der Präzision einer deutschen Kanzlei das tschechische Recht anwendet, und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwalt Jens van Boekel
Rechtsanwälte Raab - Schneider - Emrich-Ventulett, Burgstr. 39, 67659 Kaiserslautern 6804.6001782049 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens van Boekel
(14.06.2022) Mir drohte ein Fahrverbot infolge eines Geschwindigkeitverstoßes. Ich wurde fortlaufend ausführlich und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lutz
Rechtsanwalt Matthias Lutz, Filderhauptstraße 20, 70599 Stuttgart 6937.4867011393 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Lutz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lutz
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lutz
Kanzlei Sabine Lutz, Savignyplatz 6, 10623 Berlin 6970.9307227547 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sabine Lutz
aus 11 Bewertungen Seit einem Jahr vertritt mich Frau Lutz in Familienrechtlichen Verfahren zu Umgangs- und Sorgerecht und hat dabei mein … (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Lohmann
Rechtsanwältin Jessica Lohmann
Hohenecker Tietjen Gudat Rechtsanwaltskanzlei und Notarin, Bremer Straße 2, 28816 Stuhr 6677.8561928566 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Jessica Lohmann
aus 8 Bewertungen Schnelle Hilfe, super freundlich und kompetent. (06.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
Fächerstadt Rechtsanwälte Klas & Dr. Schmidt Partnerschaft mbB, Karlstraße 126, 76137 Karlsruhe 6869.0732314697 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr Dr. Schmidt hat uns bei unserer Neubauwohnung gegen den Bauträger vertreten. Trotz umfangreicher … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
Rechtsanwaltskanzlei Böhme, Hallesche Straße 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Böhme ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Ich habe mein Urteil noch nicht erhalten gegen das ich Revision einlegen will, aber der Erstkontakt mit der Kanzlei … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Gutsche
Rechtsanwalt Thorsten Gutsche
Kirsch Kirsch & Bitzer, Rechtsanwälte & Notar, Teltower Damm 23, 14169 Berlin 6971.5293386862 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thorsten Gutsche
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Blaumer
sehr gut
anwaltantwort.de, Rotkreuzplatz 2 a, 80634 München 7115.721131087 km
Man löst keine Probleme, indem man sie aufs Eis legt ( Winston Churchill)
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Blaumer
aus 21 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr für Ihre offenen und ehrliche Worte. Danke dafür. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Kanzlei Hubmann, Kaiserstr. 23, 90403 Nürnberg 7011.6001131548 km
Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt. Nikolaus Cybinski (*1936)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Hubmann gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr schnell, zuverlässig und kompetent. (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Huebenthal
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Huebenthal
MH Kanzlei, Schulstraße 7, 64521 Groß-Gerau 6824.2064245544 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Huebenthal ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 111 Bewertungen Bisher habe kann ich nur Gutes über Herr Hübenthal berichten. (11.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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