3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 56

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Stähler
sehr gut
Kanzlei Mario Stähler, Friedrich-Ebert-Ring 8, 55743 Idar-Oberstein 6761.5451933105 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Stähler gerne zur Verfügung
aus 64 Bewertungen antwortet schnell (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
Kanzlei Hans-Jürgen Spilling, Oeggstr. 2, 97070 Würzburg 6921.5894901821 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Spilling
aus 7 Bewertungen Sollten wir mal wieder einen Anwalt benötigen, würden wir immer zu Rechtsanwalt Dr. Spilling gehen. Diese Kanzlei ist … (27.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schabel
sehr gut
Schabel Rechtsanwälte, Badwiese 02, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2612126785 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Schabel
aus 21 Bewertungen Herr Schabel konnte das Problem lösen, er arbeitet schnell und zuverlässig. beim Beratungsgespräch blieb er sachlich, … (03.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Meier
Rechtsanwalt Dieter Meier
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Str. 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Meier ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(08.02.2023) schnelle positive Antwort und Terminfindung
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Katja Werner
‎WERNER Rechtsanwälte, Max-Stromeyer-Str. 116, 78467 Konstanz 6992.5677371667 km
Immobilienrecht | Grundstücksrecht | Miet- und WEG-Recht Professionelle und zuverlässige Rechtsberatung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Katja Werner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 106 Bewertungen Sehr gute Beratung und kurzfristige Rückantwort! (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Horn
Rechtsanwalt Christian Horn
Kanzlei Horn, Schlehenweg 14, 41564 Kaarst 6640.0571654784 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Horn - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Husni Celik
sehr gut
Rechtsanwalt Husni Celik
Kanzlei Celik, Rheinstr. 21, 64283 Darmstadt 6837.085229346 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Husni Celik
aus 42 Bewertungen Wir sind froh einen so menschlichen u.kompetenten Anwalt gefunden zu haben wie Herrn Celik. Wir fühlen uns … (21.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Rüdlin
Rechtsanwältin Beate Rüdlin
Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schwieberdinger Straße 56, 70435 Stuttgart 6926.9582767182 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Rüdlin
aus 8 Bewertungen Ich bin mit der Leistung sehr zufrieden. Fink Immobilien, Inh. Ernst Fink, Calw (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Berthold
Rechtsanwalt Peter Berthold
Dr. Grimm & Berthold, Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Kanzlei für Immobilienrecht, Heidelberger Straße 12, 68723 Schwetzingen 6859.1111571486 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Berthold
Profil-Bild Rechtsanwältin Corinne Amend
Kanzlei Corinne Amend, In der Gifiz 5, 77656 Offenburg 6870.2457946228 km
Mein Ziel ist es, meine Mandanten umfassend, kompetent und ergebnisorientiert zu beraten, ihre Interessen zügig und pragmatisch durchzusetzen und dabei auch den Blick auf die Kosten nicht zu verlieren
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Corinne Amend ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(17.10.2022) Frau Amend hat mich mit Erfolg vertreten. Sie schätzt alles realistisch ein, macht keine falsche Hoffnung, ich kann …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Karsten
Kanzlei Harald Karsten, An der Untergeis 6, 36251 Bad Hersfeld 6848.0944875577 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Karsten ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(13.07.2022) Herr Karsten hat sehr schnell und fundiert geantwortet, vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Kill
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Hacker
Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Heilig
Rechtsanwaltskanzlei Regina Heilig, Wilhelmstraße 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Regina Heilig
aus 7 Bewertungen DerErstkontakt war freundlich, informativ und verständlich. Da ich bis dato noch keine weiteren Infos habe,kann ich … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Yildiz
Rechtsanwälte Yildiz & Kollegen, Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf 6649.4918734484 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Deniz Yildiz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf-Thilo Tettenborn
sehr gut
Rechtsanwalt Tettenborn Stuttgart, Thomas-Mann-Str. 56, 70469 Stuttgart 6927.1695813935 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf-Thilo Tettenborn vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Freundliche Rückmeldung, dass sein thematischer Schwerpunkt nicht zu meinem Thema paßt und Verweis auf den geeigneten … (05.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
Rechtsanwaltskanzlei Brehm, Bahnhofstrasse 17, 66740 Saarlouis 6747.3797370078 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Brehm LL.M., D.E.S.S.
aus 72 Bewertungen Sehr kompetent Super Beratung Klasse vor Gericht vertreten 100 Prouent empfehlenswert Auch immer supernett (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Süß
Rechtsanwältin Gudrun Süß
Kanzlei Gudrun Süß, Hölderlinstr. 15, 76297 Stutensee 6869.9947056446 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Süß im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(11.04.2019) Eine tolle Anwältin, die sich voll für ihre Mandanten einsetzt! Ich würde jederzeit wieder zu ihr gehen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner
Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner
Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, Baierbrunner Str. 23, 81379 München 7118.8938889977 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
(22.07.2023) Frau Wagner nimmt sich wirklich Zeit, ist absolut kompetent und erklärt Sachverhalte auch für Laien verständlich. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Reimann
sehr gut
Kanzlei Dirk Reimann, Rostocker Str. 6, 24568 Kaltenkirchen 6703.4758383766 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Reimann
aus 63 Bewertungen Leider war es das falsche Fachgebiet. Ich wurde umgehend zurück gerufen. Sehr freundlich Lg (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Von Mensch zu Mensch statt von Anwalt zu Mandant!
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
aus 47 Bewertungen Ich wurde hier perfekt beraten und sehr gut im Arbeitsrecht vertreten (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Osterloh
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Osterloh
Kanzlei Bös, Schloßstraße 14, 68169 Wiesloch 6871.8380577937 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Osterloh ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Ich kann die Betreuung durch Frau Osterloh nicht genug loben. Sie hat mich in einem schwierigen arbeitsrechtlichen … (11.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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