3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 57

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Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwältin Miriam Hoppert
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3207507806 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Hoppert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(20.01.2023) Ich kann frau Huppert nur weiter empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
Hofer & Hoynatzky, Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg 7122.713474481 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky
aus 389 Bewertungen Super Kanzlei sehr zum empfehlen (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Banse
Rechtsanwältin Manuela Banse
Kanzlei JWK - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Lange Straße 11, 71063 Sindelfingen 6923.6012466321 km
Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Manuela Banse
aus 5 Bewertungen Frau Banse hat mich sehr freundlich, sachlich und kompetent beraten. Das Schreiben an die gegnerische Seite blieb auch … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anka Maurer
Kanzlei Anka Maurer, Hauptstr. 3a, 56637 Plaidt 6730.7428756867 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anka Maurer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Popp
Rechtsanwalt Andreas Popp
Rechtsanwälte Lowack & Angerer, Friedrichstr. 17, 95444 Bayreuth 7014.2947649236 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Popp ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(14.12.2023) Herr Rechtsanwalt Popp hat mich zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Lowack bei einem außergerichtlichen Forderungseinzug …
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Retzlaff
sehr gut
Kanzlei Michaela Retzlaff, Wilhelminenhofstr. 89A, 12459 Berlin 6984.442664773 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Retzlaff vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Frau Retzlaff hat ein bereits laufendes Verfahren übernommen und sich in kurzer Zeit sehr gut eingearbeitet. Über … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers, Gewerbegebiet 3 / Top 5, 6493 Mils bei Imst, Österreich 7116.6104797764 km
Wijnkamp Stachowitz Rechtsanwälte - Lawyers: Ihre Spezialisten für Skiunfälle, Bergsportunfälle und Raumordnungsrecht (Freizeitwohnsitzproblematik, Investorenmodelle).
Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Wijnkamp
(30.11.2023) Ich habe mich vollkommen in meiner Angelegenheit vertreten gefühlt, bei einem kompetenten, sehr zuvorkommenden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Rechtsanwalt Sven Weingärtner
Kanzlei Sven Weingärtner, Hasselmannring 5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe 6817.3588830415 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Weingärtner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos
Guggenmos Rechtsanwälte, Hauptstr. 22, 82234 Weßling 7102.372386564 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Guggenmos unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(11.03.2020) Herr Guggenmos hat mich mehrfach beraten. Die Beratung war immer freundlich und sachlich und hat mir weitergeholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Müting
Szary Westerath & Partner SWP Rechtsanwälte mbB, Bökelstr. 40, 41063 Mönchengladbach 6629.2139007888 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Müting ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Durch die gute Beratung und fachliche Kompetenz wurde ich bestens Vertreten und mir wurde ausgezeichnet geholfen. … (04.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
sehr gut
Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
Kanzlei Yildirim Legal, Paul-Ehrlich-Str. 1, 69181 Leimen 6868.5748828313 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mustafa Yildirim
aus 11 Bewertungen Herr Yildirim machte einen sehr freundlichen und kompetenten Eindruck. Mein Vermieter hat mir dank seines beharrlichen … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andre Bastam
sehr gut
Rechtsanwalt Andre Bastam
Bastam Rechtsanwälte, Leipziger Straße 99, 06108 Halle (Saale) 6950.1928842005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Baurecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Andre Bastam hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Herr Bastam hat mir sehr geholfen. Er war immer erreichbar und konnte dafür sorgen, dass mein Arbeitsrechtfall am … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Betül Tunçyürek
Kanzlei Betül Tunçyürek, Schönböckener Str. 28D, 23556 Lübeck 6741.2395800937 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Betül Tunçyürek
(29.04.2024) Frau Tuncyürek ist eine sehr erfahrende Anwältin, die ich auf Empfehlung aufgesucht hat. Ich wurde sehr freundlich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
Kanzlei Gerhard Schertzer, 6th Floor 15 Allstate Pkwy, Toronto, L3R 5B4, Kanada 526.69795846576 km
Zivilprozessrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Internationales Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
(04.04.2024) Herr RA Schertzer hat meiner Frau und mir bei der Betrachtung und der weiteren Strategie im Umgang mit einer Court …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Prautzsch
Rechtsanwältin Sylvia Prautzsch
Kanzlei Prautzsch, Kranoldstr. 8, 04838 Eilenburg 6991.1761431462 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Sylvia Prautzsch
aus 6 Bewertungen Kann ich noch nicht endgültig da der Sachverhalt noch nicht abgeschlossen ist. (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Ruffing
Rechtsanwalt Knut Ruffing
Anwaltskanzlei Schneider & Ruffing, An der Hospitalsmühle 4, 54292 Trier 6717.4701581825 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Ruffing ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerken
sehr gut
Kanzlei Thomas Gerken, Schützenstr. 3, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1225759916 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Gerken ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Vorgehensweise. Herr Gerken hat uns, aus dem Stehgreif, buchstäblich "den Hals aus … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
Rechtsanwaltskanzlei Böhme, Hallesche Straße 6, 04509 Delitzsch 6968.7143907623 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Jacqueline Böhme
aus 9 Bewertungen Ich habe mein Urteil noch nicht erhalten gegen das ich Revision einlegen will, aber der Erstkontakt mit der Kanzlei … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Wiegratz
sehr gut
Rechtsanwältin Karin Wiegratz
Kanzlei Wiegratz, Petersilienstraße 1, 38100 Braunschweig 6820.1767407387 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Wiegratz ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 52 Bewertungen Man fühlt sich verstanden und mitgenommen. Gerade in schwierigen Phasen bleibt Sie menschlich und sachlich. Wo andere … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Volker Stierling
Rechtsanwalt und Notar Volker Stierling
Kanzlei in Greene, Leinestr. (Ortsteil Greene) 36a, 37574 Einbeck 6808.0721276728 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Volker Stierling
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
sehr gut
Kanzlei Riemek-Krüger, Schulstr. 47, 44289 Dortmund 6686.238196094 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
aus 14 Bewertungen Äusserst kompetente und engagierte Rechtsanwältin (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
sehr gut
Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak
Kanzlei Mert-Kocak, Ostring 27, 63820 Elsenfeld 6870.9418331948 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Emine Mert-Kocak vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Danke für Alles Frau Mert-Kocak (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich
Anwaltskanzlei Dillmann · Haab · Millich · Gaiser, Neuffener Str. 55, 72622 Nürtingen 6950.3939947554 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Millich im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Ein sehr sehr guter Anwalt Geht ins Detail hinterfragt, entwickelt eine Strategie. Ich würde mal sagen; Absolut die … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Stähler
sehr gut
Kanzlei Mario Stähler, Friedrich-Ebert-Ring 8, 55743 Idar-Oberstein 6761.5451933105 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Stähler gerne zur Verfügung
aus 64 Bewertungen antwortet schnell (01.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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