3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 71

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Dotterweich
sehr gut
Kanzlei Dotterweich, Praterstrasse 9 c, 90429 Nürnberg 7010.861004709 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Dotterweich ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Kompetent, ergebnisorientierte Arbeitsweise im Sinne des Mandanten - sehr gute Arbeit. Jederzeit wieder. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Häfele
Rechtsanwältin Christina Häfele
Kanzlei Fichter & Kollegen Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn 6912.806831828 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Christina Häfele
(18.01.2024) Hat alles super funktioniert
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwältin Agnes Gerlach
Rechtsanwaltskanzlei Gerlach § Kraus, Schumannstr. 12, 08056 Zwickau 7024.9459661435 km
Sie wollen nur Ihr gutes Recht? Wir vertreten Sie erfolgreich mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Agnes Gerlach – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Mein erstes Anliegen war eine korrekte Lohnabrechnung. Daraus ergab sich, nach aufwändigen Schriftwechsel, eine Klage. … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Rechtsanwalt Andreas Wölfel
Kanzlei Wölfel, Schloßweg 8, 95709 Tröstau 7031.2417539279 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Wölfel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Herr Wölfel hat mich in 2 Sachverhalten vor dem Amtsgericht/Schöffengericht vertreten. Stets zuverlässig und … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Knoche
Anwaltskanzlei Barbara Knoche, Hauptstr. 162, 58675 Hemer 6701.3990954908 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Barbara Knoche gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Scheele
Rechtsanwalt Horst Scheele
Wöbker Rechtsanwälte, Carlsplatz 1, 52531 Übach-Palenberg 6623.5114652902 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Horst Scheele
Profil-Bild Rechtsanwältin Galina Jelena Schmietendorf
Rechtsanwältin Galina Jelena Schmietendorf
Daryai Kuo & Partner Rechtsanwälte, Hardenbergstraße 19, 10623 Berlin 6971.3230061702 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Galina Jelena Schmietendorf
(14.04.2023) Hat alles super funktioniert, genauso wie wir besprochen haben, allerdings hat alles super lange gedauert. Der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Möbius
Rechtsanwalt Michael Möbius
rls Rechtsanwälte Retzlaff, Sommer, Horn, Arndtstrasse 6, 01099 Dresden 7081.1472050525 km
Wir können die Vergangenheit nicht ändern, aber die Zukunft gemeinsam gestalten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Möbius für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung, mein Rechtsanliegen wurde schnell bearbeitet und ich fühlte mich in guten … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Rechtsanwälte Kotz, Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal 6739.3499691353 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Ich bin mit Herr Christian Kotz sehr Zufrieden es gibt keinen besseren vielen dank für die geleistete Arbeit! (01.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Schnetzler
Kanzlei Annette Schnetzler, Wagnergasse 35-37, 34613 Schwalmstadt 6813.4653678126 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Schnetzler - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Frau Schnetzler ist auf fachlicher Ebene sowie menschlich - in meinen Augen - eine sehr gute Anwältin. Ich kann mich … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Volz
Rechtsanwalt Christoph Volz
Kanzlei Christoph Volz, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Volz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Steinmetz
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Steinmetz
Rechtsanwaltskanzlei Wulf & Collegen, Breite Str. 53-54, 39576 Hansestadt Stendal 6880.0285832054 km
LMAA (Lach mehr als andere) und MMAA (Mach mehr als andere)! Ich finde erst Ihr Problem, dann Ihr Ziel und dann die Lösung für SIE!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Steinmetz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 161 Bewertungen Sehr guter und ehrlicher Anwalt. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Rohden
Rohden Rechtsanwälte, Eisenbahnstr. 49, 67655 Kaiserslautern 6805.600916992 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Winfried Rohden ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Zerella
sehr gut
Rechtsanwältin Sonja Zerella
Kanzlei Sonja Zerella, Westendstr. 1, 56470 Bad Marienberg (Westerwald) 6751.6830489328 km
Wir machen uns stark für Ihr Recht!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sonja Zerella im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Ich wurde von Frau Zerella sehr gut beraten und vertreten. Sie ist jederzeit erreichbar, sehr freundlich und … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
Kanzlei Aline Stocks, Paulusstraße 1, 40237 Düsseldorf 6649.9353472708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Aline Stocks
aus 8 Bewertungen Top Beratung (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hoppe
Rechtsanwaltskanzlei Hoppe, Klewitzstr. 7, 39112 Magdeburg 6893.6793600754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Hoppe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(19.12.2018) Vom ersten Kontakt an super Betreuung. Kann ich nur empfehlen .vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwalt Michael Möller
Rechtsanwaltskanzlei Michael Möller, Florastr. 58, 13187 Berlin 6972.5390423533 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Möller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
BPS Rechtsanwälte, Hauptstr. 7-9, 63457 Hanau 6842.8827721256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Volkmar Spielmann
(24.10.2020) Die anwaltliche Vertretung verdient nur eine Bezeichnung: Perfekt! Ich hatte bereits mit dem ersten Gespräch den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars C. Kohler
Rechtsanwalt Lars C. Kohler
Fachanwaltskanzlei Bühler & Kohler, Bahnhofstr. 9, 70806 Kornwestheim 6926.5863485216 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars C. Kohler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(13.10.2022) Der Anwalt Herr Kohler hat mich als seine Mandantin sehr schlecht vertreten. Bei dem ersten Schreiben an den Gegner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Weber
Rechtsanwalt Christoph Weber
Berlinghoff Rechtsanwälte, Auf dem Hohenstein 5, 61231 Bad Nauheim 6817.2600459633 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Weber – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich habe Herrn Weber in einer Gewährleistungsangelegenheit konsultiert. Er hat mich sehr kompetent umfassend und für … (01.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Hennig
Rechtsanwalt Tom Hennig
Kampf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Leonrodstr. 68, 80636 München 7116.2168986808 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tom Hennig gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich möchte mich hiermit bei Rechtsanwalt Tom Hennig herzlich bedanken. Er hat mich bei einer verkehrsrechtlichen … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Renate Bockwoldt
Rechtsanwälte Dr. Bockwoldt und Collegen, Eppendorfer Landstr. 48, 20249 Hamburg 6717.6024973127 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Bockwoldt
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
Mag. Dr. Bányai Margit, Rotenturmstraße 16-18/Top 1. 01, 1010 Wien, Österreich 7412.4112390854 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Mag. Dr. Margit Bányai
aus 6 Bewertungen Hier gibt es nur Positives zu berichten, Frau Dr. Bányai kümmert sich rasch und konsequent auch um festgefahrene … (24.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aslan Yildiz
sehr gut
Kanzlei Aslan Yildiz, Konrad-Adenauer-Allee 7, 86150 Augsburg 7063.0404862851 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Aslan Yildiz
aus 21 Bewertungen Der beste Rechtsanwalt Herr Aslan Yildiz , ist immer für jeden da sehr hilfsbereit zum weiterempfehlen. Wir sind sehr … (03.06.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.