3.374 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
Rechtsanwälte Couck & Kollegen, II. Gartenreihe 41, 66740 Saarlouis 6748.1097310824 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl. iur. Michael Couck
aus 51 Bewertungen Rasch auf den Punkt gebracht (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Kanzlei Seiwerth, Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim 6829.2681599329 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Hermes
aus 64 Bewertungen Herr Hermes hat kurzfristig eine Sache angenommen, bei der es um die Rückforderung einer Kaution ging. Er hat den … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Pfenninger
Kanzlei Pfenninger, Mannheimer Str. 5, 68723 Schwetzingen 6859.1738170597 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(21.03.2023) Sehr klare und aufschlußreiche Erklärung. Sehr nett und sehr gutes Einfühlungsvermögen. Bei Problemen werde ich mich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Frederick Rohn
Rechtsanwalt Lars Frederick Rohn
Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB, Martinistr. 37, 49080 Osnabrück 6671.4622457854 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Frederick Rohn
(22.03.2022) Schnelle gute Information.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
Kanzlei Peter Ando Lindemann, Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Ando Lindemann
aus 20 Bewertungen Es ging bei uns um eine Klage gegen die Vorbesitzer unseres Hauses/Grundstücks, weil diese uns beim Verkauf … (26.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Kanzlei Sylvia Rentel, Karl-Liebknecht-Str. 23a, 16548 Glienicke/Nordbahn 6964.57570095 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Krämer
Kanzlei Sigrid Krämer, Behlertstraße 3a/ B2, 14467 Potsdam 6962.0968938705 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sigrid Krämer
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Laskowsky
Rechtsanwalt Thomas Laskowsky
Kanzlei Laskowsky, Neue Straße 48, 38154 Königslutter am Elm 6838.4256068834 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Laskowsky bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA
Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA
Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose, Am Zollstock 5, 57439 Attendorn 6724.1447073134 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Über vier Jahre zogen sich parallel zwei Prozesse hin. In beiden Fällen hat er für uns gekämpft und in beiden Fällen … (03.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Finke
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Finke
Kanzlei RechtEffizient - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Wilhelmstr. 53, 49808 Lingen (Ems) 6615.5561155446 km
Erfahren - kompetent - zuverlässig
Steuerrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thilo Finke
aus 16 Bewertungen Hallo zusammen, ich habe den Support von Herrn Finke ein 2. Mal in Anspruch genommen, wieder mit erfolgreichem … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Witte
Rechtsanwältin Ulrike Witte
Kanzlei Ulrike Witte, Franz-Lenz-Str. 4, 49084 Osnabrück 6673.1286758302 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Witte
aus 5 Bewertungen Im Rechtsstreit hat mich Frau Witte, über mehrere Instanzen hinweg, kompetent beraten und vertreten. Sie ist stets … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann
Kanzlei Schuck-Zehner & Kunzmann, Kirchstr. 1, 56242 Selters (Westerwald) 6746.1073072027 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Irene Kunzmann ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 34 Bewertungen Ich habe mich sofort Wohlgefühlt. Frau Kunzmann ist sehr Einfühlsam, sie geht auf die Persönlichen probleme klar … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhold Waber
sehr gut
Kanzlei Reinhold Waber, Reichsstr. 8, 86609 Donauwörth 7035.434388184 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Reinhold Waber bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Sehr freundliche, schnelle und hilfreiche Beratung. Vielen Dank Herr Waber! (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Schwarz
Anwalt Schwarz, Gartenstraße 76, 78462 Konstanz 6992.8836382632 km
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Schwarz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 48 Bewertungen Klare Worte, kein Rumgeeier, Fachkompetenz, eine riesen Portion Menschlichkeit und Humor. Genau mein Styl. Habe mich … (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson
Anwaltskanzlei Andersson, Schloßstr. 65, 70176 Stuttgart 6930.1633623303 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin (fiRAK) Maria Andersson - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Frau Andersson war bei unserem ersten Treffen offen, sich meine komplizierte Situation anzuhören. Sie zeigte mir … (10.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Madleen Voigt
sehr gut
Rechtsanwältin Madleen Voigt
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Fachanwältin Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Madleen Voigt
aus 10 Bewertungen Eine sehr freundliche und kompetente Beratung. Frau Voigt hat mich immer umfassend informiert. Im Bedarfsfall gerne … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Kanzlei Seibert, Steinweg 69, 38518 Gifhorn 6809.7858670848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
(08.04.2018) Frau Seibert-Vogt hat mich als Vermieter in meinen Mietsachen sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Schäfer
Rechtsanwalt Martin Schäfer
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Schäfer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Herr Schäfer hat mich gut und vor allem sehr kompetent vertreten, ich denke ein besseres ergebniss währe kaum machbar … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Rechtsanwalt Stefan Holzbock, Volkhartstr. 14, 86152 Augsburg 7062.3739098395 km
Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Holzbock ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilbrand Krone
sehr gut
Rechtsanwalt Wilbrand Krone
KANZLEI KRONE - Rechtsanwälte, Inh. Rechtsanwalt Wilbrand Krone, Bahnhofstr. 20, 34346 Hann. Münden 6814.7740173437 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wilbrand Krone unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 51 Bewertungen 一个字,牛逼。卧槽太牛逼了,非常热情,五星好评 (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B.
Harimech-Babic Rechtsanwalts GmbH, Syker Str. 65, 27211 Bassum 6682.7806566608 km
Der geerdete Rechtsanwalt - Kommunikation auf Augenhöhe
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Nordine Marc Harimech-Babic LL.B. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(18.12.2023) Schneller Rückruf und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kadir Göcmen
sehr gut
Kanzlei Göcmen, Bergmannstr. 2, 10961 Berlin 6975.7543056347 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Kadir Göcmen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen "Arbeitsrecht-Lohnzahlungsklage Mit Hilfe von Rechtsanwalt Göçmen konnte ich meinen Lohnanspruch gegen meinen … (24.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Heller
Ewald Heller, Nappenplatz 29, 36433 Bad Salzungen 6883.1034218597 km
Ein Recht, das einem zusteht und von dem man keinen Gebrauch macht, wird auch nicht geachtet!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ewald Heller
(06.06.2023) Ich habe einen sehr schnellen Termin nach telefonischer Anfrage bekommen. Herr Heller hat sich für alle meine Fragen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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