3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 74

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Bartels, Mehring & Petry – Rechtsanwälte, Fachanwälte & Notar, Karmarschstr. 40, 30159 Hannover 6767.9348515184 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(05.02.2024) Herr Notar war sehr freundlich und hat uns geholfen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Echterling
Rechtsanwalt Mark Echterling
Bode & Echterling, Herforder Str. 11, 32657 Lemgo 6735.7355915765 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Echterling – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez
sehr gut
Kanzlei Cardenas Rodriguez, Tempelhofer Damm 145, 12099 Berlin 6976.9873340197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Annett Cardenas Rodriguez gerne zur Verfügung
aus 51 Bewertungen Frau Cardenas Rodriguez ist eine top Anwältin. Sie denkt an alle Eventualitäten. Ich bin total froh, Sie als Anwältin … (05.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dinka Jurin
Kanzlei Dinka Jurin, Offenbacher Landstraße 70, 60599 Frankfurt am Main 6827.7481409741 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dinka Jurin
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Horbas
sehr gut
Kanzlei Ralph Horbas, Alexander-Puschkin-Platz 4 d, 01587 Riesa 7039.1180718203 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralph Horbas unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 32 Bewertungen Ich kann Ihn nur weiterempfehlen! Ein sehr guter Anwalt. Bin ihm sehr dankbar! (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Totz
Rechtsanwältin Dagmar Totz
D'ANTUONO Rechtsanwälte, Heiner-Fleischmann-Straße 6, 74172 Neckarsulm 6911.6258329424 km
Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arzthaftungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dagmar Totz
(14.04.2024) Die Beratung von Frau Rechtsanwältin Totz war sehr freundlich und hilfreich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Gergen
Rechtsanwaltskanzlei Gergen, Nürnberger Str. 16, 10789 Berlin 6972.0926517676 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Gergen bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Meine Beratung im Zuge eines Aufhebungsvertrages durch Sandra Gergen war nicht nur mit Erfolg gekrönt; sie ging … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
Anwaltskanzlei Krippner, Jahnstraße 7, 26954 Nordenham 6635.1255130307 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Victor Roland Ulrich Krippner
(24.04.2024) Auch bei wiederholten Nachfragen ruhig und souverän geblieben. Hilfreicher Rat und freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Broicher
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Broicher
Bedekorn Rechtsanwälte, Rethelstraße 7, 40237 Düsseldorf 6650.111722891 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Broicher
aus 17 Bewertungen Herr Broicher hat mir sehr geholfen. Er ist menschlich und fachlich top! Ich kann ihn weiterempfehlen und würde mich … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Wischnack
Kanzlei Patricia Wischnack, Stephanienstraße 18, 76133 Karlsruhe 6868.4572213876 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Patricia Wischnack ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Anwältin, Kontaktaufnahme war schnell und unkompliziert. Frau Wischnack hat uns … (14.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Wandner
Rechtsanwalt Dirk Wandner
Bach • Wandner • Haak Rechtsanwälte, Domplatz 30, 99084 Erfurt 6921.9178940575 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dirk Wandner gerne zur Verfügung
(15.03.2023) Die Aufklärung über den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise. Da man nicht mehr weiter wusste . Danke an Herrn …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
sehr gut
Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
Kanzlei Müller-Huy, Karlstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.8445249353 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marita Müller-Huy
aus 23 Bewertungen Scheidung Frau Müller-Huy ist eine gute Anwältin sie ist sehr Nett Sie kümmert sich gleich um dein Anliegen ich … (13.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Demuth
Rechtsanwalt Axel Demuth
Kanzlei Demuth, Rathausplatz 2, 85716 Unterschleißheim 7110.9692858374 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Demuth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Sehr gute Beratung. (11.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller
Rechtsanwälte Möller & Trommler, Tabbenstr. 9, 49624 Löningen 6630.9421636663 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller
Profil-Bild Wolfgang Walter
Kanzlei Wolfgang Walter, Rudolf-Kinau-Str. 40, 22926 Ahrensburg 6726.4664317474 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt Herr Wolfgang Walter – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(18.08.2023) Das hat vielleicht einen Sinn den ich nicht verstehe
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Ränke
Rechtsanwältin Ines Ränke
Kanzlei Ines Ränke, Schönhauser Allee 124, 10437 Berlin 6973.9755708953 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Ränke ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalja Uhrich
Kanzlei Natalja Uhrich, Hauptstrasse 19, 79798 Jestetten 6955.4050116297 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Natalja Uhrich ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(21.08.2023) Sehr freundlich, zuverlässig und kompetent Unterstützung und Beratung. Mein Anliegen wurde von rechtlicher Seite …
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Zschätzsch
Rechtsanwältin Regina Zschätzsch
Kanzlei von Rochow & Partner, Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg 7012.3602886556 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Regina Zschätzsch gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Eric Knechtel
Rechtsanwalt Eric Knechtel, Kahrener Str. 19, 54439 Saarburg 6718.5924871715 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Eric Knechtel
(08.03.2022) Freundliche, schnelle und kompetente Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwältin Jessica Krzykala
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Krzykala im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Was ich besonders gut fand, dass Frau Krzykala sich genügend Zeit genommen hat. Sie war immer zuverlässig und beratend … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Katja Schüler , LL. M.
Rechtsanwältin Dr. Katja Schüler , LL. M.
Höpken und Partner, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin 6974.1130966148 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Katja Schüler , LL. M. ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Temporale
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Temporale
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Temporale ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Sehr freundlicher, bemühter und kompetenter Rechtsanwalt. Kann man jederzeit weiter empfehlen. (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Naeve
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Naeve
Kanzlei Henry Naeve, Husumer Str. 30, 20249 Hamburg 6717.3254455999 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Naeve gerne zur Verfügung
aus 134 Bewertungen Ein für uns passender Hundevertrag wurde von Herrn Naeve für unsere Bedürfnisse erstellt. Vielen Dank! (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schreier
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schreier
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schreier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 50 Bewertungen professionelle Abwicklung, gute und regelmäßige Info über den Stand der Verhandlung! Fühlte mich sehr gut Vertreten! (14.09.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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