3.374 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 72

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Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Schwarz
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Schwarz
Rechtsanwälte Reimund • Gittel • Schwarz, Wallstr. 16, 71364 Winnenden 6939.5473699263 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Timo Schwarz für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 23 Bewertungen Herr Schwarz hat mich in meiner Kündigungsschutzklage betreut. Seine Kenntnisse im Arbeitsrecht und seine Fähigkeit … (02.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Haas
Haas & Haas Rechtsanwälte, Darmstädter Straße 24, 64521 Groß-Gerau 6824.3527508842 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kai Haas
aus 124 Bewertungen Herr Haas hat sich sehr gewissenhaft und nachhaltig um unsere Belange gekümmert. Stets ansprechbar und mit perfektem … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry
Bartels, Mehring & Petry – Rechtsanwälte, Fachanwälte & Notar, Karmarschstr. 40, 30159 Hannover 6767.9348515184 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Patrick A. Petry unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(05.02.2024) Herr Notar war sehr freundlich und hat uns geholfen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Marquaß
sehr gut
Rechtsanwalt Torsten Marquaß
Lührmann & Marquaß Notar . Rechtsanwälte Bürogemeinschaft, Kirchstr. 10-12, 46539 Dinslaken 6630.9416255364 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Torsten Marquaß
aus 44 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Marquaß vertrat uns wegen eines lächerliches Nachbarschaft Streitigkeiten (Kamera) an unserer … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwalt Michael Frimberger
Rechtsanwaltskanzlei Frimberger, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3683274315 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Michael Frimberger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Herr Frimberger hat schnell auf meine Anfrage reagiert und konnte mir dankenswerterweise kurzfristig einen Termin … (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Basener
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Basener
Basener Rechtsanwälte, Herbststr. 16, 87600 Kaufbeuren 7073.1163177658 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Basener ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 130 Bewertungen Ich war bei vielen Anwälten. 7 Jahre stress. Kein Anwalt wollte zuhören oder richtig helfen. Aber diese Frau. Sie hat … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Beer
Kanzlei Uwe Beer, Anton-Saefkow-Platz 12, 10369 Berlin 6978.1360501519 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Beer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ein sehr freundlicher und sachlicher Mensch. Fühle mich sehr gut aufgehoben bei ihm! Kann ich nur weiterempfehlen! (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tamás Erdösy
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tamás Erdösy
Rechtsanwalt Dr. Tamás Erdösy, Keszthely, Kossuth u., 15-17, 8360, Ungarn 7558.2688775993 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Tamás Erdösy
aus 17 Bewertungen Sehr guter Anwalt ,spricht Deutsch.Wir sind zu 100% zufrieden.... (10.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Otte
sehr gut
Kanzlei von Appen und Partner, Holtenauer Straße 154, 24105 Kiel 6686.5213884408 km
Wer nicht kämpft, hat schon verloren - getreu nach diesem Motto stehe ich Ihnen zur Seite!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Otte gerne zur Verfügung
aus 56 Bewertungen Wir wurden umfassend und gut beraten und konnten dank der Beratung einen Teil der Nachforderung aus unser … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad-Adenauer-Str. 27, 85221 Dachau 7103.1517488801 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan A. Seitz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Westhues
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Westhues
Kanzlei Rolf Westhues, Klöcknerstr. 4, 59368 Werne 6679.7004816556 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rolf Westhues
aus 91 Bewertungen Ein sehr erfahrener Anwalt, der weiss was er macht. Die Kanzlei ist angenehm klar und die Sekretärin sehr freundlich. … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Römer
Rechtsanwalt Joachim Römer
Römer & Uhde Rechtsanwälte, Bahnstr. 25, 40878 Ratingen 6650.1903573146 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Joachim Römer für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(21.06.2024) Wir wollten unsere gemietete Solaranlage kaufen. Mit der Solarfirma konnten wir keinen Kontakt über Telefon oder …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
Rechtsanwaltskanzlei M. Burmeister-Jüptner, Ernst-Augustin-Straße 12, 12489 Berlin 6987.7784098787 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Burmeister-Jüptner
(25.09.2020) Ich hatte ein sehr gutes persönliches Gespräch und Rechtsberatung erhalten. Die Rechtsanwältin hat mich offen und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
Strauß-Herrmann, Kirchstraße 20, 88699 Frickingen 6991.4692807061 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Frau Strauß-Herrmann ist die beste Anwältin. Sie ist sehr nett und zuvorkommend und berät einen in jeglicher Hinsicht. … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph B. Hanelt
Rechtsanwalt Christoph B. Hanelt
Hanelt - Bartsch - Lehrmann Rechtsanwälte Fachanwälte, Hindenburgstr. 32, 55118 Mainz 6805.4920036473 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Christoph B. Hanelt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(04.02.2023) Leider nimmt er derzeit kein neues Mandat an.
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Naeve
sehr gut
Rechtsanwalt Henry Naeve
Kanzlei Henry Naeve, Husumer Str. 30, 20249 Hamburg 6717.3254455999 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Henry Naeve
aus 134 Bewertungen Ein für uns passender Hundevertrag wurde von Herrn Naeve für unsere Bedürfnisse erstellt. Vielen Dank! (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Kühnl
Rechtsanwalt Otto Kühnl
Kanzlei Otto Kühnl, Höhenrainäcker 18, 82234 Weßling 7102.0311587789 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Otto Kühnl vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Walter Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Walter Bergmann
SIMON und PARTNER | Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin 6971.3956759321 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Walter Bergmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen I highly want to recommend this lawyer and law office I hired in my case. L.B. (11.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Wendt
Kanzlei Wendt, Sand 19, 21073 Hamburg 6724.0681803534 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Wendt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(31.07.2021) Gute Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die für mich als Mieterin eines Gewerbe Mietvertrages als problematisch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Merke
Rechtsanwaltskanzlei Merke, Alfred-Schumann-Str. 6, 65201 Wiesbaden 6799.5745755873 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Johannes Merke
(15.02.2023) Herr Merke hat in seiner ruhigen Art mir den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht anhand von Beispielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Curutchet
Rechtsanwalt Marcel Curutchet
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstr. 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Curutchet hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Ich wurde von Herrn Curutchet in einer Mietangelegenheit sehr kompetent beraten. Sowohl fachlich als auch menschlich … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Fischer
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Rechtsanwalt Klaus Fischer
Kanzlei Klaus Fischer, Zeil 44, 60313 Frankfurt am Main 6826.3978196175 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Klaus Fischer
aus 25 Bewertungen Danke für alles. Ich kann Herrn RA Fischer nur bestens weiter empfehlen. (17.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Caesar Wiertz
Kanzlei Marcus Caesar Wiertz, Josef-Kohtes-Str. 38, 40670 Meerbusch 6638.803867747 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Caesar Wiertz bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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