3.396 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 71

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Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Gremske
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Gremske
Kanzlei Gremske, Kranichstr. 4a, 17034 Neubrandenburg 6907.3832258674 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Robert Gremske
aus 14 Bewertungen Wenn ich weiter zu mein Betreuer möchte muss ich immer leider nur mit den skiteren am Telefon reden das finde ich … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Dürr
Rechtsanwalt Thorsten Dürr
Dr. Endress & Partner GbR Rechtsanwälte, Prinzregentenufer 7, 90489 Nürnberg 7012.3250455978 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Dürr
aus 7 Bewertungen mit Herrn Dürr arbeite ich seit vielen Jahren zusammen. Sein Wissen und seine sehr kompetente und fundierte Beratung … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
sehr gut
Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso
Artz & Partner Rechtsanwälte, Nymphenburger Straße 137, 80636 München 7116.1266764263 km
Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt, Partner Christoph Alexander Hülso hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 87 Bewertungen Herr Hülso hat sich durch Kompetenz und Engagement für mein Anliegen eingestetzt. Die Kommunikation über den Verlauf … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sirous Vafi
sehr gut
Rechtsanwalt Sirous Vafi
Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät, Lange-Hop-Str. 158, 30539 Hannover 6774.2744963764 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Erbrecht • Familienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sirous Vafi ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 23 Bewertungen Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bläser
Rechtsanwalt Martin Bläser
BLÄSER RECHTSANWÄLTE, Am Kurpark 16, 82467 Garmisch-Partenkirchen 7126.2541295834 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bläser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich habe mich bei meinen Mietangelegenheiten bisher rundum wohl und sehr gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde stets über … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dörte Lehnhoff
Lehnhoff & Finger, Kardinal-Galen-Str 41, 47051 Duisburg 6637.7532387078 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Dörte Lehnhoff bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(21.06.2023) Habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt, schnelle Abwicklung meines Verkehrsunfalls. Alles hat reibungslos geklappt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Knetsch
Rechtsanwältin Katharina Knetsch
Schlichtholz Rechtsanwälte, Küferstrasse 4b, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 6931.5632768371 km
Qualifizierte Rechtsberatung im Hochschwarzwald und an der Schweizer Grenze.
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Katharina Knetsch
aus 6 Bewertungen RA Katharina Knetsch ist eine top zuverlässige und sehr engagierte Rechtsanwältin. Trotz grossem Stress und Zeitdruck … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Landua
sehr gut
Kanzlei Susanne Landua, Kaiserstr. 67, 76437 Rastatt 6864.3972653389 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Susanne Landua
aus 10 Bewertungen Nach einer sehr guten Erfahrung in IT-Recht habe ich Frau Rechtsanwältin für etwas ganz anderes engagiert. Kompetent, … (30.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Bocher
Kanzlei Bocher, Lohgraben 10, 35614 Aßlar 6782.8210269194 km
Wir sind umgezogen. Bitte beachten Sie unsere neuen Adressdaten!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Wolfram Bocher bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Bocher überzeugte uns von Beginn an durch seine angenehme Art, auf Rückmeldung haben wir nie lange warten müssen … (06.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Schmidt
sehr gut
Grohmann, Schmidt & Partner Rechtsanwälte mbB, Virchowstr. 20a, 90409 Nürnberg 7011.9325690585 km
Meine Aufgabe als Anwalt ist, ruhig und sachlich mit ganzer Kraft für die Ziele meiner Mandanten einzutreten
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Schmidt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Es war mir eine Freude, mit Rechtsanwalt Clemens Schmidt zu arbeiten. Seine klare und direkte Kommunikationsweise … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Häßler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Häßler
Kanzlei Michael Häßler, Englerstr. 4, 77652 Offenburg 6868.8410497359 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Häßler ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Herr Häßler hat uns über Jahre in einem komplexen Fall erfolgreich vertreten. Dafür danken wir Ihm sehr. Oliver und … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
Anwaltskanzlei Strecke und Behrschmidt, Wallbrunnstr. 74, 79539 Lörrach 6899.2207758209 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt
(07.12.2016) Frau Behrschmidt kann ich bei bestem Wissen und Gewissen empfehlen. Sie war sehr offen für mein Anliegen und hat mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothea Pohle-Kunz
Rechtsanwältin Dorothea Pohle-Kunz
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Ernst-Barlach-Str. 2b, 76227 Karlsruhe 6874.6514696299 km
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothea Pohle-Kunz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Reents
Kanzlei Christian Reents, Hansjakobstr. 26a, 79194 Gundelfingen 6888.0946741136 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Reents ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen War sehr zufrieden m mit der schnellen Beratung durch Herrn Reents. (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Reidt
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Rechtsanwältin Nicola Reidt
Reidt & Zöller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Gartenstraße 24, 53894 Mechernich 6674.3459628771 km
Probleme lösen statt schaffen!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nicola Reidt
aus 25 Bewertungen Sehr nette, freundliche und kompetente Beratung Rechtsanwältin,ich bin sehr zufrieden Frau Nicola Reidt kann ich gerne … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Deuerlein
Rechtsanwalt Bernd Deuerlein
Rechtsanwälte Haydn · Deuerlein · Limmer, Prager Str. 14, 91217 Hersbruck 7030.2709398538 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Deuerlein vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(21.02.2024) Sehr kompetente Aufklärung. Klar sachlich und sehr strukturiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr bemüht und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Anwaltssocietät Andréani, Neumannstrasse 69, 60433 Frankfurt am Main 6822.7256299495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Cyrill Andréani vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Michaelsen
Anwaltskanzlei Michaelsen, Große Bäckerstr. 8, 20095 Hamburg 6720.1116667497 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kristina Michaelsen
aus 5 Bewertungen Wir wurden von Frau Michaelsen zuerst auf Empfehlung eines Bekannten beraten, nachdem wir aus Eigenbedarf mit einer … (05.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
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Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
SIMON und PARTNER | Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer, Kajen 6, 20459 Hamburg 6719.8994034793 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Laura Tewes LL.M.
aus 16 Bewertungen Frau Tewes ist eine super Anwältin. Sie nimmt sich sehr viel Zeit und beantwortet alle Fragen. Schnell zu erreichen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Thilo Heyken
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Rechtsanwalt Peter Thilo Heyken
Kanzlei Peter Thilo Heyken, Stephanstr. 12, 31135 Hildesheim 6792.9884474851 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Thilo Heyken
aus 17 Bewertungen Fachlich versierte Vorgehensweise in einem nicht ganz einfachen Fall, der voll zum gewünschten Erfolg geführt hat. (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Weyde
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Rechtsanwalt Adrian Weyde
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Ich stehe für über 30 Jahre Erfahrung und unterstütze Sie kompromisslos.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Adrian Weyde ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Herr Weyde war sehr freundlich und hilfsbereit und konnte mir sehr gut erklären, was für Möglichkeiten ich habe. Ich … (14.08.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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