3.374 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 70

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Nordhausen & Blattmann, Spremberger Strasse 4, 03046 Cottbus 7073.2759403162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
aus 8 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden Alles zu meinen gunsten abgelaufen Kompetente ehrliche Beratung (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lydia Reißen-Hädicke
Rechtsanwältin Lydia Reißen-Hädicke
RH Recht, Waldfeuchter Straße 194, 52525 Heinsberg 6613.0608917216 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Lydia Reißen-Hädicke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(23.04.2024) Wir hatten Probleme mit der zu finanzierenden Bank. Frau Reißen-Hädicke hat uns sofort einen Termin angeboten und sich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sander
Rechtsanwalt Martin Sander
Sander Rechtsanwälte GbR, Rosenweg 7, 01920 Oßling 7088.7985190285 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Sander ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(29.05.2024) Die Kanzlei Sander hat uns in diesen Angelegenheiten sehr vorbildlich beraten und bei den gerichtlichen Verhandlungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhard Schütt
sehr gut
Rechtsanwalt Eckhard Schütt
Kanzlei Schütt, Weinbrennerstr. 2, 77815 Bühl 6867.8674077763 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Eckhard Schütt
aus 44 Bewertungen Vorab gilt unser Dank Herrn Schütt, welcher stets bei schwierigen Rechtsfragen für uns da ist und war. Wir können … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Herrmann LL.M.
Rechtsanwalt Kai Herrmann LL.M.
Kanzlei Mike Hentschel, Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld 6634.3857816244 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Herrmann LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(26.02.2021) Herr Hermann hat sich schnell in meinen Fall eingearbeitet und meine Interessen zielführend bearbeitet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hefner LL.M.
Rechtsanwältin Julia Hefner LL.M.
Rechtsanwälte Wallauer-Friedrich, Löwe, Hefner, Sailer mbB, Mainaustr. 48, 78464 Konstanz 6994.2488963138 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Julia Hefner LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Bauch
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Bauch
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Bauch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Auch, wenn es nicht der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Bauch ist, das Thema Reiserecht zu Coronazeiten ist schon … (15.04.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerolf Sack
Rechtsanwalt Gerolf Sack
Kanzlei Gerolf Sack, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3839643201 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerolf Sack – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Absolut EMPFEHLENSWERT! Herr Sack ist kein 5 Sterne, sondern mindestens ein 10 Sterne-Anwalt :)) Der Mandant bekommt … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Riedel
Rechtsanwalt Christoph Riedel
Anwaltskanzlei Riedel, Gewerbepark-Cité 22, 76532 Baden-Baden 6868.0292266803 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christoph Riedel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Ich wurde in einem Fall wegen Schadensersatz durch Herrn Adam vertreten. 5 Sterne an Kanzlei ! Immer erreichbar und … (27.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Feige
Wagner & Volk Notar und Rechtsanwälte, Frankfurter Str. 8, 65189 Wiesbaden 6800.8922063116 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Annett Feige ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wechsler
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Wechsler
Kanzlei Wechsler & Wechsler, Hauptstr. 15, 91174 Spalt 7018.15736834 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Wechsler
aus 10 Bewertungen Tip top, absolut weiter zu empfehlen. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thier
sehr gut
Rechtsanwältin Bärbel Thier
Kanzlei Bärbel Thier, Schneisberg 65, 45481 Mülheim an der Ruhr 6644.6135932529 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Bärbel Thier - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Diese Anwältin ist die beste. Unsere ganze Familie geht zu ihr, ob Arbeit oder Mietrecht oder Familienrecht. Seit 20 … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann
Bandmann & Kollegen, Wittichenauer Str. 8, 02977 Hoyerswerda 7086.8790351482 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Margit Bandmann ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 47 Bewertungen Sehr hilfreich und Nett. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina de Maizière
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kristina de Maizière, Kienitzer Straße 107, 12049 Berlin 6978.6120812509 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina de Maizière ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Ich wurde wieder sehr gut beraten (04.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Anneken-Nöhles
Anwaltskanzlei Petra Anneken-Nöhles, Dünner Straße 227, 41066 Mönchengladbach 6630.0423337552 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Petra Anneken-Nöhles unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(02.05.2018) Frau Rechtsanwältin Anneken-Nöhles hat uns in einer Mietsache vertreten. Sie hat sich mit allen uns zur Verfügung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Bayer
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Bayer
Rechtsanwaltskanzlei Bayer, Ludwigkai 7, 97072 Würzburg 6921.7699644448 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Bayer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Er ist ein sehr guter Anwalt. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
Kanzlei Dr. Dietrich, Kurhessenstrasse 20, 60431 Frankfurt am Main 6822.2229588683 km
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
aus 152 Bewertungen Frau Dr. Dietrich hat uns einfach super beraten. Sie hat nicht nur das fachliche Wissen, das uns so viel geholfen hat, … (14.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Finja Schmidt
Rechtsanwältin Finja Schmidt
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Finja Schmidt
(25.04.2024) Die Arbeit von Frau Schmidt war eine 10/10 Ich bin selten so fachlich, schnell und sympathisch beraten worden, wie in …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Arneth hat mich von Anfang an mit ihrer freundlichen und zugewandten Art überzeugt. Die … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Rechtsanwalt Ingmar Warnicke
Kanzlei Ingmar Warnicke, Mecklenburger Str. 145, 23568 Lübeck 6747.843313503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Ingmar Warnicke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Elen Gergert
Rechtsanwältin Elen Gergert
Kanzlei JMH, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6919997853 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Elen Gergert im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
(31.05.2024) Ich bin mit einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit zu Frau Gergert gekommen, und hatte schon während unseres ersten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Weber
Kanzlei Torsten Weber, Stoppstr. 22a, 30890 Barsinghausen 6758.2272213919 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Weber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(12.03.2018) mein sohn ist schwerbehindert so wie ich auch und meine frau unsere vermieterien hat uns gesagt kantze ist nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Cziupka
Rechtsanwalt Bernd Cziupka, Pagenstecherstr. 143, 49090 Osnabrück 6669.1050982282 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Cziupka – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(11.10.2018) schnell, kompetent und zuverlässig

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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