3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
sehr gut
Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote
Anwaltskanzlei Stammen-Grote, Robert-Bosch-Str. 12A, 40789 Monheim am Rhein 6662.6537542227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Stammen-Grote vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 143 Bewertungen Hervorragende Anwältin! Professionell, kompetent und engagiert. Klare Beratung und erfolgreiche Lösung meines Falls. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner
Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner
Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, Baierbrunner Str. 23, 81379 München 7118.8938889977 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(22.07.2023) Frau Wagner nimmt sich wirklich Zeit, ist absolut kompetent und erklärt Sachverhalte auch für Laien verständlich. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Mette
Rechtsanwaltskanzlei Mette, Schwindstr. 12-14, 60325 Frankfurt am Main 6824.2839398254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tim Mette
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner
Kanzlei Dr. Carsten Brückner, Hermannstr. 161, 12051 Berlin 6979.3518938038 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Dworkin
Rechtsanwalt Roman Dworkin
Rechtsanwalt Roman Dworkin, Colonnaden 70, 20354 Hamburg 6719.5267272525 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Roman Dworkin
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Heins
Rechtsanwalt Matthias Heins
Heins & Rastätter, Marktstr. 54, 71364 Winnenden 6939.6188623394 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Heins bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine
Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine
Schleser | Mostofizadeh Rechtsanwälte, Bochumer Str. 16, 45276 Essen 6656.0274201931 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Schleser-de la Fontaine
(11.02.2019) Herr Schleser ist ein sehr guter vertrauensvoller zuverlässiger Anwalt,der auch gut zuhören kann Ich kann Ihn nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schabel
sehr gut
Schabel Rechtsanwälte, Badwiese 02, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2612126785 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schabel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Herr Schabel konnte das Problem lösen, er arbeitet schnell und zuverlässig. beim Beratungsgespräch blieb er sachlich, … (03.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
Kanzlei Ilse Kühn-Blaschek, Spreewaldstraße 1, 31275 Lehrte 6781.8964865715 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin a.D. Ilse Kühn-Blaschek
aus 7 Bewertungen Nett aufgenommen sehr freundlich Gute Beratung (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
sehr gut
Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
Martina Valis - Rechtsanwältin | Mediatorin, Fellbacherstr. 9, 71640 Ludwigsburg 6928.0316447163 km
In meiner Kanzlei sind Sie in guten Händen.
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Mediation • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Mediatorin Martina Valis
aus 15 Bewertungen Professionelle, äußerst kompetente, vertrauensvolle Beratung, menschlich 1A! (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Aumer
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Aumer
Peters Fleschutz Graf v. Carmer Kääb Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Brienner Straße 48, 80333 München 7117.7327486584 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Isabel Aumer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Ich durfte Frau Aumer als sehr sympathische und fokussierte Anwältin erfahren, die in ihren Verhandlungen mit dem … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lindemann
Rechtsanwältin Anne Lindemann
Lindemann & Eichbaum-Morgenstern, Lindenstr. 1a, 28755 Bremen 6658.8531475655 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Anne Lindemann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Rufus Terhorst
sehr gut
Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz, Heinrichsallee 8, 52062 Aachen 6629.9346087698 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Rufus Terhorst
aus 64 Bewertungen Wir sind sehr, sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Terhorst, fachlich hoch qualifiziert, kompetent in jeder … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Knoll
Rechtsanwalt René Knoll
Kanzlei René Knoll, Falkensteiner Str. 5, 93426 Roding 7115.6626620776 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt René Knoll
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Schlupkothen
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Schlupkothen
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Schlupkothen gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Als ich mich an Herrn Schlupkothen gewandt habe, war ich wegen meiner Probleme total hilflos und wusste nicht, was ich … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
sehr gut
Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
Kanzlei Leif Peter Holderegger, Franziskanergasse 2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.3944157433 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Kann ich nur empfehlen. Alles sehr gut erledigt. (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut von Heyden
Rechtsanwalt Helmut von Heyden
Anwaltskanzlei von Heyden, Im Buschgewann 39, 69123 Heidelberg 6863.0382726863 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Helmut von Heyden
(04.06.2020) sehr gut.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Grunwald
sehr gut
Anwaltskanzlei Grunwald, Weglache 50, 65205 Wiesbaden 6804.6389259224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Grunwald ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 32 Bewertungen Ich habe mich sehr angenommen gefühlt ,mit meinen Anliegen und mir wurde stets Rückmeldung gegeben. Auch bei Fragen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Flaig
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Flaig
LUTZ Rechtsanwälte, Jakobstr. 20, 70182 Stuttgart 6931.609691338 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Flaig ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Herr Flaig hat mich in einem Mietrechtsverfahren unterstützt. Ich kann mich zu seiner Vorgehensweise positiv … (31.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Michel
sehr gut
Kanzlei Nils Michel, Salzstraße 35, 48143 Münster 6663.3485873847 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Nils Michel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Sehr kurzfristig hat Herr Michel eine angefangene Anfechtungsklage übernommen, was andere Fachanwälte auf dem Gebiet … (05.12.2017)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
Rechtsanwalt Dr. Stefan Walter, Hauptstraße 7, 82008 Unterhaching 7125.927306389 km
Besser Rechtsanwalt als hinter'm Wald
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
aus 16 Bewertungen Herr Dr. Walter gab mir relevante Auskünfte zum Gesellschaftsrecht. Besonders gefiel mir, dass ich bereits nach … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Mallok
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Mallok
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Mallok ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Ausführliche Beratung, sehr freundlich und kompetent.Danke schön (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Shea
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Shea
Kanzlei Dennis Shea, Schützenstraße 12, 17489 Greifswald 6884.0443086391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dennis Shea
aus 12 Bewertungen Sehr freundlich und sympathisch, auch für den Leihen verständliche Argumentation. Bei Gericht ein erfahrener und … (26.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.