3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 68

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klemens M. Rasel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Klemens M. Rasel
RARA Rechtsanwälte Dr. Rasel & Kircheis, Königstr. 23, 01097 Dresden 7079.7162377862 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Klemens M. Rasel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich bat in der Kanzlei um Auskunft in einer Angelegenheit im Arbeitsrecht. Herr Dr.Rasel konnte mir nach Sichtung der … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Kaiser
sehr gut
Kessler | Kaiser Anwaltskanzlei, Schwanenhof 3, 97070 Würzburg 6921.1646244318 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Kaiser hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Schnelle Terminierung und herzliche Art. Herrn RA Kaiser kann ich nur empfehlen. Er ist freundlich und offen, heißt, … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Mallok
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Mallok
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Mallok im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Ausführliche Beratung, sehr freundlich und kompetent.Danke schön (26.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sümeyra Öz
sehr gut
Anwaltskanzlei Öz, Ludwigstr. 8, 80539 München 7119.0301141774 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Sümeyra Öz
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin hörte sich mein Anliegen an und hat sofort Maßnahmen eingeleitet. Es wird sehr schnell reagiert und … (27.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Böhner
sehr gut
Rechtsanwalt Helmut Böhner
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstraße 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Böhner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Herr Böhner war sehr gut erreichbar, versuchte realistisch zu beraten und bezog auch die möglichen Gedanken der … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff
Kanzlei Stephan Mönnighoff, Eppendorfer Baum 4, 20249 Hamburg 6717.9894255605 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Mönnighoff bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 45 Bewertungen Nachdem unser Vermieter unseren Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt hat, hat uns Herr Mönnighoff umfangreich zu … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Streicher
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Streicher
MSR Matthias Streicher Rechtsanwaltskanzlei, Großenhainer Str. 167, 01129 Dresden 7076.9758478323 km
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen stets Sie. Unsere Tätigkeit richtet sich allein an Ihnen bzw. Ihren Wünschen und Vorstellungen aus. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Streicher
aus 123 Bewertungen Wir wurden kompetent und erfolgreich, in einer für uns aussichtslosen Lage vertreten. Nu zu empfehlen 👍 (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen
Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen
Kanzlei Ferdinand Matthiessen, Stadtplatz 26, 86551 Aichach 7072.4276010388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ferdinand Matthiessen
aus 9 Bewertungen Herr Matthissen hat mich bei meinen Rechtsstreit nach einem Autounfall vertreten. Durch seine Kompetenz, konnten wir … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Pager
Rechtsanwalt Pager, Ferdinand-Lassalle-Straße 2, 04109 Leipzig 6981.7115642337 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt René Pager ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(02.06.2021) Herr Pager reagiert sofort auf Belange, vergab zügig einen Termin. Seine Art ist sehr direkt und auf den Punkt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Strehle
Anwaltskanzlei Strehle, Aldinger Str. 10, 70806 Kornwestheim 6926.9555941285 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Strehle ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(15.04.2020) Wenn es 100 Sterne geben würde gebe ich 200 Rechtsanwalt Strehle ist KOMPETENT MENSCHLICH FREUNDLICH vor allem was ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann
HSGB Rechtsanwälte & Notar, Stuttgarter Str. 46, 70469 Stuttgart 6928.2843983366 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Cornelius Broichmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Wir waren sehr Zufrieden mit der Beratung und dem Ergebniss. Über den Ablauf und auch Rückmeldungen der Gegenseite … (22.03.2024)
Profil-Bild Maître Margot Felgenträger
Kanzlei Margot Felgenträger, 80, Rue Saint Louis en l’Ile, 75004 Paris, Frankreich 6487.004407443 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwältin Frau Maître Margot Felgenträger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(29.06.2023) Maître Margot Felgenträger hat mit mir ein sehr gutes und hilfreiches Erstberatungsgespräch zu meinem Problem geführt. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Zirnstein
Rechtsanwalt Thüngersheim, Schrannstraße 2, 97291 Thüngersheim 6911.3208151468 km
Geht nicht, gibt es nicht!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Zirnstein - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(14.07.2023) Hier geht es Frau Zirnstein nicht um den reinen Profit. Sie nimmt sich Zeit um das Problem welches man hat richtig zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Fachanwalt Mag. jur. Carl M. Mang
sehr gut
Rechtsanwalt & Fachanwalt Mag. jur. Carl M. Mang
Mang Legal, Bantingstraße 2, 88131 Lindau (Bodensee) 7034.5215557209 km
Ich kümmere mich um Ihre Immobilie.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt Mag. jur. Carl M. Mang
aus 14 Bewertungen Herr Mang hat uns bei dem kompletten, durchaus komplizierten, Verkaufsvorgang umfassend betreut. Er war jederzeit … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy
Kanzlei im Bötzowviertel, Bernhard-Lichtenberg-Straße 14, 10407 Berlin 6975.9625565019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Agatsy vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 50 Bewertungen Herr Agatsy nutzt sein hohes, fachliches Verständnis, um seine Mandanten umfassend zu beraten. Ich kann ihn nur … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt HSH Rechtsanwälte & Steuerberater, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln 6674.2919380044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jochem Pitz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Seitz
Rechtsanwalt Dominik Seitz
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Seitz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Enorm kompetent, freundlich und effektiv. Eine gute Wahl, sehr zu empfehlen. (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Anwaltssocietät Andréani, Neumannstrasse 69, 60433 Frankfurt am Main 6822.7256299495 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Cyrill Andréani
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brüning
Rechtsanwalt Christoph Brüning
Anwaltskanzlei Brüning, Mitternacht 22, 55116 Mainz 6806.3071659829 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Brüning bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(16.05.2024) Herr Brüning hat mein Verfahren über 20 Jahre inkompetent rausgezögert. Zum Schluss musste ich sämtliche Kosten selber …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt
Kanzlei Dr. Georg Haunschmidt, Stadiongasse 6-8, 1010 Wien, Österreich 7411.3569044077 km
Wir lieben Immobilien!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hat mir großartig geholfen eine Beschwerde versachlicht und professionell zu beantworten. (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Senhen
Rechtsanwalt Jürgen Senhen
Anwaltskanzlei Jürgen Senhen, Bonner Strasse 22 b, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7880713125 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Senhen gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Sehr netter Anwalt werd mich wenn alles zusammen habe bei ihnen melden p.görgens (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Detje
Rechtsanwalt Clemens Detje
Rechtsanwalt Clemens Detje, Bergedorfer Schloßstraße 13, 21029 Hamburg 6736.1006107376 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens Detje ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Reinold
Rechtsanwalt Stephan Reinold
Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Reinold - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(21.09.2023) Eine sehr nette und gute Rechtsanwalt,ich habe sehr viele komplizierte Sachen zu bearbeiten ,er ist ein Anwalt das …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.