3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 69

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Knoll
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Knoll
Anwaltskanzlei Andreas Knoll, Stadtplatz 2-4, 84478 Waldkraiburg 7167.0673784166 km
Wir gehen den Weg GEMEINSAM mit Ihnen bis zum Ziel. Mit Kompetenz, Erfahrung, Vertrauen, Ehrlichkeit, Transparenz und Menschlichkeit.
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Knoll ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen Sehr freundlich und kompetent (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Bock
Karsten Bock, Degerstr 38, 40235 Düsseldorf 6650.8872883996 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Bock ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(25.09.2023) Ich bin leider bei einem nach außen seriös wirkenden Unternehmen in eine Kostenfalle ihrer unwirksamen AGB getappt und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK) bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
Rechtsanwälte Roling und Partner, Schloßstr. 20a, 49074 Osnabrück 6672.1977344652 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ralf Wöstmann
aus 5 Bewertungen Sehr kompetentes und fachliches Auftreten (21.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mehler
sehr gut
Kanzlei Ulrich Mehler, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.8058958036 km
Wir jammern nicht, wir klagen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Mehler
aus 39 Bewertungen Sobald ich rechtliche Unterstützung benötige, wende ich mich an Herr Mehler und werde es in Zukunft auch weiterhin so … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Karl Meier
sehr gut
Rechtsanwälte Leibnitz & Meier, Emstaler Landstr. 45, 14797 Kloster Lehnin 6948.1414278109 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Karl Meier ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen Die Kanzler von Herrn Meier wurde mir empfohlen und hat mich kompetent und verständlich über meine Optionen beraten. … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Glatthaar
Rechtsanwältin Andrea Glatthaar
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Glatthaar vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(01.04.2021) Schnelle Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Wübbenhorst
Kanzlei Wübbenhorst, Gerichtsstraße 6, 46236 Bottrop 6642.8528822762 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christof Wübbenhorst – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
(22.11.2023) Herr Wübbenhorst hat mich bereits in 2 Fällen vertreten. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden, habe mich gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Meyer
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Meyer
Rechtsanwaltskanzlei J. Meyer, Marlistr. 18 A, 23566 Lübeck 6744.294757505 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Meyer ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Ein sehr angenehmes Gespräch. Herr Meyer hat sich sofort auf meine Mail gemeldet und auch das Telefonat erfolgte … (25.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Schilling
Rechtsanwalt Fabian Schilling
Anwaltskanzlei Fabian Schilling, Halbmondstr. 2, 74072 Heilbronn 6912.9524749199 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Schilling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Herr Schilling ist sehr freundlich und kompetent. (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanna Caracciolo
Rechtsanwältin Susanna Caracciolo
Anwaltskanzlei Caracciolo, Oststraße 18/1, 74072 Heilbronn 6914.1875640881 km
„Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben.“
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanna Caracciolo gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Almut Dircksen
Teschke & Dircksen, Cuxhavener Str. 10, 21762 Otterndorf 6642.8256692678 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Almut Dircksen
(07.08.2021) Klare Aussage
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Schlichtholz Rechtsanwälte, Küferstrasse 4b, 79848 Bonndorf im Schwarzwald 6941.4015307101 km
Qualifizierte Rechtsberatung im Hochschwarzwald und an der Schweizer Grenze
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
aus 25 Bewertungen Mit der Bearbeitung unseres Falls sind wir mehr als zufrieden. Herr Schlichtholz ist sachlich, menschlich und sehr … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Walbach
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Mirko Walbach, Heidelberger Landstr. 202, 64297 Darmstadt 6839.7415710607 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirko Walbach gerne zur Verfügung
aus 65 Bewertungen Herr Walbach ist äußerst zuverlässig und hat sich stets schnell auf meine beiden Anfragen gemeldet. Er lieferte … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Dümler
Kanzlei Bernd Dümler, Wilhelm-Deuser-Str. 4, 54294 Trier 6718.1846599072 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Dümler gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen sehr Gute Erfahrung. Kompetent in allen Antworten (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuck
befriedigend
Rechtsanwalt Andreas Schuck
Anwaltskanzlei Schuck, Marktplatz 2, 63500 Seligenstadt 6848.0806722184 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schuck unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Hat mich aber sehr gut beraten und mir geholfen. Ich kann die negativen Bewertungen nicht verstehen. Wahrscheinlich … (06.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden 6801.2048121379 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 139 Bewertungen Ich wollte mich damals nicht impfen lassen, hatte dann aber große Probleme bei der Arbeit - bis hin zur Kündigung. … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundula Haefner
sehr gut
Rechtsanwältin Gundula Haefner
Gundula Haefner, Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der Nordheide 6720.6540272302 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gundula Haefner gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Ich wurde von Frau Haefner sehr gut beraten. Die Schmerzengeldhöhe und auch die Kosten für Haushaltshilfe, … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Mänz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Mänz LL.M.
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Mänz LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Herr RA Mänz hat unsere rechtlichen Interessen wieder einmal herausragend vertreten und in zuverlässiger und … (05.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Traeger
Fuchs & Traeger Rechtsanwaltskanzlei, Neckarkanalstr. 71, 71686 Remseck am Neckar 6931.0225832918 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Traeger
(19.07.2022) Hat leider aus zeitlichen Gründen abgelehnt! Bewertung so nicht möglich! Hat schnell geantwortet!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Fellner
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Fellner
Korn Rechtsanwälte, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach 6629.5070291534 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Sascha Fellner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Voll Zufrieden Gute Beratung (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Fox
Rechtsanwältin Daniela Fox
Kanzlei Daniela Fox, Am Ziegelesch 35, 72488 Sigmaringen 6973.1996832003 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Fox - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Trebs
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Trebs
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9397183519 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Trebs - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 62 Bewertungen ich bin positiv überrascht, dass das so geklappt hat. Der Anwalt hat sich wirklich bemüht und alles versucht, dass das … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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