3.376 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 78

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Zirngast
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Zirngast
Zirngast Rechtsanwälte, Holtzendorffstr. 7, 14057 Berlin 6969.5349744584 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Zirngast bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Herr Zirngast ist Fachlich wie auch menschlich sozial kompetent. Er hat in einem Rechtsstreit vor Gericht das Best … (01.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Salge
Rechtsanwalt Michael Salge
S & K Rechtsanwälte, Theaterstr. 7, 31141 Hildesheim 6792.7468908223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Salge bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(29.04.2021) Herr Salge hat mir bei einem Unfallschaden erfolgreich geholfen. Die Gegenseite der Versicherung wollte mir 50% des …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
Dr. Gleim & Partner – Rechtsanwaltssozietät, Admiralitätstr. 4, 20459 Hamburg 6719.6665718011 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Ich erhielt während einer langandauernden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit meinem AG eine sehr kompetente und … (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Rechtsanwältin Jutta Leitherer
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jutta Leitherer
(26.05.2022) Habe vollstes Vertrauen in Jutta Leitherer
Profil-Bild Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Kanzlei Roy Gilbert Rogers, Oststr. 152, 40210 Düsseldorf 6649.7308352335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Hahn
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Hahn - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gefühl bei Herrn Hahn, glaubwürdig und kompetent (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Lehr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 47 Bewertungen Herr Lehr hat fundiertes Wissen zum Thema Mietrecht. Er hat mich bestens beraten und mein Anliegen sofort bearbeitet. (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Krasa
Rechtsanwalt Philipp Krasa
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Lerne von gestern, plane für morgen“
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Datenschutzrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Philipp Krasa
(18.01.2024) Herr Krasa beantwortete meine Frage zum Mietrecht schnell und Kompetenz. So könnte ich als Versicherungsmakler meinem …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
Kaspar & Partner GbR Rechtsanwälte, Hildastr. 55, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4803610043 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener M.A.
aus 5 Bewertungen Eine sehr gute, hoch professionelle und ehrliche Beratung! Wir konnten immer Alles fragen, er nahm immer viel Zeit für … (27.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
Dr. Hantke & Partner Rechtsanwälte, Ebertallee 1, 22607 Hamburg 6713.1940291842 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Kühnemund hat schnell und für mich verständlich auf meine Fragen geantwortet. Ohne Fachchinesisch und ohne … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nia Falke
sehr gut
Rechtsanwältin Nia Falke
Anwaltskanzlei Falke, Im Trutz Frankfurt 49, 60322 Frankfurt am Main 6929.071372143 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Nia Falke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen hat das Problem in kurzer Zeit gelöst (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
sehr gut
Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
Hillmer!Rechtsanwaltskanzlei, Alsenstr. 28c, 14109 Berlin 6966.1918667473 km
Der Lohn für eine Sache zu streiten sollte nicht materieller Natur sein, sondern die Zufriedenheit für ein gerechtes Anliegen seine Kraft, sein Wissen und seine Erfahrung eingesetzt zu haben.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Hauke Heinz Hillmer
aus 14 Bewertungen Herr Hillmer war gefühlt 24 Stunden - auch am Wochenende - für meine Anliegen da und hat einen geeigneten … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Thum gerne zur Verfügung
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstr. 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Geht nicht, gibts nicht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Seufert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
(07.06.2024) sehr freundlich,sehr kompetent,
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Schmitt
Rechtsanwältin Sabrina Schmitt
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Christofsstr. 5 5, 55116 Mainz 6806.5108391758 km
Mit Kompetenz und Erfahrung für Ihr Recht!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Datenschutzrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sabrina Schmitt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Millad Ghasemi
Rechtsanwalt Millad Ghasemi
Rechtsanwalt Ghasemi, Schadowstraße 53, 40212 Düsseldorf 6649.3721732186 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Millad Ghasemi
aus 9 Bewertungen Auf der Suche nach einem Anwalt habe ich mir einige angesehen und mich dann für Herrn Ghasemi entschieden, da seine … (12.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Sonnenschein
Kanzlei Stockhofe, Sonnenschein, Blümer, Zillertaler Straße 7, 47249 Duisburg 6640.2886186697 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Sonnenschein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
Kanzlei Ariane Ulhorn, Falkensteinstr. 186, 46047 Oberhausen 6642.1880847845 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Ariane Ulhorn
aus 6 Bewertungen Frau Dr.Ariane Uhlhorn hat uns bei zwei Schadensfällen sehr kompetent zur Seite Gestanden.Wir bedanken uns herzlich … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubert Mangold
Rechtsanwalskanzlei Mangold, Wendelgardstr. 34, 88045 Friedrichshafen 7013.8540230551 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hubert Mangold gerne zur Verfügung
(11.09.2023) Sehr gute auf den Punkt gebrachte Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann
Kanzlei Ernst Jakob Weikmann, Mozartstr. 12, 87600 Kaufbeuren 7073.3745967381 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Ernst Jakob Weikmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Sehr hilfreich in der Beratung und Tipps zu weiteren vorgehweise in meinem Fall (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Löwenberger
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Löwenberger
Rechtsanwälte Löwenberger, Torstr. 13, 38518 Gifhorn 6809.3823551101 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Kai Löwenberger
aus 90 Bewertungen Kompetente und immer erreichbare Beratung. Sowohl durch die Anwälte als auch durch die Mitarbeiter. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
Strauß-Herrmann, Kirchstraße 20, 88699 Frickingen 6991.4692807061 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole Strauß-Herrmann
aus 9 Bewertungen Frau Strauß-Herrmann ist die beste Anwältin. Sie ist sehr nett und zuvorkommend und berät einen in jeglicher Hinsicht. … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Kölbl
Rechtsanwältin Silvia Kölbl
Kanzlei Silvia Kölbl, Ringstr. 7, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.4025646185 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Silvia Kölbl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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