3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 79

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Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Rechtsanwältin Martina Große-Wilde
Große-Wilde & Partner GbR, Kaiserstr. 15, 53113 Bonn 6694.9081325103 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Große-Wilde im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Leonhardtstr. 6, 30175 Hannover 6768.2726265589 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi
sehr gut
Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi
ABC Rechtsanwaltskanzlei I Kanzlei für Mietrecht, Baurecht, Grundstücksrecht, Am Kabellager 11, 51063 Köln 6676.7773619219 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Brodt-Chiadmi hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Frau RA Brodt-Chiadmi hat uns schneller als gedacht zum Endergebnis bzw. zum Urteil zu unseren Gunsten gebracht. Eine … (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Mende
Rechtsanwalt Ralf Mende
Anwaltskanzlei Mende & Mende, Marktplatz 5/2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.0248293527 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Mende ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
gut
Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
Kanzlei Stefan-Alois Becker, Dalbergstr. 4, 65929 Frankfurt am Main 6818.1510158247 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
aus 29 Bewertungen Herr Becker hat einen Unfall für mich abgewickelt, ich habe beste Erfahrungen mit ihm und kann nur jedem raten, zu ihm … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Hermes
aus 64 Bewertungen Herr Hermes hat kurzfristig eine Sache angenommen, bei der es um die Rückforderung einer Kaution ging. Er hat den … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge
Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge
Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge, Rhein-Mosel-Str. 18b, 56281 Emmelshausen 6753.2876116858 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(23.04.2021) Super schnelle Antworten auf unsere Anliegen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Bose
aus 45 Bewertungen Mit Frau Bose, war der Rechtsfall sehr unkompliziert. Nach einem Telefonat und einer Unterschrift per E-Mail ging es … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Häming
HÄMING DORN Rechtsanwälte, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2612046292 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Häming für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Widiger
Rechtsanwältin Claudia Widiger
Kanzlei Claudia Widiger, Markt 21, 18273 Güstrow 6832.5665108056 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Widiger ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(09.04.2024) Frau Widiger hat mir in einer rechtlichen sozialen Sache sehr geholfen
Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
sehr gut
Rechtsanwältin Christin Harfenmeister
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwältin Familienrecht • Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Christin Harfenmeister ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Ich habe die Rechtsberatung von Frau Harfenmeister erneut in Anspruch genommen und bin wieder äußerst zufrieden mit … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rabald
Rechtsanwalt Frank Rabald
Kanzlei Frank Rabald, Meißner Str. 6, 01558 Großenhain 7053.6381012138 km
"Das Recht schlägt zurück !"
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Rabald gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Ein Anwalt, der einem zuhört, und sich schnell um die Interessen kümmert. (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rufus Terhorst
sehr gut
Anwaltskanzlei Terhorst und Molwitz, Heinrichsallee 8, 52062 Aachen 6629.9346087698 km
Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht • Pflegerecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rufus Terhorst
aus 64 Bewertungen Wir sind sehr, sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Terhorst, fachlich hoch qualifiziert, kompetent in jeder … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Wagner
Kanzlei Master Law Mallorca, Avda. Alexandre Rosselló, 15, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.4472453473 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Wagner
aus 26 Bewertungen Sehr kompetenter und freundlicherAnwalt , Termin war kurzfristig möglich , intensive Beratung zu allen Fragen und sehr … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
Baurechtler Bremen | Fachanwalt für Baurecht, Udo Kuhlmann, Teerhof 59, 28199 Bremen 6675.3957682678 km
Ihr Fundament im Baurecht – Kompetenz, die trägt
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Udo Kuhlmann
aus 9 Bewertungen Als Bauherr in einer Mängelsache gegenüber dem Bauträger fühlte ich mich bestens beraten und vertreten. Die kompetente … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus
Bartholomäus Günthner & Partner, Bahnhofstr. 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.2794671559 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Oliver Bartholomäus unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 46 Bewertungen Sehr guter kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Ich habe mich als Mandant sehr gut aufgehoben gefühlt. Er nahm sich … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heller
Rechtsanwältin Claudia Heller
Kanzlei Claudia Heller, Königstr. 17, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.2133926589 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Heller gerne zur Verfügung
(09.05.2021) Jederzeit wieder. Ich habe mich telefonisch über das Erbbrecht sehr gut beraten gefühlt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sergej Petrusenko
sehr gut
Rechtsanwalt Sergej Petrusenko
Ahrens & Schwarz GmbH, Gorkoho 11, Kiew, 01004, Ukraine 8059.515050015 km
Deutsche Qualität bei herkömmlichen oder unkonventionellen Lösungen. Seit 20 Jahren Ihr zuverlässiger Partner in der Ukraine. Auch in Krisenzeiten besser gleich zum Marktführer.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Sergej Petrusenko
aus 41 Bewertungen Sehr kompetent, in jeder Weise auf meine Anforderungen eingegangen... (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Hacker
Rechtsanwältin Martina Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bahnhofstr. 3, 85375 Neufahrn bei Freising 7114.4500680089 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Martina Hacker für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Schilling
Rechtsanwalt Fabian Schilling
Anwaltskanzlei Fabian Schilling, Halbmondstr. 2, 74072 Heilbronn 6912.9524749199 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Fabian Schilling
aus 6 Bewertungen Herr Schilling ist sehr freundlich und kompetent. (24.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Lorenz Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Lorenz Weber
way2law - Rechtsanwälte Dr. Weber, Weber & Koll., Weißenfelser Str. 2, 06217 Merseburg 6958.9163984231 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Lorenz Weber - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Finde es gut dass da mal ein Anwalts nicht stocksteif sondern hemdsärmelig dasitzt und zupackt. Er ist jetzt mein … (28.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Jelden
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Jelden
Kanzlei Jelden - Kanzlei für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Ruppmannstr. 33a, 70565 Stuttgart 6930.06204919 km
Wäre die Welt so, wie ich sie mir wünsche, wäre ich arbeitslos.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Jelden gerne zur Verfügung
aus 49 Bewertungen Nachdem mir zuvor 4 Kollegen abgesagt hatten, hat Herr Jelden mir spontan Hilfe zugesagt, danke (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmitt
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Schmitt
Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Christofsstraße 5, 55116 Mainz 6806.5108391758 km
Bei Fragen rund um Auto, Reisen und Straßenverkehr bin ich der richtige Ansprechpartner
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Schmitt
aus 28 Bewertungen Obwohl ich an dem Verkehrsunfall eindeutig unschuldig war, weigerte sich die gegnerische Versicherung hartnäckig, den … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nauck
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Nauck
Wöhlermann, Lorenz & Partner, Torgauer Str. 44-47, 04916 Herzberg/Elster 7012.6162762926 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Nauck
aus 11 Bewertungen Wir sprechen die gleiche Sprache und die Beratungen sind für mich verständlich und und nachvollziehbar (17.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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