3.373 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 77

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Profil-Bild Rechtsanwältin Frauke Thole
sehr gut
Rechtsanwältin Frauke Thole
Rechtsanwältin/Fachanwältin Frauke Thole, Windhoffstr. 9, 48431 Rheine 6635.4844158734 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Frauke Thole im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 163 Bewertungen Schon das Telefonat wurde sehr freundlich und kompetent von der Mitarbeiterin entgegen genommen. Ein Termin wurde … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Jödicke
Rechtsanwalt Stefan Jödicke
Kanzlei für Steuern & Recht Peine, Im Kohlweg 8, 31228 Peine 6795.7860824742 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Jödicke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Seit vielen Jahren der beste Anwalt, den ich kennenlernen durfte, sowohl fachlich als auch menschlich (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dustin Bartz
Rechtsanwalt Dustin Bartz
Rechtsanwaltskanzlei Bartz, Hindenburgstraße 12, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.7147260459 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dustin Bartz gerne zur Verfügung
(22.02.2024) Unser Nachbar hat unsere Bäume gestutzt, uns die Rechnung geschickt, obwohl wir ihm vor 10 Jahren ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Mühlenstr. 24, 23552 Lübeck 6743.3692398434 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Rechtsanwalt Sigurd Fabig
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Sigurd Fabig - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Die beste Rechtsanwalt H.Fabig Dankeschön (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Kanzlei Stefan Ullrich, Kaiserstraße 14, 97070 Würzburg 6921.1774536697 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Ullrich ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(20.11.2020) Ich bin sehr zufrieden. Nimmt sich Zeit und kümmert sich gut und kompetent um mein Anliegen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
Kanzlei Nicole Schellenberger, Oppelner Strasse 6, 67259 Beindersheim 6833.8099531463 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nicole Schellenberger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Frau Schellerberger hat uns schnell und kompetent geholfen, wir können sie nur weiterempfehlen! (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Rechtsanwältin Stephanie Herrmann
Anwaltskanzlei Herrmann, Markt 4, 09569 Oederan 7057.1518204208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Jagdrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Herrmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Esser unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
Rechtsanwaltskanzlei Hasson, Wilhelmstr. 16, 45219 Essen 6651.9991915516 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
aus 10 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwalt Florian Schmidt
Rechtsanwälte Dorilies Schmidt-Paepcke & Florian Schmidt, Goethestr. 10, 80336 München 7118.1271095348 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Schmidt ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(13.08.2021) Ich wurde höchst kompetent und mit sehr großem menschlichem Einfühlungsvermögen, insbesondere hinsichtlich der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Petrale
Rechtsanwältin Jessica Petrale
Rechtsanwaltskanzlei Petrale, Theodor-Heuss-Allee 112, 60486 Frankfurt am Main 6822.630061273 km
Ich kämpfe um Ihr Recht.
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jessica Petrale bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Frau Petrale ist eine super Anwältin. Sie ist hinter der Sache her und kümmert sich gut um ihre Mandanten. Ich wurde … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tina Vogel
Rechtsanwältin Tina Vogel
Anwaltskanzlei Oppenheim & Vogel, Maximilianstr. 28, 67346 Speyer 6854.186810277 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Tina Vogel
(18.01.2023) Sehr geehrte Frau Vogel, ich möchte noch schnell für Ihre Ausführungen zu meinem Fall ganz herzlich DANKEN. Danke dass …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf
Ohrndorf Recht & Steuer GmbH, Nevelstr. 33, 44795 Bochum 6662.7854885196 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Ohrndorf hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Marburger 16, 10789 Berlin 6972.0242967823 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(05.06.2021) Sehr gute Vetretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
Rechtskontor Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg 6717.067435135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
aus 131 Bewertungen Ich kann Herr Haghighatmehr zu 100% weiterempfehlen. Preis-Leistungs-Verhältnis ist sehr gut und die Betreuung & … (15.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
gut
Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker
Kanzlei Stefan-Alois Becker, Dalbergstr. 4, 65929 Frankfurt am Main 6818.1510158247 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan-Alois Becker ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Herr Becker hat einen Unfall für mich abgewickelt, ich habe beste Erfahrungen mit ihm und kann nur jedem raten, zu ihm … (19.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Franke
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Franke
Rechtsanwälte Franke • Ruf in Bürogemeinschaft, Emmeramsplatz 6, 93047 Regensburg 7099.9475318149 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Franke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 52 Bewertungen nach kurzen Fragen zum Anliegen, kommt Herr Franke sehr schnell zum "Kern" des "Problems" und … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Knaier
Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen H. Knaier hat ausführlich begründet wann die Kündigung eines Mietverhältnis Erfolgversprechend ist. (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Abate
Rechtsanwalt Marco Abate
Abate Bächle Storp PartmbB, Petrusplatz 11, 89231 Neu-Ulm 7004.7513163212 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Marco Abate im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und zeitnahe Durchführung - Erklärungen ausführlich damit es auch wir Laien verstehen und … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat
Kanzlei Adolf Robert Pamatat, Dr.-Geldmacher-Straße 36, 41540 Dormagen 6658.9254136868 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Adolf Robert Pamatat hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Heine
Rechtsanwalt Sebastian Heine
Heine und Leibing - Rechtsanwälte, Bornhövedstraße 95, 19055 Schwerin 6798.5472970424 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Heine ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Der erste Kontakt und das erste Gespräch waren super. Kann ich nur empfehlen. (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Bonhag
Rechtsanwalt Marco Bonhag
Kanzlei Marco Bonhag, Geschwister-Vömel-Weg 5, 91052 Erlangen 7000.674222578 km
Ihr gutes Recht in Erlangen!
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Bonhag gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
sehr gut
Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6848.1399373571 km
Lassen Sie sich nicht von Google beraten, sondern von mir als engagierter Fachanwältin, die sich Zeit für Sie nimmt und Ihr individuelles Problem mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz angeht!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
aus 27 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Herp erstklassig anwaltlich vertreten gefühlt. Sie konnte mein Anliegen schnell und kompetent … (01.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.