73 Anwälte für Patentamt | Seite 4

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Patentanwalt Dipl.-Phys. Peter Strauß , L.L.M., M.A.
grommes strauß - patentanwaltskanzlei - Ihre Idee ist Gut., Gebrüder-Pauken-Straße 12b, 56218 Mülheim-Kärlich 6738.5762197333 km
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Rechtliche Fragen im Bereich Patentamt beantwortet Herr Patentanwalt Dipl.-Phys. Peter Strauß , L.L.M., M.A.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Patentamt

Fragen und Antworten

  • Patentamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Patentamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Patentamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Patentamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Patentamt - oder bessergesagt das Deutsche Patent- und Markenamt - ist eine Behörde, die dafür sorgt, dass geistiges Eigentum geschützt wird. So kann der Urheber eines Werks oder ein Erfinder beim Patentamt die Eintragung eines Schutzrechts - in Betracht kommen z. B. das Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, die Marke oder auch das Patent - beantragen. Hat das Patentamt etwa nach der Markenanmeldung oder der Patentanmeldung das jeweilige Schutzrecht gewährt, hat der Inhaber des Rechts das alleinige Nutzungsrecht an der Erfindung bzw. dem Werk. Die unerlaubte Nachahmung - umgangssprachlich auch Produktpiraterie genannt - hat dann zur Folge, dass der Rechteverletzer nicht nur mit einer Abmahnung und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sondern auch mit einer Forderung des Geschädigten auf Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung oder sogar einem Strafverfahren rechnen muss.

Zu beachten ist jedoch, dass das Patentamt gewisse Schutzrechte auch gewährt, obwohl es zuvor nicht überprüft hat, ob die nötigen Voraussetzungen - z. B. Neuheit oder erfinderische Tätigkeit - vorliegen, sog. ungeprüfte Schutzrechte. Stellt sich also nach Erteilung des Schutzrechtes, wie etwa einem Gebrauchsmuster, heraus, dass ein Dritter davor bereits dieselbe Idee hat schützen lassen, so muss in einem Zivilprozess geklärt werden, wer tatsächlich den Anspruch auf Ideenschutz oder etwa Designschutz hat. Gegen das Patentamt können in diesem Fall aber keine Ansprüche geltend gemacht werden; es ist vielmehr Aufgabe des Antragstellers, die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung eines Schutzrechtes zu prüfen.

Patentschutz oder der Schutz durch ein anderes Schutzrecht spielt vor allem im freien Wettbewerb eine große Rolle. Nicht nur kurz nach einer Firmengründung sollte ein Unternehmen seine Ideen beim Patentamt anmelden und absichern lassen. Schließlich kann es passieren, dass Mitbewerber die Idee „klauen" und eine Fälschung auf den Markt bringen. Der Erfinder kann dann aber noch Ansprüche aus dem Urheberrecht gegen den Konkurrenten geltend machen. Ferner spielt bei der Unternehmensbewertung, und damit verbunden einem Firmenverkauf, eine wichtige Rolle, ob das Unternehmen etwa Patentinhaber ist. Denn viele gute Ideen der Arbeitnehmer - hierbei muss aber stets das Arbeitnehmererfindungsgesetz beachtet werden - erhöhen den Innovationsfaktor und damit den Wert des Unternehmens.

Für die Erteilung eines Schutzrechts verlangt das Patentamt die Zahlung eines einmaligen Betrags. Außerdem erhebt das Patentamt für den Erhalt des Schutzrechtes eine jährliche Gebühr. Wer die Kosten nicht übernimmt, verliert also sein Schutzrecht.

Wer übrigens Patentanwalt werden möchte, kann sich beim Patentamt im Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz fortbilden.

Wer seine Erfindung oder Idee nicht nur national, sondern auch international schützen lassen möchte, kann sich an das Europäische Patentamt wenden, und in beinahe 40 europäischen Staaten etwa ein Patent anmelden.

(VOI)

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