3.414 Anwälte für Renovierungspflicht | Seite 143

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Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle
RA MMag. Daniel Köhle, Dr.-Glatz-Straße 6, 6020 Innsbruck, Österreich 7160.6553268168 km
Kompetent! Lösungsorientiert! Empathisch!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt MMag. Daniel Köhle ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Renovierungspflicht
aus 8 Bewertungen Im Zuge der Veräußerung unserer Liegenschaft haben wir uns an MMag Köhle gewandt. Durch seine fachlich kompetenten … (31.03.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Frank Puletz Kanzlei Puletz, Neustr. 10a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6968.2653546126 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Puletz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Renovierungspflicht
aus 22 Bewertungen Sehr schneller Rückruf durch den Anwalt und eine ausführliches Gespräch zum Thema. Momentan ist die Klärung des … (26.10.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schünemann
SCHORK KAUFFMANN BREMENKAMP Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte, Erbprinzenstraße 32, 76133 Karlsruhe 6868.6377950432 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schünemann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Renovierungspflicht
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente und sympathische Beratung mit schnellen Antwortzeiten (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Weitzmann
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Weitzmann
Rechtsanwälte Kreimer & Kollegen | Rechtsanwaltskanzlei, Bunte Str. 13, 48496 Hopsten 6639.7979358562 km
Fachanwalt Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Renovierungspflicht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Weitzmann
aus 12 Bewertungen Sehr netter Anwalt und sehr nette Mitarbeiter. Ich hatte eine super Beratung und würde das Team immer wieder empfehlen. (12.04.2024)
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Rechtsanwalt Ralf Eicker
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Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Renovierungspflicht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Eicker
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Rechtsanwältin Finja Schmidt
Schley Allhoff Seiger | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Rosenstraße 3, 59494 Soest 6712.3569848118 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Finja Schmidt für Rechtsfragen rund um den Bereich Renovierungspflicht
(25.04.2024) Die Arbeit von Frau Schmidt war eine 10/10 Ich bin selten so fachlich, schnell und sympathisch beraten worden, wie in …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Renovierungspflicht

Fragen und Antworten

  • Renovierungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Renovierungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Renovierungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Renovierungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Renovierungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Wort Renovierungspflicht fällt häufig in Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen im Rahmen von Mietverhältnissen. Nahezu jeder Mietvertrag enthält dabei Klauseln zur Renovierungspflicht. In der Regel übertragen sie die Pflicht zur Renovierung dem Mieter, obwohl laut Mietrecht die Instandhaltung der Mietsache eigentlich dem Vermieter obliegt. Per Vertrag lässt sich von dieser gesetzlichen Regelung jedoch abweichen. Grund für den häufigen Gebrauch dieser Möglichkeit ist, dass der Vermieter die Renovierungskosten nicht in die Miete einkalkulieren muss. Das hat in der Regel niedrigere Mietkosten für den Mieter zur Folge. Daneben sind in engen Grenzen auch Kleinreparaturen auf den Mieter per Vertrag übertragbar. Besenrein meint nur das Kehren der Räume und Entfernen grober Verschmutzungen. Renovierung ist strikt von einer Modernisierung zu unterscheiden. Im Übrigen besteht kein grundsätzlicher Unterschied zwischen Wohnraummietvertrag und Gewerbemietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) stellt immer öfter fest, dass es keine Gründe gibt, Gewerberäume anders als Mietwohnungen zu behandeln.

Renovierungsklauseln unterliegen als AGB besonderer Kontrolle

Häufig stellen sich Mietvertragsklauseln zur Renovierungspflicht nach gerichtlicher Prüfung als unwirksam heraus. Das liegt insbesondere an den meist bei der Vermietung verwendeten Formularverträgen. Denn die darin enthaltenen vorformulierten Klauseln, die für eine vielfache Verwendung vorgesehen sind, gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB unterwirft das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wiederum einer umfangreichen Kontrolle, um Benachteiligungen des Vertragspartners auszuschließen. An dieser AGB-Kontrolle nach dem BGB scheitern die Formularklauseln jedoch häufig.

Renovierungspflicht entfällt bei unwirksamer Klausel ersatzlos

Stellt sich eine Renovierungsklausel als unwirksam heraus, entfällt die Renovierungspflicht des Mieters. Der Vermieter kann deswegen jedoch keine Mieterhöhung verlangen. Ebenso kann der Vermieter den Mieter nicht zu einer Vertragsänderung zwingen oder die Mietkaution einbehalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt im Übrigen die gesetzliche Regelung, die meist mieterfreundlicher ausfällt.

Häufige Fälle unwirksamer Klauseln

Die Renovierungspflicht scheitert oft daran, dass die ihr zugrunde liegenden Regelungen zu starr sind oder zu weit gehen, etwa indem sie zu einem besseren Zustand der Mietsache als vor der Anmietung, führen würden. Denn die Renovierung soll lediglich wieder zu einem vermietbaren Zustand führen. Die normale Abnutzung muss der Vermieter daher hinnehmen. Schließlich erhält er dafür auch die Miete.

Handwerkerklausel und Eigenleistung

Das betrifft zum einen Handwerkerklauseln. Eine Renovierungspflicht unter ausschließlichem Einsatz von Profis ist unwirksam und nicht zu befolgen. Der Mieter kann die Schönheitsreparaturen daher in Eigenleistung erbringen. Die fehlende Notwendigkeit, Handwerker mit den Arbeiten zu beauftragen, schafft gerade bei der Endrenovierung Kostenvorteile. Da der folgende Umzug in dieser Zeit ohnehin weitere Kosten verursacht, kommt das vielen nicht ungelegen.

Farbwahlklausel und Streichen

Eine Renovierungspflicht entfällt zudem, wenn eine Klausel das Streichen beim Auszug in einer bestimmten Farbe verlangt. Lediglich eine helle, neutrale Farbe darf der Vermieter verlangen. Aus diesem Grund sind auch Regelungen, die das Weißen der Wohnung verlangen, unwirksam.

Genauso wenig darf ein Vermieter einen Außenanstrich verlangen. Der Mieter muss deshalb z. B. den Balkon, die Fensterrahmen von außen bzw. Außentüren oder gar im Treppenhaus nicht streichen. Hingegen ist es zulässig, das Streichen bzw. Renovieren von Gegenständen, die etwa zur Heizung gehören, von Bad, Dusche und mitvermieteter Einbauküche zu verlangen.

Starre Fristen und Renovierungsbedürfnis

Die Renovierungspflicht ist des Weiteren nicht gegeben, wenn das Renovieren nach starren Fristvorgaben oder willkürlich erfolgen muss. Denn die Renovierungspflicht ist vom Zustand der Wohnung abhängig. Richtet sie sich nach fest bestimmten Zeitabständen, sind entsprechende Klauseln unwirksam. Selbst wenn sie wirksam sind, kann eine beim Auszug verlangte Renovierungspflicht entfallen, wenn die Wohnung bzw. die Räume wegen der zuvor erfolgten Renovierung keinen renovierungsbedürftigen Zustand aufweisen.

Aufgrund der Vielzahl weiterer möglicher Formulierungen im Mietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht, bei denen mitunter nur ein Wort über wirksam oder unwirksam entscheidet, empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Denn sonst droht bei nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen wegen irrtümlich angenommener Unwirksamkeit neben dem rechtmäßigen Einbehalt der Kaution durch den Vermieter auch eine Klage auf Schadenersatz. Auf der anderen Seite kann aber bei trotz unwirksamer Regelungen zur Renovierungspflicht erfolgten Schönheitsreparaturen auch ein Ersatzanspruch gegen den Vermieter möglich sein.

(GUE)

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