1.134 Anwälte für Sozialversicherung | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
KMO Dr. Schmitz & Denno Rechtsanwälte, Wolbecker Str. 70, 48155 Münster 6664.1463384309 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz bietet im Bereich Sozialversicherung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin & Mediatorin Anne-Kathrin Gröninger
Kanzlei Anne-Kathrin Gröninger, Lingener Straße 38, 49716 Meppen 6605.5073817165 km
Sozialrecht • Versicherungsrecht • Mediation • Medizinrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin & Mediatorin Anne-Kathrin Gröninger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Sozialversicherung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Kubach
Rechtsanwalt Dieter Kubach
Kubach Rechtsanwälte, Ernst-Thälmann-Str. 69, 15562 Rüdersdorf bei Berlin 6998.6140607831 km
idem ius omnibus (gleiches Recht für Alle).
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Sozialversicherung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dieter Kubach
aus 9 Bewertungen Ich bin sehr zu Frieden mit der Arbeit von h. Kubach ich kenne ihm schon seit 2003 ein sehr zuverlässiger Anwalt steht … (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser
Macho-Lauser Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31, 85221 Dachau 7102.3224330606 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Charlotte Lauser - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Sozialversicherung
(29.04.2021) Frau Dr. Lauser, hat auf meine Anfrage sehr gut geantwortet. Danke !
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT)
Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann und Sodan, Kumpfmühler Str. 30, 93051 Regensburg 7099.9777344909 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Ronald Hofmann , LL.M. (UCT) ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Sozialversicherung
aus 11 Bewertungen Es wurde zügig der Kontakt hergestellt und Vorbereitungen getroffen werden. Jetzt müssen wir sehen was kommt. (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Knopp
Günter Knopp, Burgdorfer Str. 22, 31275 Lehrte 6781.3953777943 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Sozialversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Günter Knopp
aus 8 Bewertungen Für meine Sozialrechtsangelegenheiten hat Herr Knopp und sein Team sich schon zweimal zu meiner vollsten zufeiedenheit … (09.01.2015)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sozialversicherung

Fragen und Antworten

  • Sozialversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sozialversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sozialversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sozialversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sozialversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Sozialversicherung gehört zum Sozialrecht und umfasst in Deutschland folgende Sozialversicherungszweige:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Jeder Sozialversicherungszweig soll ein großes Lebensrisiko abdecken. Die Sozialversicherung ist als gesetzliche Versicherung weitgehend als Pflichtversicherung ausgestaltet. Pflichtversichert sind dabei insbesondere Arbeitnehmer. Die Familie, also Ehepartner und Kinder, ist ggf. beitragsfrei mitversichert. Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. Für freischaffende Künstler gibt es die Künstlersozialversicherung. Die Versicherten zahlen Beiträge und sie, oder mitversicherte Personen, erhalten Leistungen, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Andere Sozialleistungen, wie Sozialhilfe oder auch Hartz IV dienen unabhängig von einem Versicherungsverhältnis der unmittelbaren Existenzsicherung und sind durch Steuern finanziert. Diese Sozialleistungen gehören zwar zum allgemeinen Sozialrecht, aber nicht zum insoweit engeren Sozialversicherungsrecht.

Geregelt ist die Sozialversicherung in den einzelnen Sozialgesetzbüchern (SGB). Dabei gilt das SGB III für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung. Im SGB V ist die gesetzliche Krankenversicherung, also Krankenbehandlung durch Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus geregelt. Das SGB VI regelt die gesetzliche Rentenversicherung, also insbesondere Altersente und Erwerbsminderungsrente, aber auch Maßnahmen, um eine Frühverrentung zu vermeiden. Das SGB VII betrifft die gesetzliche Unfallversicherung, also rund um die Bereiche Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Im SGB XI findet sich die gesetzliche Pflegeversicherung mit Leistungen für pflegebedürftige Personen.

Das SGB IV und das SGB X enthalten dagegen allgemeinere Regelungen, die für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung gelten. Dabei gibt es neben Regeln zur Sozialversicherungspflicht auch Normen zur Kostenerstattung zwischen den jeweiligen Trägern der Sozialversicherungszweige. Schließlich muss nach einem Unfall ggf. schnell durch einen Arzt Hilfe geleistet oder im Krankenhaus eine Operation durchgeführt werden, wobei nicht immer feststeht, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Für die Krankenbehandlung nach einem Arbeitsunfall muss die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen, während bei einem Freizeitunfall die Krankenversicherung zuständig wäre. Für eine Erwerbsminderungsrente kann wiederum die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sein.

Die Sozialversicherungspflicht knüpft regelmäßig an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses an. Nach dem Einkommen richtet sich regelmäßig auch die Höhe der Beiträge, die als Sozialabgaben bezeichnet werden. Sozialversicherungsbeiträge unterteilen sich regelmäßig in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil. Zusammen mit der Lohnsteuer werden aber beide Anteile vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft getragene gesetzliche Unfallversicherung finanziert dagegen allein der Arbeitgeber. Besserverdiener, die mit ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

(ADS)

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