1.179 Anwälte für Versicherungspolice | Seite 50

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Fittschen
sehr gut
Rechtsanwalt Dierk Fittschen
Kanzlei Fittschen, Hermann-Burgdorf-Str. 1, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.5474778905 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dierk Fittschen ist Ihr Ansprechpartner für Versicherungspolice
aus 28 Bewertungen Herr Fitschen hat mich super vertreten und für einen guten Abschluss gesorgt. Er ist sehr zu empfehlen und ich würde … (26.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Wegner
sehr gut
Kanzlei André Wegner, Cubanzestr. 19b, 18225 Ostseebad Kühlungsborn 6789.5846228009 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt André Wegner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Versicherungspolice
aus 93 Bewertungen Herr Wegner übernahm nach zielorientierter Beratung sofort meine rechtliche Vertretung. Verständnisvoll und kompetent … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Müller-Herr
Kanzlei Daniela Müller-Herr, Caldenhofer Weg 117, 59063 Hamm 6690.5808848868 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Müller-Herr ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Versicherungspolice

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Versicherungspolice

Fragen und Antworten

  • Versicherungspolice: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Versicherungspolice sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Versicherungspolice: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Versicherungspolice umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Versicherungspolice und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mit einer Versicherungspolice - auch Versicherungsschein genannt - wird bestätigt, dass ein Vertrag über eine bestimmte Versicherung, z. B. eine Haftpflicht, eine Rechtsschutzversicherung, eine Gebäudeversicherung, eine Kfz-Versicherung oder eine Lebensversicherung, geschlossen wurde. Die Versicherungspolice kann in Textform oder als Urkunde erstellt werden und ermöglicht dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz nachzuweisen und im Schadensfall eine Schadensregulierung durch die entsprechende Versicherung zu verlangen. Wann ein Versicherungsfall tatsächlich vorliegt, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die zumeist in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Versicherungspolice beiliegen. So schließt etwa eine Kfz-Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen regelmäßig eine Einstandspflicht aus, wenn der Versicherte z. B. nach einem Verkehrsunfall Fahrerflucht begeht oder den Unfall aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht hat.

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien, dem Versicherungsgegenstand und den Versicherungsbedingungen enthält eine Versicherungspolice ferner Informationen zum Versicherungsbeginn und evtl. dem -ende, zu individuellen Risiken des Versicherungsnehmers, eventuell getroffenen Individualvereinbarungen oder auch einer Abtretung der Forderung z. B. zugunsten einer Bank. Denn wer etwa einen Hauskauf plant, muss damit rechnen, dass die Bank den nötigen Kredit nicht ohne Sicherheiten - etwa eine Grundschuld, eine Bürgschaft oder die Abtretung einer Forderung aus einer Lebensversicherung - gewähren wird. Als Beweis, dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, wird das Kreditinstitut die Vorlage der Versicherungspolice verlangen. Bei der Abtretung einer Lebensversicherung ist jedoch zu beachten, dass sie zuvor der Versicherungsgesellschaft schriftlich angezeigt worden sein muss.

Ein Versicherungsnehmer hat nach Vertragsabschluss gemäß § 3 I VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) einen Anspruch auf die Übermittlung einer Versicherungspolice. Erhält er die Versicherungspolice nicht, muss er auch die Erstprämie nicht zahlen. Denn nach § 33 VVG muss sie erst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins geleistet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dann auch kein Versicherungsschutz besteht, vgl. § 37 II 1 VVG.

Gemäß § 4 VVG ist die Versicherungspolice ferner ein sog. Legitimationspapier nach § 808 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet, der Versicherer kann seine Leistung mit befreiender Wirkung an den Inhaber der Versicherungspolice - also auch an eine andere Person als den Vertragspartner - erbringen. Dabei gilt jedoch, dass der Versicherer allein durch die Vorlage der Versicherungspolice durch den Inhaber nicht verpflichtet, sondern vielmehr berechtigt ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Ferner kann der Versicherer vor einer Leistung die Legitimation des Inhabers der Versicherungspolice verlangen. Zu der vertraglich versprochenen Leistung gehört übrigens nicht nur die Zahlung der Versicherungssumme bzw. die Schadensregulierung, sondern auch das Recht, nach einer Kündigung des Vertrages den Rückkaufswert zu erhalten.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Versicherungspolice umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Versicherungspolice besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.