417 Anwälte für Ausländerrecht & Asylrecht | Seite 18

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Profil-Bild Rechtsanwalt Mats Kühler
Rechtsanwalt Mats Kühler
Kanzlei Kühler, Goseriede 10-12, 30159 Hannover 6767.3543117933 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mats Kühler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht
(18.06.2024) Er hat uns am Telefon sehr geholfen und erklärt, dass wir es auch ohne seine Unterstützung schaffen können. Mit …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorotee Keller LL.M.
sehr gut
Kanzlei Keller, Sophienstr. 44, 60487 Frankfurt am Main 6823.5067301737 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Dorotee Keller LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht
aus 22 Bewertungen , ich bin Frau Liljana Hysen Hoxha. Geb. 07.12.1971.Kruje . Meine Anschrift Richard Wagner str 69. 63069 Offenbach am … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Schwarz
Rechtsanwalt Holger Schwarz
Canzlei Schwarz, Major-Hirst-Straße 11, 38442 Wolfsburg 6824.575323624 km
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Holger Schwarz ist Ihr Ansprechpartner für Ausländerrecht & Asylrecht
aus 7 Bewertungen Sehr schnelle Rückmeldung, sogar am Feiertag. Sachliche Info wann was wie zu tun ist. (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Esther Benthien
Kanzlei Benthien, Jahnstr. 17, 60318 Frankfurt am Main 6825.812087827 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Esther Benthien ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Ausländerrecht & Asylrecht
aus 8 Bewertungen Auf Grund einer sehr besonderen Situation in der ich mich befand, war Frau Benthien äußerst flexibel, und hat mir mit … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Abdulgani Güzel
Rechtsanwalt Abdulgani Güzel
GÜZEL Anwaltskanzlei, Daimlerstraße 66, 70372 Stuttgart 6932.2950067336 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Abdulgani Güzel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Ausländerrecht & Asylrecht
aus 8 Bewertungen I consulted Mr Guzel about my incoming divorce and the process on keeping my residence permit. He was very thorough … (20.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Holland
sehr gut
Andreas Felgentreff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gustav-Adolf-Straße 17, 04105 Leipzig 6981.381306784 km
Fachanwalt Steuerrecht • Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Holland im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 14 Bewertungen Sehr freundlich und professionell, sehr hilfreich in unserer Situation. (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Meinolf Reuther
Rechtsanwalt und Notar a.D. Meinolf Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Meinolf Reuther
(06.01.2021) Wir sind sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
sehr gut
Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
sehr gut
Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
Gorji Law, Lübecker Str 1, 22087 Hamburg 6721.3742139207 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Mojdeh Gorji
aus 42 Bewertungen اگر دنبال وکیل فارسی زبان که تو کارش صادق است و بسیار حرفه ای و با دقت کار می کنه هستیدفقط خانم گرجی رو بهتون پیشنهاد … (22.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Ausländerrecht & Asylrecht

Fragen und Antworten

  • Ausländerrecht: Wer darf nach Deutschland einreisen?
    Im Ausländerrecht gilt, dass Ausländer nur in das Bundesgebiet einreisen dürfen, wenn sie im Besitz eines anerkannten Passes oder Passersatzes sind. Ausgenommen von der Passpflicht sind nur Ausländer, die aus der Schweiz, aus Monaco oder Liechtenstein kommen. Für einen Aufenthalt, der kein bloßer „Kurzaufenthalt“ ist, bedarf es ferner eines Aufenthaltstitels, d. h. es muss eine Aufenthaltsgenehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Ein solcher Aufenthaltstitel ist etwa das Visum, das vor Einreise bei einer deutschen Botschaft eingeholt werden muss. Eine erleichterte Visumserteilung ist für Kurzaufenthalte vorgesehen, die nicht mehr als drei Monate dauern. Während eines solchen Kurzaufenthalts ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit verboten. Kein Visum brauchen US-Amerikaner, Angehörige von Deutschen und Bürger anderer EU-Staaten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Ausländerrecht & Asylrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Ausländerrecht & Asylrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Ausländerrecht & Asylrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ausländerrecht & Asylrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Ausländerrecht & Asylrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Allgemeines zum Ausländerrecht

Mit Ausländerrecht sind alle Regeln des deutschen Rechts und des EU-Rechts gemeint, die speziell für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gelten. Diese betreffen insbesondere deren Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ihr Recht zum dortigen Aufenthalt und insbesondere ihr Recht auf Asyl im Land ebenso wie auch zu ihrer Abschiebung ins Ausland. Ein weiterer wichtiger Inhalt des Ausländerrechts ist die Einbürgerung von Menschen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.

Andere Bezeichnungen für Ausländerrecht sind Fremdenrecht oder Migrationsrecht. Für letzteres existiert seit 2015 auch ein Fachanwaltstitel.

Zentrale Gesetze des Ausländerrechts sind das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG) und das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Das Aufenthaltsgesetz hat im Jahr 2005 das frühere Ausländergesetz abgelöst. Es kommt zur Anwendung, soweit nicht spezielle Regelungen wie das Asylrecht für Asylsuchende oder das Freizügigkeitsgesetz/EU für EU- und EWR-Bürger vorrangig gelten.

Darüber hinaus existieren weitere Normen mit speziellen Regeln, wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder das Aufenthaltsgesetz ergänzende Regelungen in Form der Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung.

Das Asylgesetz hieß bis zum Jahr 2015 Asylverfahrensgesetz. Es beinhaltet detaillierte Regeln zum Asylrecht, welches auf dem im Artikel 16a Grundgesetz verfassungsmäßigen Recht auf Asyl basiert, bei dem es sich um ein Grundrecht handel. Im Mittelpunkt des Asylrechts und insbesondere des Asylgesetzes steht dabei das mit einem Asylantrag beginnende und der Feststellung eines Rechts auf Asyl dienende Asylverfahren. Die Gesetzesregelungen des Ausländerrechts ergänzen zudem umfangreiche Verwaltungsvorschriften, die deren Anwendung im Detail regeln. Maßgeblich erfolgt die Anwendung des Ausländerrechts durch die Ausländerbehörden in den Bundesländern sowie mit Blick auf das Asylrecht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Hauptsitz in Nürnberg.

Für wen gilt das Ausländerrecht?
 
Das Ausländerrecht betrifft grundsätzlich alle Personen, die nicht ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Mit Blick auf die mögliche mehrfache bzw. oft doppelte Staatsbürgerschaft oder die Ehe oder die Geburt gemeinsamer Kinder mit einem ausländischen Partner kann das Ausländerrecht auch deutsche Staatsbürger betreffen.

Was regelt das Ausländerrecht zum Aufenthalt in Deutschland?
 
Für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es in der Regel eines Aufenthaltstitels. Davon ausgenommen sind aufgrund ihres Rechts auf Freizügigkeit Bürger eines EU-Staates, eines EWR-Staates oder der Schweiz sowie deren ausländische Ehepartnerin bzw. deren ausländischer Ehepartner, selbst wenn diese bzw. dieser eine andere Staatsangehörigkeit als die zuvor genannten besitzt. Bei längerfristigem Aufenthalt benötigen jedoch auch Besitzer eines Freizügigkeitsrechts zumindest ein geeignetes Aufenthaltsdokument. Andere Ausländer benötigen dagegen einen gültigen Aufenthaltstitel. Das Ausländerrecht kennt für sie folgende Aufenthaltstitel:

Ein Visum ist für viele ausländische Personen aus Drittländern zudem Voraussetzung für ihre berechtigte Einreise. Eine erleichterte Visumserteilung ist dabei in der Regel für Kurzaufenthalte möglich wie etwa als Touristenvisum. Je nach Aufenthaltstitel kann dieser auch weitergehende Rechte verleihen wie insbesondere zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Entscheidend ist stets, dass der Aufenthaltszweck dem Aufenthaltstitel entspricht.

Wer erteilt Visa, Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis?
 
Ein Visum wird bei einer Botschaft oder einem Konsulat als deutsche Vertretung im Ausland beantragt. Die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis wird dagegen mit Verwaltungsakt einer Ausländerbehörde erteilt.

Welche Aufenthaltszwecke kennt das Ausländerrecht?
 
Die zur Erteilung berechtigenden Aufenthaltszwecke und die Dauer der Gültigkeit bestimmt das Aufenthaltsgesetz. Der Aufenthalt kann danach zu folgenden Zwecken gestattet werden:

  • Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
  • Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG)
  • Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG)
  • besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG).

Je nach Aufenthaltszweck verlangt das Ausländerrecht die Erfüllung weiterer Voraussetzungen. So ist etwa bei einer mit einem Aufenthaltstitel verbundenen Erlaubnis zur Ausübung einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit neben der Ausländerbehörde auch die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen.

Wie regelt das Ausländerrecht den Familiennachzug?
 
Einen aus Sicht vieler Ausländer wichtigen Aufenthaltszweck bilden familiäre Gründe. Der Familiennachzug ist insofern je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich möglich. Für EU-Bürger ist der Nachzug von Familienangehörigen einfacher als für Nicht-EU-Bürger. Der Familiennachzug ist in jedem Fall nur auf bestimmte verwandte Personen beziehungsweise nahestehende Partner begrenzt.

Zu den regelmäßigen Voraussetzungen für den Familiennachzug gehören ein gültiger Aufenthaltstitel sowie ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für die bereits in Deutschland befindliche Person und für die zu ihr nachziehenden Personen.

Welche Rolle spielt das Asylrecht im Ausländerrecht?
 
Das Asylrecht beruht auf dem im Artikel 16a Grundgesetz verankerten Recht auf Asyl. Asylrecht genießen danach politisch Verfolgte. Zur Feststellung, ob jemand ein Asylrecht hat, wird das sogenannte Asylverfahren durchgeführt. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für die Dauer des Verfahrens erhält der Asylantragsteller eine Aufenthaltsgestattung. Im Rahmen des Asylverfahrens erfolgt regelmäßig eine Anhörung zur Feststellung eines Asylgrunds. Diese beinhaltet zudem eine Prüfung nach dem durch das EU-Recht vorgegebene Dublin-Verfahren hinsichtlich der Zuständigkeit eines anderen EU-Landes zur Asylgewährung. Ergibt das Asylverfahren, dass weder eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch ein Recht auf subsidiären Schutz besteht, kann die Entscheidung mit Widerspruch und Klage gegen den Bescheid gerichtlich überprüft werden. Andernfalls und bei einem erfolglosen Vorgehen droht regelmäßig die Ausweisung beziehungsweise die Abschiebung in das Herkunftsland. Auch hiergegen können noch rechtliche Gründe sprechen wie etwa ein Abschiebestopp aufgrund der Sicherheitslage im Herkunftsland, eine schwere Erkrankung oder eine bestehende Beschäftigung oder laufende Ausbildung. Wird aufgrund dessen eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz erreicht, ist damit eine Aussetzung der Abschiebung verbunden. Damit es nicht dazu kommt, müssen Betroffene regelmäßig die Verlängerung der stets nur befristet erteilten Duldung erreichen. Erschwert ist dies im Falle einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Aufenthaltsgesetz. Zu dieser sogenannten „Duldung light“ kommt es, wenn die Abschiebung wegen von der betroffenen Person zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann.

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