1.419 Anwälte für Bauvertrag | Seite 60

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Rechtsanwalt Martin Dickerboom
Rechtsanwaltskanzlei Blum & Dickerboom, Kaiserplatz 12, 80803 München 7118.095438184 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Dickerboom ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Bauvertrag
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sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Gräfe
Gräfe & Linder, Zunftstr. 3, 91154 Roth 7025.9051945778 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Bauvertrag beantwortet Herr Rechtsanwalt Tobias Gräfe
aus 82 Bewertungen Meine Frau und ich waren sehr zufrieden, trotz allen da der Anwalt den ersten Termin verpasst hat.Der 2.Termin hat … (21.02.2022)
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Rechtsanwältin Annette Würzberg
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Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Würzberg ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Bauvertrag
aus 5 Bewertungen Frau Würzberg wurde mir von meinem Steuerberater empfohlen. Ich muss sagen das ich mich sehr gut fühle das Sie mich … (23.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bauvertrag

Fragen und Antworten

  • Bauvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bauvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bauvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bauvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bauvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Ohne wirksamen Bauvertrag sollte der Bauherr keinesfalls mit der Errichtung von Immobilien beginnen. Schließlich legt allein der Bauvertrag die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Der Vertrag ist übrigens ein Werkvertrag nach § 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Danach schuldet der Hersteller des Hauses einen Erfolg, nämlich die Errichtung eines Hauses ohne Baumängel und gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Sofern ein erheblicher Mangel am Gebäude festgestellt hat, wird die Erfüllung vom Bauvertrag somit verneint. Im Übrigen liegt kein Formmangel vor, wenn der Bauvertrag mündlich geschlossen wird; aus Beweisgründen sollte er aber schriftlich fixiert werden.

Im Bauvertrag sollte etwa die Leistungsbeschreibung so genau wie möglich erfolgen. Um z. B. zu vermeiden, dass der Handwerker aufgrund unklarer Regeln billigere und qualitativ schlechtere Baumaterialien verwendet, ist anzuraten, nicht nur den Leistungsumfang, sondern auch Art und Qualität des Baumaterials und der Baustoffe sowie bei Bedarf den einzuhaltenden Standard der Ausstattung exakt im Bauvertrag festzuhalten. Daneben sollte der Bauvertrag genaue Angaben zur Vergütung des Handwerkers/der Handwerker inklusive der Festlegung jeder einzelnen Abschlagszahlung, zum Baubeginn und auch zur Bauzeit beinhalten. Um zu gewährleisten, dass das Gebäude zum vereinbarten Fertigstellungstermin bezugsfertig errichtet wird und um eventuell weitere Baukosten zu vermeiden, sollte der Bauherr auf Vereinbarung einer Vertragsstrafe bestehen, die der Handwerker zahlen muss, wenn er mit dem Bau in Verzug gerät. Des Weiteren ist dem Bauherrn zu empfehlen, im Bauvertrag Modalitäten in Bezug auf die Bauabnahme aufzunehmen, also z. B. zu Themen wie Gewährleistung, Verjährung, oder auch, ob etwa eine konkludente Abnahme durch den Umzug ins Haus möglich sein soll oder nicht. Keinesfalls sollte der Bauherr einen Bauvertrag unterschreiben, in dem der Handwerker die Gewährleistung ausschließt oder etwa die Verjährungsfristen unzulässig verkürzt, z. B. auf ein Jahr.

Ein Bauvertrag kann als Individualvertrag oder unter Verwendung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) abgeschlossen werden. Ferner kann im Baurecht auch die VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) Anwendung finden, die den Charakter von AGB hat und für beide Vertragsparteien vorteilhafte Regelungen enthält. Die Vertragsparteien müssen jedoch im Bauvertrag ausdrücklich festlegen, dass die VOB/B gelten soll. Das bewirkt dann z. B., dass die Mängelansprüche bereits vier Jahre - bei der alleinigen Geltung des BGB dagegen erst nach fünf Jahren - ab Bauabnahme verjähren.

Letztendlich sollte der Bauherr darauf achten, dass der Handwerker Sicherheitsleistungen leistet. Empfehlenswert ist hier unter anderem eine Versicherung - z. B. sog. Fertigstellungsversicherung -, die Bürgschaft einer Bank - z. B. sog. Fertigstellungsbürgschaft bzw. eine Mängelbürgschaft - oder ein Sicherheitseinbehalt von ca. 10 % der Bausumme.

(VOI)

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