3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Hauke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Poppenburg
Kanzlei Peter Poppenburg, Bahnhofstrasse 50, 18528 Bergen auf Rügen 6868.1981127517 km
Jeder Mandant ist der Wichtigste !
Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Poppenburg
(07.05.2024) Fachlich sachlich, sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode
Kanzlei WBK - Wahlster-Bode und Köppert PartG mbB Rechtsanwälte, Am Mindeltalblick 17, 86470 Thannhausen 7041.6200299538 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Moritz Wahlster-Bode ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 93 Bewertungen Herr Walhlster-Bode hat unseren Unfallschaden prompt, hochkompetent und zuverlässig zu unserer vollsten Zufriedenheit … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Hahn
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Hahn
Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg 6975.2405029251 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Hahn bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich hatte ein sehr gutes Gefühl bei Herrn Hahn, glaubwürdig und kompetent (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin (angestellt) Beatrice Mardicke
sehr gut
Rechtsanwältin (angestellt) Beatrice Mardicke
Schreck Rechtsanwälte, Stiftstraße 12, 06844 Dessau-Roßlau 6945.9616943836 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin (angestellt) Beatrice Mardicke gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Frau Mardicke hat mich freundlich, sachlich und kompetent beraten – vom Erstgespräch bis zur Einigung: verständliche … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schmidt
Kanzlei Englert, Bahnhofstraße 31, 45701 Herten 6648.7607412168 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Schmidt gerne zur Verfügung
(21.02.2021) Kompetent , flexibel, freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Blut
Sozietät Blut3 Die Berater für Steuern und Recht, Schwalbenweg 1, 38118 Braunschweig 6818.9788015687 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Blut – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Georgios Fragkos
sehr gut
Rechtsanwalt Georgios Fragkos
Anwaltskanzlei Fragkos, Bahnhofstraße 39, 70734 Fellbach 6935.2221014313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georgios Fragkos im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 50 Bewertungen War und bin sehr zufrieden mit Anwalt Fragkos hat mich immer überall rausgeholt Kostet etwas aber dafür draußen … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M.
ANWALTSHAUS Rechtsanwälte Gerle und Partner mbB, Volkhartstr. 7, 86152 Augsburg 7062.4550920135 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Hullermann LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Herr Hullermann hat uns bei einem Streit um Schadensersatz nach Eigentümerwechsel einer Eigentumswohnung sehr … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan A. Wilk
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan A. Wilk
Schmidt, Schaum & Wilk Rechtsanwälte PartG mbB, Wichmannstr. 20, 10787 Berlin 6972.5124047289 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan A. Wilk ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Herr Wilk hat mich bei meiner Kündigungsschutzklage hervorragend beraten und unterstützt. Er ist ein sehr … (03.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torstein Grunert
Rechtsanwalt Torstein Grunert
Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft, Dreifaltigkeitsplatz 176, 84028 Landshut 7132.015863918 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Torstein Grunert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Motzkus
Kanzlei Kai Motzkus, Walpodenstraße 19, 55116 Mainz 6806.2272858991 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Motzkus bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Hat schnell reagiert (16.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
DH Rechtsanwälte, Frankfurter Str. 4, 64521 Groß-Gerau 6824.0622593649 km
Wir machen Ihnen das Recht angenehm!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 36 Bewertungen RA Hilbrecht hat uns bei der Auflösung des Mietvertrages unserer Wohnung wegen Eigenbedarfs rechtlich bestens beraten. … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Völker
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Völker
Kollegium VÖLKER Rechtsanwälte, Kaiserstr. 55, 72764 Reutlingen 6949.4178679299 km
Machen. Nicht wollen …
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dagmar Völker
aus 64 Bewertungen Super kompetente Rechtsanwältin mit Herz. Trotz komplexen und zum Teil emotionalen Themen, hat sie mich optimal und … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Schäfer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Super schnelle und unkomplizierte Hilfe. (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin Gesine Arning
Kanzlei Arning & Kollegen, Hauptstr. 29, 82319 Starnberg 7112.590075059 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Gesine Arning unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Die Anwältin ist empathisch, kann gut zuhören und wirkt fachlich kompetent. (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Hohenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Hohenstein
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Hohenstein ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 19 Bewertungen TOP! Frau Hohenstein hat sich alle Zeit genommen und alles ausführlich, und vor allem auch verständlich, erklärt. Sehr … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug
Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug
MH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Anlage 11, 69117 Heidelberg 6865.6213783015 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. utr. Michael Hug ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Meissner
Rechtsanwalt Nico Meissner
Meissner & Meissner Rechtsanwälte, Heinrich Grüber Str. 36, 12621 Berlin 6986.1114763312 km
"Ein Kompromiss ist nur dann gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich unzufrieden sind." (Henry Kissinger)
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Nico Meissner
(26.07.2023) Beide Anwälte kann ich nur empfehlen. Die Frau hat mir sehr gut geholfen bei meiner Scheidung. Und der Mann bei meinem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jafar Weissi
Kanzlei Jafar Weissi, Ballindamm 6, 20095 Hamburg 6720.2087898371 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Jafar Weissi
(19.06.2024) Ich habe Herrn Weissi in einer Angelegenheit im Vermieterrecht beauftragt und war von seiner Arbeit mehr als …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwälte Minor und Thomas, Bahnhofstraße 32, 27749 Delmenhorst 6666.4366921506 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
(26.04.2018) Frau Thomas hat mich in allen Fragen super aufgeklärt und die Angelegenheit sehr professionell und engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Eggstein
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Eggstein
Bettina Eggstein Rechtsanwältin, Olgastr. 57a, 70182 Stuttgart 6931.6785503113 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Eggstein bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 37 Bewertungen Ich kann Frau Eggstein wärmstens als Anwältin für Scheidungsfälle empfehlen. Sie hat mich während des gesamten … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwalt Markus R. Kniffka
Rechtsanwälte Schmitz & Kollegen, Essenberger Str. 8, 47441 Moers 6629.2368798878 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Markus R. Kniffka ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Sehr gute Betreuung, habe mich gut aufgehoben gefühlt. Sehr kompetenter Anwalt. (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Trebs
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Trebs
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Lindenstr. 11, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9397183519 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Trebs
aus 62 Bewertungen ich bin positiv überrascht, dass das so geklappt hat. Der Anwalt hat sich wirklich bemüht und alles versucht, dass das … (27.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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