3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 102

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Maley
Rechtsanwälte Maley und Kollege, Friedrich-Ebert-Str. 17, 90579 Langenzenn 6991.8328478368 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitte Maley ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(09.11.2023) Verdeutlicht sehr gut komplexe Zusammenhänge, deeskaliert und konnte meine Frau stets beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus M. Müller
sehr gut
Kanzlei Marcus M. Müller, Am Rosengarten 14, 36037 Fulda 6863.3160066759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus M. Müller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Gute Beratung zum Verkehrsunfall. Klare Aussagen, mit denen ich etwas anfangen konnte. Kommunikation per E-Mail … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Böhler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Böhler
Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler, Hussenstr. 19, 78462 Konstanz 6993.8234103934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Böhler vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 83 Bewertungen Herr Böhler hat sich nach meiner Anfrage noch direkt am selben Tag bei mir gemeldet. Die telefonische und die … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Holzbock
Rechtsanwalt Stefan Holzbock, Volkhartstr. 14, 86152 Augsburg 7062.3739098395 km
Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Holzbock ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
Haidl Funk Rechtsanwälte GbR, Harderstr. 20, 85049 Ingolstadt 7072.8221425556 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
aus 17 Bewertungen Sehr gute Anwältin!! Nachdem die Zusammenarbeit mit unserem letzten Anwalt sehr enttäuschend war und das Mandat … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Kanzlei Markus Gunacker, Schottengasse 4/35, 1010 Wien, Österreich 7411.5358929179 km
Voller Einsatz für Ihr Recht!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(10.03.2022) Top Anwalt und hat meine Ansprüche erfolgreich eingefordert - sehr gerne wieder ;)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Gerlach
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Gerlach
Kanzlei Gerlach, Prinzregentenplatz 14, 81675 München 7121.1593119476 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tobias Gerlach hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 118 Bewertungen Herr Gerlach hatte für das gesamte Seminar einen erkennbaren roten Faden! Er konnte nachvollziehbar auf alle Fragen … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Hanses
Rechtsanwalt Dieter Hanses
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Hanses - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(04.03.2021) Die Angelegenheit wurde sehr schnell und kompetent erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tomas Hacker
Rechtsanwalt Tomas Hacker
Kanzlei Köhne, Kulle & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Marbacher Str. 6, 85238 Petershausen 7096.661272197 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tomas Hacker ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jewgenij Gamal
sehr gut
Rechtsanwalt Jewgenij Gamal
Kanzlei Jewgenij Gamal, Reichsstraße 12, 14052 Berlin 6967.3526125811 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jewgenij Gamal für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Das war die erste Kontakt in berlin mitvein PROFI. Nicht viel geredet, aber alles gemacht. Danke und Respekt. (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mogg
sehr gut
Anwaltskanzlei Mogg, Albert- Reis-Str. 1, 88356 Ostrach 6990.5952535698 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Mogg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 64 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt. Es wurde sofort geholfen und ich musste mich um nichts kümmern. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
sehr gut
Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
Kanzlei Leif Peter Holderegger, Franziskanergasse 2, 73728 Esslingen am Neckar 6941.3944157433 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
aus 24 Bewertungen Kann ich nur empfehlen. Alles sehr gut erledigt. (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kilian Kliemann
sehr gut
Rechtsanwalt Kilian Kliemann
Kanzlei Kilian Kliemann, Theuerstadt 3a, 96050 Bamberg 6975.0361252717 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Markenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kilian Kliemann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Kompetent und freundlich, sehr zu empfehlen. (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Liedtke
Kanzlei Lars Liedtke, Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen 6823.9605878998 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Liedtke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ich benötigte eine Rechtsauskunft/Mietrecht und empfehle die Kanzlei Liedtke uneingeschränkt weiter ! Die erste Hilfe … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Niemann
Rechtsanwältin Katharina Niemann
Anwaltskanzlei Niemann, Kaiserstr. 15, 44135 Dortmund 6676.9614448867 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Niemann
aus 9 Bewertungen Super schnell einen Termin bekommen, ein sehr gutes Gespräch mit RA Frau Niemann geführt, diese hat eine … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Profil-Bild Rechtsanwalt Vural Aslan
Rechtsanwalt Vural Aslan
Aslan & Kotz Rechtsanwälte am Weißen Turm PartG mbB, Ludwigstr. 67, 90402 Nürnberg 7011.3161268244 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Vural Aslan – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Knapp
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Knapp
ELK Rechtsanwälte und Notarinnen Evers-Lüdeke & Knapp, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6461833331 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Andrea Knapp hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Sehr gute Beratung und gute Kommunikation (21.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Dix
Rechtsanwalt Christian Dix
Rechtsanwälte Volmar • Haase • Dix, Hirnbeinstr. 2, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.4830546331 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Dix
(26.04.2021) Herr Dix war genau die richtige Wahl. Sowohl fachlich als auch menschlich. Er hat uns sehr gut beraten, stand immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krolla
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krolla
Bernard Korn & Partner Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Stromberger Str. 2, 55545 Bad Kreuznach 6789.0331701682 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Krolla
aus 15 Bewertungen Sehr gute und zeitnahe Beratung! (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Stenschke, Schmidt und Burkhardt, Breitenstr. 19, 36251 Bad Hersfeld 6848.0507493731 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(12.04.2024) Herr Schmidt ist wirklich guter Anwalt, ruhig und besonnen. Er hat mir dabei geholfen, dass mein Verfahren …
Profil-Bild Rechtsanwältin Coralie Peters
Rechtsanwältin Coralie Peters, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Feuerbachstr. 21, 04105 Leipzig 6980.7536159837 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Coralie Peters vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Sehr schnelle Bearbeitung, sehr gute Beratung Chancen / Risiken, klare, verständliche Beratung im Rahmen der … (21.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wechsler
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Wechsler
Kanzlei Wechsler & Wechsler, Hauptstr. 15, 91174 Spalt 7018.15736834 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Wechsler
aus 10 Bewertungen Tip top, absolut weiter zu empfehlen. (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger
Kanzlei Ursula Feldhahn-Höger, Austr. 8, 83627 Warngau 7147.1290306429 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Feldhahn-Höger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(11.03.2021) Bin voll zufrieden.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.