3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 105

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Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Peter Schmidt
Kanzlei Claus-Peter Schmidt, Oststr 18/1, 74072 Heilbronn 6914.1879439743 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Claus-Peter Schmidt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rick Deschler
Rechtsanwalt Rick Deschler
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rick Deschler
(21.05.2024) Ich kann Herrn Deschlar wärmstens empfehlen.Er hat mich in meinem Fall äußerst kompetent und erfolgreich vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Göller
Rechtsanwalt Christian Göller
Kanzlei Christian Göller, Maximilianstr. 29-31, 86150 Augsburg 7063.1580706386 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Göller
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Tom Bub
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Tom Bub
Rechtsanwälte Dymke, Lechtenböhmer & Bub, Höchster Str 2, 45772 Marl 6646.225451622 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Tom Bub bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 45 Bewertungen Sehr guter Notar. Alles ging schnell und unkompliziert. Das Team ist auch sehr nett. Kann man uneingeschränkt weiter … (31.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge
Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge
Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge, Rhein-Mosel-Str. 18b, 56281 Emmelshausen 6753.2876116858 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Ohnesorge - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(23.04.2021) Super schnelle Antworten auf unsere Anliegen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1641992019 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Justizrat Walter Klein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(29.09.2022) Zeit- und Geldverschwendung! Herr KLEIN war von Anfang an unmotiviert, was meinen Fall bzgl. der mangelhaften …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michail B. Karawer
Rechtsanwalt Michail B. Karawer
Kanzlei Michail B. Karawer, Leipziger Str. 69, 39112 Magdeburg 6893.3898463908 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michail B. Karawer bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
RSW Rechtsanwälte Tobelander, Dr. Dolinski Partnerschaft mbB, Ulmer-Tor-Straße 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.3644833843 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Philipp Eggensberger für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(18.06.2022) Nur positiv: Herr Eggensberger ging auf die Situation genau ein, erklärte den Sachverhalt klar und gab gute Grundlagen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Hartmann
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Hartmann
Kanzlei Carmen Hartmann, Krofdorferstr. 48, 35398 Gießen 6798.8844049715 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Hartmann – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Sehr kompetent, schnell, realistisch, ergebnisorientiert (19.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Möckel
Rechtsanwalt Andreas Möckel
Rechtsanwalt Andreas Möckel, Annenstr. 38, 08523 Plauen 7016.5296720022 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Andreas Möckel für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(15.04.2023) Die umfangreiche Beratung war positiv. Herr Rechtsanwalt Möckel konnte mich bezüglich meines Anliegens beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte
Dr. Plutte & Mettlach-Plutte, Romberg 9, 51381 Leverkusen 6673.8961741418 km
Ergänzung: Rechtsanwalt seit 1985
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte gerne zur Verfügung
aus 55 Bewertungen Wir haben erstmals die Hilfe und Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen müssen, obwohl es sich um einen … (30.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
sehr gut
Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen
Rechtsanwaltskanzlei Haßiepen, Echter Str. 24, 41844 Wegberg 6622.6928749078 km
Wir finden Lösungen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Haßiepen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Habe an einem sehr informativen, umfassenden und kostenlosen Vortrag zum Thema Schwerbehinderung teilgenommen. Nach … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Burkhardt
sehr gut
Kanzlei Antje Burkhardt, Adelungstr. 23, 64283 Darmstadt 6837.1466069111 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl.-Verwaltungswirtin Antje Burkhardt – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Bei einem sehr komplizierten Fall einer Erbschaft mit Immobilien hat man bei Rechtsanwältin Burkhard die beste … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
Advokatur 11, Leimenstr. 4, 4051 Basel, Schweiz 6896.7946147417 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
(18.05.2024) Fachlich wie menschlich die beste Entscheidung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
Anwalt Arbeitsrecht & Erbrecht Norderstedt | Rehfeld & Kollegen, Ulzburger Straße 356d, 22846 Norderstedt 6711.4981925602 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens-Uwe Friemann
aus 7 Bewertungen Verständnis (25.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak
Kanzlei DELTALAW, Rossmarkt 15, 60311 Frankfurt am Main 6825.845633947 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Sabine Thomas Haak für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Frau Haak ist eine sehr sympathische, freundliche und absolut kompetente Anwältin. Sie geht auf die individuellen … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Kasten
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Kasten
Rechtsanwaltskanzlei Kasten, Scharnweberstraße 125, 13405 Berlin 6967.6978855162 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Kasten
aus 123 Bewertungen Danke hat uns erfolgreich geholfen unsere Mietkaution zurück zu holen. Verlief alles reibungslos! Gerne wieder! (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lemke
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lemke
Kanzlei Thomas Lemke, Ahrensburger Str. 105, 22045 Hamburg 6724.8618549779 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Lemke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Ich danke Herrn Lemke ganz herzlich für die hervorragende Arbeit, die er in meinem Fall geleistet hat und für das gute … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Rieder
Rechtsanwalt Johannes Rieder Kanzlei Rieder, Obere Hauptstr. 7, 68766 Hockenheim 6861.2012962264 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Rieder ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(23.08.2023) Herr Rieder nimmt sich stets Zeit für eine fundierte Analyse der Situation; die Beratung ist jederzeit absolut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Streit
Rechtsanwalt Dominik Streit
Anwaltskanzlei Streit Götz Chromik, Myliusstraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.0855789557 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Streit ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Gut (05.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
sehr gut
Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Wir kämpfen für Ihr gutes Recht - Kanzlei Gutes Recht
Arbeitsrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Wir haben eine Wohnung gekauft und haben einen Rechtsanwalt gebraucht, der uns bei dem Kauf berät. Herr Fell-Bosenbeck … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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