3.382 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 103

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rasmussen
Rechtsanwalt Jens Rasmussen
KRATZER & PARTNER Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bahnhofstr. 32, 82152 Planegg 7111.2233619922 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens Rasmussen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Tschofen I
Rechtsanwalt Mario Tschofen I
Tschofen I - Rohleder - Vogel, Gapstr. 6, 83278 Traunstein 7202.388669973 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mario Tschofen I
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze
Rechtsanwälte Tietze & Mura, Marktplatz 1, 97688 Bad Kissingen 6907.4857895297 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Joachim Tietze ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt André Martin
sehr gut
Rechtsanwalt André Martin
KANZLEI MARTIN - Kanzlei für Heilberufe, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg 6921.8975232457 km
Erfolg ist kein Zufall!
Fachanwalt Steuerrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Martin bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Herrn Martin und sein Team kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. (21.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Graumann
Rechtsanwalt Benjamin Graumann
Rechtsanwaltskanzlei Graumann, Kaiserhofstr. 7, 60313 Frankfurt am Main 6825.4975453642 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Benjamin Graumann
aus 8 Bewertungen professionelle Erledigung der Rechtsangelegenheit (20.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Willer
Fachanwältin Elisabeth Willer, Frölichstr. 16, 86150 Augsburg 7062.3136203655 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Willer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt
PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem, Rathausstraße 60, 65203 Wiesbaden 6802.3517528582 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Andrej Perabo-Schmidt
aus 18 Bewertungen Unkompliziert und freundlich wurde meine kleine Rechtsanfrage beantwortet. Vielen Dank! (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß
sehr gut
Kanzlei Dr. jur. Annette Buß, Marienborner Straße 104, 57074 Siegen 6744.960450201 km
Der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Annette Buß
aus 16 Bewertungen Frau Dr. Buß konnte alle meine Fragen beantworten. Sie zeigt Empathie und Einfühlungsvermögen. Sehr empfehlenswert. (15.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Niemann
Kanzlei Henning Niemann, Graf-Schack-Allee 8, 19053 Schwerin 6798.0432529237 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Niemann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Gutowski
Rechtsanwalt Peter Gutowski
Gutowski & Zahn, Schillerstr. 47, 95028 Hof 7013.0851320413 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Gutowski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen angenehm beraten worden (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Bangert
sehr gut
Kanzlei Bangert, Obergasse 9c, 61118 Bad Vilbel 6825.6521474585 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Bangert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 18 Bewertungen Herr Bangert hat sich viel Zeit genommen. Sein umfangreiches Fachwissen hat mich sehr beeindruckt. Alle Fragen wurden … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Vogel
gut
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Rochlitz - Kretschmer - Vogel Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Straße des Friedens 23, 99094 Erfurt 6922.0053719401 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Vogel
aus 10 Bewertungen Ich bin zum Herrn Vogel zwecks der Nebenkostenabrechnung 2020 und 2021. Hatte hierfür schon selbst Wiederspruch … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M.
Jäkel & Wehrmann, Rechtsanwälte, Sophienstraße 29, 60487 Frankfurt am Main 6823.457539037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Wehrmann LL.M. bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(04.06.2021) Alles gut erklärt und ich bin zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska
sehr gut
Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska
Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska, Friedrichsstraße 9, 02977 Hoyerswerda 7086.9253613717 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Janet Semjank-Hauska gerne zur Verfügung
aus 22 Bewertungen Gute Beratung (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Niedermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Max Niedermeier
Fachanwaltskanzlei Daniel Müller, Daisendorfer Str. 10, 88709 Meersburg 6998.0570826055 km
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Max Niedermeier gerne zur Verfügung
aus 27 Bewertungen Herr Niedermeier hat uns sehr gut beraten und vertreten. Vor allem freundlich und ehrlich. Alles war zu unseren … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Rechtsanwalt Daniel Hubmann
Kanzlei Hubmann, Kaiserstr. 23, 90403 Nürnberg 7011.6001131548 km
Der unmündige Untertan ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt. Nikolaus Cybinski (*1936)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Umweltrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Hubmann bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Sehr schnell, zuverlässig und kompetent. (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lina Goldbach
sehr gut
Rechtsanwältin Lina Goldbach
Anwaltskanzlei Goldbach, Steinsdorfstr. 13, 80538 München 7120.1483476297 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Lina Goldbach bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Zwar hat Frau Goldbach mir mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr keine neuen Mandanten mehr annehmen kann. Da die Absage … (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jale Attardo
sehr gut
Rechtsanwältin Jale Attardo
Rechtsanwältin Jale Attardo, Adolfsallee 4, 65185 Wiesbaden 6800.5925507503 km
Rechtsanwältin für Immobilienrecht, Mietrecht, Bau- & Architektenrecht, Erbrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jale Attardo ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Attardo hat mich bei einem Räumungsrechtsstreit erfolgreich vertreten. Ich empfehle Sie gerne … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
Rechtsanwalt Dr. Stefan Walter, Hauptstraße 7, 82008 Unterhaching 7125.927306389 km
Besser Rechtsanwalt als hinter'm Wald
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Stefan Walter
aus 16 Bewertungen Herr Dr. Walter gab mir relevante Auskünfte zum Gesellschaftsrecht. Besonders gefiel mir, dass ich bereits nach … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Brinks
Kanzlei Brinks, Blücherstr. 8, 41061 Mönchengladbach 6629.3355118752 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Brinks bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(19.03.2023) Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage/Email Sehr Engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1529909732 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Leschniok - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(14.12.2023) Ich wurde von Herrn Leschniok vertreten und kann nur positiv berichten: Sehr nett, kompetent und zuverlässig. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Iur. Jan Koch
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Iur. Jan Koch
Fachanwalts- und Mediationskanzlei Koch Konstanz, Münzgasse 29, 78462 Konstanz 6993.8536893781 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Iur. Jan Koch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen Kann Herrn Koch bestens empfehlen. Fachlich sehr kompetent führte er mich durch das Scheidungsverfahren. Ich fühlte … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rolf Friedrichs - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(08.05.2021) perfekt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.