3.393 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 101

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Profil-Bild Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová
sehr gut
JMJ Markechova Law Office, Bajkalská 5/C, Bratislava 831 04, Slowakei 7461.7738207591 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Meine Anfrage wurde vollumfänglich + professionell beantwortet. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melissa Hornig
sehr gut
Rechtsanwältin Melissa Hornig
Rechtsanwaltskanzlei Hornig, Planckstr. 20, 10117 Berlin 6974.0504015623 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Melissa Hornig gerne zur Verfügung
aus 144 Bewertungen Sie hat mir zu meinem Problem zugehört und fachlich gut beraten. (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwälte Spatz & Schmidt, Oscar-Walcker-Str. 36, 71636 Ludwigsburg 6924.9863678919 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht
Kanzlei Dr. Holger Godknecht, Uferpromenade 18, 16515 Oranienburg 6953.7434280771 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Ing. Dr. jur. Holger Godknecht bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Dito (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Sänger
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Sänger
MÜHLBAUER SÄNGER RECHTSANWÄLTE PartG mbB, Bahnhofstraße 5, 94315 Straubing 7137.6047287038 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Sänger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen Ehrliche Beratung mit pro und contra (28.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock 6727.738123467 km
Verkehrsrecht und Familienrecht, eine in sich stimmige Fachanwaltskombination: Ohne Verkehr wird's mit der Familie nichts. Auch im Mietrecht und im Arbeitsrecht sind Sie bei mir in guten Händen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen Drewell
(08.12.2020) Herr Drewell ist ein sehr guter Anwalt!Ich habe Ihn von Anfang an vertraut und er hat mich in der Familiensache sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rabea Demirel
sehr gut
Rechtsanwältin Rabea Demirel
Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft, Parchimer Str. 5, 22143 Hamburg 6726.7967067962 km
Gemeinsam für Ihr Ziel.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Rabea Demirel
aus 21 Bewertungen Die Erstberatung (Baurecht und Denkmalschutz) war sehr gut. Nicht nur profunde Antworten bekommen, auch gute … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
De la Mata Abogados, Can Puigdorfila, 2-2-A, 07001 Palma de Mallorca, Spanien 7004.0445474408 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Klein Schafer
aus 5 Bewertungen Wir sind von Frau Klein begeistert, sie ist gut zu erreichen, fachkompetent, zuverlässig und sehr nett. Danke für die … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Graß
Rechtsanwalt Heiko Graß
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.0177214932 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Heiko Graß
(02.05.2024) Herr Graß hat zeitnah und freundlich auf meine Anfrage geantwortet. Leider sei er im Augenblick ausgelastet und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Großmann
Rechtsanwalt Steffen Großmann
POSSELT GROSSMANN RECHTSANWÄLTE, Oberndorfer Str. 21, 78628 Rottweil 6929.5528518464 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Großmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(19.03.2022) Ein Anwalt der einem die Sachgebiete,Vorteile und Nachteile,das Vorgehen und die eventuellen Urteile,so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Löw
Kanzlei Stefan Löw, Kasseler Str. 42, 04155 Leipzig 6979.6901669037 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Löw gerne zur Verfügung
(05.09.2017) Herr Rechtsanwalt Löw ist freundlich bzw. offen. Ehrlichkeit und Vertrauen haben hier ebenso hohen Stellenwert. Für …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Poppek
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Poppek
Rechtsanwaltskanzlei Poppek, Bahnhofstraße 7, 55469 Simmern/Hunsrück 6760.8981633571 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Poppek bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 46 Bewertungen Ich fühle mich gut beraten und zufrieden Herrn Poppek als Ansprechpartner zu behalten. (29.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Bischoff
Rechtsanwalt Volker Bischoff
Kanzlei Volker Bischoff, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof 2a, 28309 Bremen 6681.0570128863 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Bischoff gerne zur Verfügung
(21.09.2022) Die bearbeitung Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Strehle
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Strehle
Kanzlei Strehle & Kollegen, Wallstr. 2, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.9236139388 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Strehle ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Herr Strehle hat mich kompetent und freundlich beraten. Ich würde Ihn jeder Zeit weiter empfehlen. (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Pothmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Pothmann
Kanzlei Pothmann | GP Fachanwalt, Erholungsstraße 19, 42103 Wuppertal 6669.9928446454 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Georg Pothmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(17.05.2024) Ich habe Herrn Pothmann Anfang 2022 aufgrund einer einzufordernden Entschädigungszahlung laut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Weissinger
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Weissinger
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Weissinger, Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg 6861.8689427328 km
Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Weissinger
aus 32 Bewertungen Sehr ausführliche Beratung im Rahmen einer Immobilienauseinandersetzung mit Miterben. (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Barthel
sehr gut
Rechtsanwalt Frank Barthel
Kilian & Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei, Bismarckstr. 16, 97318 Kitzingen 6938.8226131715 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Barthel
aus 29 Bewertungen Man merkt Herrn Barthel an, daß er weiß wovon er spricht. Und das setzt er auch um. Er ist sehr engagiert, seine … (13.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Magin
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Magin
Rechtsanwälte Schlak, Wieland & Partner mbB, St.-Konrad-Str. 51, 88250 Weingarten 7015.2444328663 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Magin gerne zur Verfügung
aus 71 Bewertungen Hr. Magin nahm sich meinem Anliegen direkt an. Ich fühlte mich zu jederzeit kompetent beraten und ich bin froh hier … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuck
befriedigend
Rechtsanwalt Andreas Schuck
Anwaltskanzlei Schuck, Marktplatz 2, 63500 Seligenstadt 6848.0806722184 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schuck vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Hat mich aber sehr gut beraten und mir geholfen. Ich kann die negativen Bewertungen nicht verstehen. Wahrscheinlich … (06.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Seitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Konrad-Adenauer-Str. 27, 85221 Dachau 7103.1517488801 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan A. Seitz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Leander van Velzen
sehr gut
Rechtsanwalt Leander van Velzen
Rechtsanwaltskanzlei Leander van Velzen, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Besser Recht bekommen, als nur Recht haben!
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arzthaftungsrecht
Herr Rechtsanwalt Leander van Velzen ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 29 Bewertungen Herr van Velzen hat sich sehr schnell gemeldet und mich schnell und unbürokratisch beraten. Sehr Lobenswert war das … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Möckel
Rechtsanwalt Andreas Möckel
Rechtsanwalt Andreas Möckel, Annenstr. 38, 08523 Plauen 7016.5296720022 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Möckel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(15.04.2023) Die umfangreiche Beratung war positiv. Herr Rechtsanwalt Möckel konnte mich bezüglich meines Anliegens beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Svetlik
Falkner & Svetlik, Amtsstr. 8, 38448 Wolfsburg 6829.4821545257 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht • Pferderecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Svetlik
(15.06.2020) Schlimmer geht nicht. Eigentlich gar kein Stern verdient.
Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Götz
sehr gut
GÖTZ | Rechtsanwälte, Fasanenstr. 29, 10719 Berlin 6971.5227486906 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Götz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 44 Bewertungen Frau Götz, konnte uns nicht nur im Mietrecht mehrere Male erfolgreich vertreten, sondern auch im Verkehrsrecht war … (08.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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