3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 99

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Buse
Kanzlei Martin Buse, Krumme Str 30, 10627 Berlin 6969.9947557859 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Buse
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Kanzlei Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus 7073.6676105523 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Herr Rechtsanwalt Jesse Blachowski bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wilfried Mertes
Rechtsanwalt Wilfried Mertes
Kanzlei Wilfried Mertes, Alter Markt 3, 19370 Parchim 6833.9119662038 km
Always look on the bright side of life
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Mertes ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Melz
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Melz
Flade Rechtsanwälte, Emilienstr. 13, 04107 Leipzig 6982.787880098 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Strafrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Melz gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Ich hbqsbqe super Erfahrungen mit Ihr, sie hat mich klasse verteidigt und das beste bei der Verhandlung rausgeholt. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens
BWS legal Rechtsanwälte Berghs • Dr. Wellens • Schäckel und Partner, Hohenzollernstr. 177, 41063 Mönchengladbach 6629.3355755945 km
Ihre Sorgen möchte ich haben!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Wellens – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Wellens setzt sich voll und ganz mit sehr viel Nachdruck für meine Interessen eingesetzt. Vielen Dank! (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Leikam
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Leikam
Herrmann & Mey Rechtsanwälte, Obere Hauptstr. 52, 85354 Freising 7114.1787389799 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Leikam
aus 28 Bewertungen Von Anfang an vermittelte Frau Leikam ein Gefühl der Sicherheit und Fairness in dem sich lange ziehenden Verfahren. … (05.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Rechtsanwältin Tanja Hilpert
Kanzlei Tanja Hilpert, Siegtalstr. 2, 57080 Siegen 6744.1598269785 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Tanja Hilpert für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(29.02.2024) Ich bin verdammt glücklich so eine top Anwältin zu haben.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Echterling
Rechtsanwalt Mark Echterling
Bode & Echterling, Herforder Str. 11, 32657 Lemgo 6735.7355915765 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mark Echterling
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Birgit Scheja
Rechtsanwältin Dr. Birgit Scheja
RAe Dr. Görke – Dr. Scheja & Kollegen, Gartenstr. 24, 72074 Tübingen 6938.2021656119 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Birgit Scheja
aus 5 Bewertungen Bei allen Fragen wurden wir von Frau Dr. Scheja gut beraten. (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler
Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6/ll, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
(09.12.2022) Sehr nett freundlichen Beratung. Nur zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Karsak
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karsak, Gustav-Adolf-Straße 22, 63452 Hanau 6838.5825665634 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Deniz Karsak
aus 11 Bewertungen Sehr kompetenter, hilfsbereiter Anwalt. Herr Karsak war immer zuverlässig erreichbar und hat sich über 18 Monate … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schindler
Rechtsanwalt Joachim Schindler, Konrad-Adenauer-Str. 14, 42651 Solingen 6670.5867501001 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Schindler ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(06.05.2024) Super Anwalt,sehr zu empfehlen macht echt eine sehr gute Arbeit 👏 Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Elena Smelowa
Rechtsanwältin Elena Smelowa
Rechtsanwälte Kecker und Smelowa in Bürogemeinschaft, Lindemannstr. 43, 40237 Düsseldorf 6650.2521713759 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elena Smelowa gerne zur Verfügung
(25.07.2020) Ich wurde transparent über alle Kosten eines Verfahrens informiert und kontte so eine realistische Risikoeinschätzung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstr. 1, 69115 Heidelberg 6865.4537075006 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Schoch arbeitete mit präzisen Fragestellungen, geduldiger Sachlichkeit und einer feinen Prise … (23.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer
RBS Reischl Bernhofer Schnöll Rechtsanwälte OG, Dr. Franz Rehrl Platz 7, 5020 Salzburg, Österreich 7232.5187200753 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. David Bernhofer bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Top Anwalt, mit besten Empfehlung. Menschlichkeit, Kompetenz, Beratung, Verlässlichkeit.....auf hohem Niveau. … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Kühnl
Rechtsanwalt Otto Kühnl
Kanzlei Otto Kühnl, Höhenrainäcker 18, 82234 Weßling 7102.0311587789 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Otto Kühnl bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Brunner
Rechtsanwältin Stephanie Brunner
A|B|H|K Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Schwanthalerstr. 73, 80336 München 7117.9416562929 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Brunner bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Ich hatte eine gute Beratung vielen Dank (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Ränke
Rechtsanwältin Ines Ränke
Kanzlei Ines Ränke, Schönhauser Allee 124, 10437 Berlin 6973.9755708953 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Ränke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker
sehr gut
Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker
Kanzlei Hecker und Kleinemas, Hauptstr. 185, 33647 Bielefeld 6714.1173574234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Guten Tag, z.Z. noch ohne Ergebnis . Es ist noch zu früh, den Erfolg zu feiern. mfg (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wiebelt
Rechtsanwalt Christian Wiebelt
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Wiebelt
(21.01.2023) Freundlich, Kompetent, offen und hilfsbereit.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Mouqué
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Mouqué
Kanzlei Mouqué & Koll., Herrnstr. 16, 63065 Offenbach am Main 6831.5482082191 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Peter Mouqué
aus 20 Bewertungen Die Information, die Herr Mouque gesendet hatte, waren mir zwar schon bekannt, jedoch ist ohne genaue Kenntnis des … (05.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Arnold
Rechtsanwalt Arnold, Lattengasse 63, 65604 Elz 6768.9687968083 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Arnold gerne zur Verfügung
(04.10.2022) Anliegen konnte schnell und kompetent geklärt werden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich
sehr gut
Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich
Kanzlei Wolf H. Heinrich, Breite Str. 32, 33602 Bielefeld 6714.6063221165 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 33 Bewertungen Herr Heinrich ist ein Anwalt wie man ihn sich wünscht. Er ist kompetent, arbeitet sehr strukturiert und sorgfältig. … (28.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.