3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 98

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe
Kanzlei-KT, Lange Straße 34, 31515 Wunstorf 6746.4969692997 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Kleine-Tebbe ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(19.01.2023) Gute Rechtsberatung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Maley
Rechtsanwälte Maley und Kollege, Friedrich-Ebert-Str. 17, 90579 Langenzenn 6991.8328478368 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Brigitte Maley
(09.11.2023) Verdeutlicht sehr gut komplexe Zusammenhänge, deeskaliert und konnte meine Frau stets beruhigen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Lehr
sehr gut
Rechtsanwalt Mirco Lehr
Rechtsanwaltskanzlei Mirco Lehr Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft, Thurn-Und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8162734172 km
Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei SCHUFA Eintrag oder Abmahnung! Bundesweit. Ohne zeitraubenden Vororttermin.
Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Markenrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mirco Lehr - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 241 Bewertungen Top Erfahrung mit der CyFire Kanzlei und dem Anwalt Mirco Lehr. Super kompetent und echt menschlich. Haben mir klasse … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Beier
Rechtsanwalt Gregor Beier
BEIER.BLINKEN RECHTSANWÄLTE, Markt 21, 41460 Neuss 6645.2768273647 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Beier ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Meißner
sehr gut
Rechtsanwältin Helena Meißner
Kanzlei Wohlfeil - Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Aulweg 41b, 35392 Gießen 6800.6858760916 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Meißner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Mich gegen Großkonzern Allianz vertreten und wir haben gewonnen. Ich danke ihr sehr herzlich. M. Oweissi (29.02.2024)
Profil-Bild Kirsten vom Scheidt
Kanzlei Kirsten vom Scheidt, An Fürthenrode 50, 52511 Geilenkirchen 6620.7150303582 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsanwältin Frau Kirsten vom Scheidt – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Ich kann die Kanzlei und Rechtsanwalt Wöhrle nur empfehlen. Er hat mich sehr gut in unserer Sache (Erstellung … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Böhler
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Böhler
Anwaltskanzlei Dotterweich & Böhler, Hussenstr. 19, 78462 Konstanz 6993.8234103934 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Michael Böhler
aus 83 Bewertungen Herr Böhler hat sich nach meiner Anfrage noch direkt am selben Tag bei mir gemeldet. Die telefonische und die … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke Göhring
Kanzlei Göhring & Richter, Hauptstr. 42, 82008 Unterhaching 7126.3170493494 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elke Göhring gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Frau Göhring hat mich in einer für mich sehr belastenden Wohneigentumsangelegenheit (bauliche Veränderung) äußerst … (02.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Kanzlei Scheibeler, Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal 6673.7930838782 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(09.01.2018) Sehr gute und sehr nette Anwältin, die direkt mit Rat undTat zur Seite steht. Habe dort sehr schnell ein Termin …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Müller
Christopher Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lortzingstr. 7, 76437 Rastatt 6864.6201691124 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher Müller hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Vielen Dank an Herrn Christopher Müller und das gesamte Team! Ich habe kurzfristig einen Termin erhalten. Ich wurde … (30.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kadir Akduman
sehr gut
Kanzlei Akduman, Herrenstr. 14, 76133 Karlsruhe 6868.7880360929 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kadir Akduman gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der Unterstützung, die ich von meinem Anwalt Herr Akduman erhalten habe. Er ist … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Eisele
Rechtsanwältin Verena Eisele
Kanzlei Jochen Strecker, Rechtsanwalt / Steuerberater, Winnender Straße 9, 71404 Korb 6938.92233459 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Verena Eisele bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(28.04.2023) Die Beratung war sehr hilfreich.
Profil-Bild Avvocato Dr. Massimo Fontana-Ros Business Law
sehr gut
Avvocato Dr. Massimo Fontana-Ros Business Law
FONTANA ROS International Law Firm, Via Montenapoleone, 8, Mailand, Italien 7121.7678817537 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Rechtsanwalt Herr Avvocato Dr. Massimo Fontana-Ros Business Law im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Meine rechtliche Frage zu einem möglichen Immobilienkauf in Italien wurde detailliert beantwortet und verständlich … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechts - und Steuerberatung Sven Püthe LL.M., Killwinkler Str. 35, 59073 Hamm 6687.3069526756 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(19.07.2020) Einfach Super gemacht . Nochmal ein großes Dankeschön 👍👍👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwalt Florian Hauke
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Florian Hauke
(18.04.2024) RA Florian Hauke ist ein herausragender Rechtsanwalt, den ich ohne zu zögern weiterempfehlen kann. Seine zuverlässige …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Fox
Rechtsanwältin Daniela Fox
Kanzlei Daniela Fox, Am Ziegelesch 35, 72488 Sigmaringen 6973.1996832003 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Fox
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Lindemann
sehr gut
Kanzlei Werner Lindemann, Daimlerstr. 3, 76275 Ettlingen 6871.7246555851 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Lindemann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 10 Bewertungen 5 Sterne (17.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Tiefenbacher LL. M.
Rechtsanwalt Mario Tiefenbacher LL. M.
Tiefenbacher Law, Lindengasse 20/9, 1070 Wien, Österreich 7411.6257122416 km
Mein Geschäft ist es, Ihres zu verstehen. Als Partner auf Augenhöhe.
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Internationales Wirtschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mario Tiefenbacher LL. M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Herr Tiefenbacher hat mich sehr gut bei der Gründung meiner GmbH beraten. Das Ganze lief elektronisch ab, was mir … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta
Porta & Associates, Pasaja Santa Catalina de Sena, 2, 3° B (Edificio Espanya), 2, 07002 Palma de Mallorca, Spanien 7004.2495368203 km
Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Dominic John Patrick Porta
aus 13 Bewertungen Ist in Bearbeitung. (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel
Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Spitalstr. 1, 86609 Donauwörth 7035.4625726997 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel
aus 9 Bewertungen Sehr gute Kommunikation und prompte Antworten (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Armatage & Bartenbach Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 16, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5257579448 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Bartenbach bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Frau Bartenbach hat mir die Sicherheit gegeben, dass dass ich mit der /1000 stel. Erklärung im Recht bin. Jetzt kann … (03.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Martin Hayner
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Martin Hayner
Kanzlei Hans-Martin Hayner, Brandgasse 1, 41460 Neuss 6644.9187651971 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans-Martin Hayner für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 63 Bewertungen Wir hatten eine ausgezeichnete und sehr detaillierte Beratung. Wir werden Herrn Hayner immer gerne weiter Empfehlen! (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier
Kanzlei Bernhard Furtmaier, Boppstr. 20-24, 55118 Mainz 6805.637621016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier
aus 7 Bewertungen Ich war von der Kompetenz und Freundlichkeit sehr beeindruckt. Dieser Mann hat Biss und holt das Beste für jedermann … (06.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.