3.371 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 54

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Frau Brockerhoff hat mich in meiner Scheidungssache begleitet sie ist sehr professionell ich kann sie wirklich zu … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Iffland
Kanzlei Susanne Iffland, Holzhausenstr. 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main zur Seite.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Iffland bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann B. Lederle
Rechtsanwalt Johann B. Lederle
Kanzlei Johann B. Lederle, Am Stadtpark 8, 87435 Kempten (Allgäu) 7062.9532498195 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Johann B. Lederle für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
(06.10.2022) Sehr schnelle Kontaktaufnahmen. Im Beratungsgespräch sehr bemüht. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schreier
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schreier
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Schreier
aus 50 Bewertungen professionelle Abwicklung, gute und regelmäßige Info über den Stand der Verhandlung! Fühlte mich sehr gut Vertreten! (14.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Uwe Schwokowski
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Uwe Schwokowski
Rechtsanwaltskanzlei Schwokowski, Meißner Str. 8, 01558 Großenhain 7053.6288522749 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Uwe Schwokowski hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Roland:Herr Swokowski Hat mich in einem aufwändigen Rechtssteit gegen eine Vericherung ervolkreich vertreten. Dafür … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Schuh
Rechtsanwalt Sven Schuh
Kanzlei Sven Schuh, Bahnhofstr. 48, 75417 Mühlacker 6900.0790059551 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Schuh
(20.09.2018) Herr Schuh hat mich wirklich umfassend und gründlich beraten. Ich konnte schnell telefonisch bzgl. jeglicher …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wiere
Rechtsanwalt Christian Wiere
Thiele, Hohmann & Coll. Rechtsanwälte, Hegelstr. 39, 39104 Magdeburg 6893.9488223148 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Wiere gerne zur Verfügung
(28.03.2020) Herr Wiere konnte vom Anfang der Beratung alles gut, grundsätzlich und fachgerecht erklären. Seine Beratung war sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Willing
Rechtsanwalt Uwe Willing
Kanzlei Uwe Willing, Dr.-Leber-Str. 54, 23966 Wismar 6786.6441789134 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Willing ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(18.10.2022) Sehr gute fachliche Beratung, sehr freundlich. Sehr zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit im Gebiet Mietrecht. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Höpken
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Höpken
Höpken und Partner, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Johanna Höpken ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 17 Bewertungen Frau Höpken hat mich und meinen Mann gegenüber unserer Hausverwaltung vertreten. Diese hat nach 30-jährigem … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mahrla
Kanzlei Roland Mahrla, Pettenkoferstr. 24, 80336 München 7118.232156923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Roland Mahrla hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Die Bearbeitung ging schnell voran und ist zu meiner grossen Zufriedenheit erledigt worden. Sehr kompetent und … (29.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hnida
Rechtsanwalt Carsten Hnida
Anwaltskanzlei Hnida, Puschkinstraße 44, 14943 Luckenwalde 6985.8092390511 km
Am Ende wird alles gut - und wenn es noch nicht gut ist, dann ist es auch noch nicht zu Ende.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Carsten Hnida ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Hnida half mir schnell und kompetent meine Frage zum Sozialrecht zu beantworten. (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Eschbach
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Eschbach
Andreas Gerhard und Moritz Eschbach Rechtsanwälte | Fachanwälte, Schubertrstrasse 37, 67655 Kaiserslautern 6805.6061894501 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Eschbach ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 36 Bewertungen Ich kann Herr Eschbach definitiv nur Weiterempfehlen. Er ist ein sehr kompetenter, hilfsbereiter Anwalt. (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc M. Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Marc M. Schneider
Schneider Rechtsanwälte, Scheidungsanwalt24.de, Bahnhofstr. 6, 86150 Augsburg 7062.8026263268 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Marc M. Schneider
aus 27 Bewertungen Habe Probleme mit der Agentur für Arbeit. Hatte sofort einen Termin erhalten und gleich am nächsten Tag wurde der … (19.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas B. Ruhland bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen 👍👍👍 (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Drewes
Kanzlei Ulf Drewes, Schadewachten 32a, 39576 Hansestadt Stendal 6880.5353059201 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulf Drewes
Profil-Bild Rechtsanwalt David Denner
Rechtsanwalt David Denner
Anwaltskanzlei Denner, Am Zollberg 7, 97616 Bad Neustadt an der Saale 6909.5006699694 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt David Denner bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Zirngast
sehr gut
Rechtsanwalt Tim Zirngast
Zirngast Rechtsanwälte, Holtzendorffstr. 7, 14057 Berlin 6969.5349744584 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tim Zirngast
aus 14 Bewertungen Herr Zirngast hat mich im Rechtsstreit mit meinem alten Vermieter vertreten. Ich bin mehr als zufrieden mit Herrn … (27.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
Kanzlei Seibert, Steinweg 69, 38518 Gifhorn 6809.7858670848 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Anika Seibert-Vogt
(08.04.2018) Frau Seibert-Vogt hat mich als Vermieter in meinen Mietsachen sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Hake
Rechtsanwalt Rainer Hake
Anwaltskanzlei Rainer Hake, Bollhörnkai 1, 24103 Kiel 6687.7270067128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Hake hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Herr Hake begleitete mich im Scheidungsverfahren durch seine grossartige fachliche und menschliche Kompetenz. Ich … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Zacharias
sehr gut
Kanzlei Tom Zacharias, Wetzellplatz 2, 31137 Hildesheim 6791.3058108983 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Tom Zacharias
aus 18 Bewertungen Herr Zacharias hat sehr sachlich und schnell gehandelt. Wir waren in ein Mahnverfahren geraten aufgrund eines … (04.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Stähler
sehr gut
Kanzlei Mario Stähler, Friedrich-Ebert-Ring 8, 55743 Idar-Oberstein 6761.5451933105 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mario Stähler
aus 64 Bewertungen antwortet schnell (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel
Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel, Jacobistr. 25, 39288 Burg 6898.746344026 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Maik Barthel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Melletat
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Melletat
MELLETAT - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Hildesheimer Str. 372, 30880 Laatzen 6777.9060358126 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Melletat
aus 16 Bewertungen Wir als Familie haben sehr gute Erfahrungen mit Herr und Frau Melletat sie sind sehr nett und freundlich und sehr … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwalt Eberhard Möller
Rechtsanwälte Möller & Gehentges, Reuterstr. 116, 53129 Bonn 6695.8281520047 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Eberhard Möller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(28.03.2023) Nach jahrelangem Ärger mit einer mäßig engagierten, wenig kompetenten und überheblichen Anwältin wurde mir Herr …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.